Liebe Rechtskundige,
angenommen jemand betreibt einen Webshop und möchte dort auch Produkte vorstellen, die ausschließlich nach individueller Herstellung/Bearbeitung und entsprechender Kostenermittlung verkauft werden. Überdies bedarf die Nutzung der Produkte vorab einer Genehmigung durch Dritte, für welche wiederum eine Skizze/ein Gestaltungsentwurf des fertig bearbeiteten Produktes benötigt wird.
D. h. im Shop sollen und könnten diese Artikel nicht in den Warenkorb gelegt (bestellt/gekauft), sondern lediglich angefragt werden.
Wie ließe sich das in diesem hypothetischen Fall rechtssicher handhaben/darstellen?