Liebe/-r Experte/-in,
Angenommen, Person A hat irgendwann mal einen Gästebucheintrag nebst seiner Daten (Email-Adresse die den vollen Namen preisgibt und Link der eigenen Webseite) auf der Webseite von Person B vorgenommen.
Nun gab es zwischen A und B persönliche Differenzen und Person B ging hin und veröffentlichte Unwahrheiten/Unterstellungen über Person A auf der Webseite mit eindeutigem Verweis zum ehemaligen Gästebucheintrag.
Da dieser GB-Eintrag ja alle Daten von Person A beinhaltet, weiß nun das gesamte Netz, wer mit den Verleumdungen gemeint ist.
In wie weit ist es möglich, den GB-Eintrag und auch den damit verbundenen Rufmord löschen zu lassen?
Person A hat Person B höflichst darum gebeten. Jedoch reagiert Person B nicht darauf.
Kann ich dies bei der Polizei zur Anzeige bringen?