guten tag ich habe eine reise per internet gebucht.
und keine buchungsbestätigung erhalten!
am anderemtag habe ich angerufen und erfahren dass zur angegeben datum kein platz hätten und mir am dauffolgenden tag gebucht hätten! dass es mir nicht passt habe ich am telefon gesagt dass es sie storniern solten! ich bekam zur antwort dass ich per email oder schriftlich stornieren soll!
und ich habe es auch getan! 3 tage später erhalte ich die rechnung der reise ich grif zur telefon und fragte wass dass soll. darau hin die frau am telefon sie haben die reise bestellt oder ? darauf ich ja aber nicht am 26.9 sondern am 25.9 darauf sie ja aber die reise war ausgebucht und wir haben ihne ein ersatzdatum und die reise gebucht darauf sagte sie wenn ich stornieren soll dann kostet es 20% der reise laut unsere AGB,s meine frage ist ist dass rechtlich so das ohne bestätigung ich kar nichts gebucht habe?
wer kann mir weiterhelfen!
mfg alfio
Da kann ich leider auch nicht weiter helfen; ein Blick in die AGBs des Veranstalters wird aber sicher nötig sein!
Viel Erfolg!
Hallo Alfio,
derartige Fragen können nur Experten beantworten, die sich in Rechtsfragen, besser noch im Reiserecht, fundiert auskennen.
Einige Rätsel gibt mir Deine Beschreibung dennoch auf: Was heiß hier „Reise“? War das ein Linienflug, ein Charterflug, oder eine Komplettreise? Schon daraus ergeben sich unterschiedliche Rechtslagen. Weiter wäre interessant zu erfahren, was für eine Art von Anbieter Dein Geschäftspartner ist, denn derartige Eigenmächtigkeit habe ich noch nie erlebt.
Nach meiner Rechtsauffassung (als juristischer Laie!) Ist der Vertrag nichtig, da die von Dir bestellte Leistung nicht erbracht wurde. Es wurde eigenmächtig und ohne Dein Wissen und Zustimmung eine andere Leistung als gebucht, erbracht.
Auf jeden Fall solltest Du nicht bezahlen, da Dein Geld mit Sicherheit bei solch einem unfähigen und unseriösen Unternehmen weg wäre.
Ich würde Dir aber dringend raten, einen kompetenten Rechtsbeistand zu suchen. Es gibt in jeder Stadt kostenlose Rechtsberatungen. Wo Du diese findest, erfährst Du bei den Auskunftsstellen der Amtsgerichte.
Gruß
Andreas
Internetbuchungen sind immer noch ein Thema für sich. Die Rechtmässigkeit der abgeschlossenen Verträge liegen immer noch in einer Grauzone.
Normalerweise erhält man auf eine Buchung immer sehr schnell eine schriftliche Bestätigung per Post oder E-Mail, in der man gebeten wird diese auf Fehler zu prüfen und eventuell zu korrigieren. Hier gehst Du am sichersten, wenn Du bei den grossen und bekannten Veranstaltern buchst oder direkt im Reisebüro. Finanziell macht es keinen Unterschied. Zudem kannst Du hier etwas mehr Kulanz erwarten, je nachdem wie kurzfristig Deine Reise gebucht wurde. Nach meiner subjektiven Meinung bist Du trotz der AGBs im recht, da es sich um Verschiebung des Reisetermins um einen ganzen Tag dreht. Wenn Du sicher gehen willst, suche eine Verbraucherzentrale auf und erkundige Dich da.