Internetrecht - Rufmord, was kann ich tun?

Liebe/-r Experte/-in,

Angenommen, Person A hat irgendwann mal einen Gästebucheintrag nebst seiner Daten (Email-Adresse die den vollen Namen preisgibt und Link der eigenen Webseite) auf der Webseite von Person B vorgenommen.
Nun gab es zwischen A und B persönliche Differenzen und Person B ging hin und veröffentlichte Unwahrheiten/Unterstellungen über Person A auf der Webseite mit eindeutigem Verweis zum ehemaligen Gästebucheintrag.
Da dieser GB-Eintrag ja alle Daten von Person A beinhaltet, weiß nun das gesamte Netz, wer mit den Verleumdungen gemeint ist.
In wie weit ist es möglich, den GB-Eintrag und auch den damit verbundenen Rufmord löschen zu lassen?
Person A hat Person B höflichst darum gebeten. Jedoch reagiert Person B nicht darauf.

Kann ich dies bei der Polizei zur Anzeige bringen?

Die Frage wurde schon soooo oft gestellt, einfach doch mal die Suchfunktion nutzen.

Ja Sie können dieses bei der Polizei anzeigen und sollten es auch, ist bereits Schaden entstanden sollten Sie zusätzlich einen Anwalt aufsuchen.