Internetrecht: Webpräsenz wird nicht bezahlt

Hallo liebe Gemeinde,

angenommen Herr B. hostet eine Webpräsenz bei Firma A. Nun hat er B die Rechnung für das letzte Jahr nicht gezahlt und vertröstet auch nur nach weiteren Zahlungsaufforderungen.

Was darf Firma A?
Präsenz vorübergehend auf Eis legen und z.B. hinschreiben: Präsenz nicht erreicbar, bei Fragen wenden Sie sich an…
Oder kann sie die Domain und das Hostingpaket kündigen - also die Domain wieder freigeben? Denn eingetragen als Admin-c ist ja Herr B…

Oder um alles auf den Punkt zu bringen: Womit ist die Inhabe einer Domain vergleichbar - mit dem Mieten einer Wohnung?

Vielen Dank für Eure Antworten - bin schon gespannt

mumpine

Hallo,

Wenn Herr B zufällig auch die Domain (nicht nur den Webspace)bei FirmaA hosten lässt und es sich um eine .de Domain handelt, kann FirmaA die Domain in den Transit bei gleichzeitiger Deconnectierung zur DENIC zurückschicken.
Der Domaininhaber ist nämlich einen Vertrag mit der Denic eingegangen :wink: Als Provider darf man nicht einfach eine Domain löschen lassen!!!

Durch den Transit wäre Firma A die Domain zumindest los…
Durch die Deconnectierung würde die Domain bzw. URL nicht mehr mit dem Webspace bei FirmaA verlinkt sein. Anstelle dessen eine nette Hinweisseite von der Denic :wink:
http://www.denic.de/de/faqs/detail_37.html

Bei Nicht-.de-Domains, meine ich…muss mann den Kunden dreimal schriftlich anmahnen und kann dann die Domain löschen lassen…da frag aber lieber nochmal nach…kommt -wie erwähnt- auf die Endung an und wo die Domain (nicht nur die Seiten) gehostet werden.
Soll ja Webhoster geben, die Ihrerseits die Domains Ihrer Kunden z.B. bei 1&1 hosten lassen…

LG schnuppa3

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