Hallo,
folgender Fall: Person A = 19 Jahre + Schüler hat sich auf
einer Flirtseite mit sienen Bankdaten angemeldet, die als
kostenlos deklariert war.
Dann stellte sich heraus, dass Geld vom Konto der Person A
abgebucht war.
Person A hat nun jetzt erst in den AGB entdeckt, dass Kosten
auf ihn zukommen.
Tjaaaa, das ist erstmal schlecht!
In der 2 wöchigen Widerrufsfrist hat er per Email gekündigt.
Nach Tagen erhält er die Antwort, dass die Frist überschritten
ist und er jetzt Mitglied ist + zu zahlen hat - erneute
Kündigung + jugendlicher Protest per Email.
Sind denn wenigstens in den gesendeten Nachrichten noch diese Emails?
Person ignoriert die Rechnungen per Email und erhält jetzt
eine Zahlungsaufforderung von einem existierenden Anwalt, der
neben einer enormen Rechnung auch mit einer gerichtlichen
Geltendmachung droht.
Ja das ist der übliche Weg. Und auch einer mit dem sich viel Geld verdienen lässt. Meistens ist es aber nur ein Schuss vor den Bug, keiner dieser Serviceanbieter begibt sich auf das dünne Eis, hier eine Klage anzustrengen.
Da Person A nur eine Emailadresse per Web hat, die
automatisch+rregelmäßig Emails löscht, besteht kein Nachweis
mehr.
Wie gesagt, wenn die KÜndigungsemails nicht mehr da sind und der Anwalt wirklich ernst macht hast Du erstmal schlechte Karten was die Beweiswürdigung angeht.
Was nun, da Person A kein Geld als Schüler hat + noch bei
seinen Eltern wohnt - müssen diese zahlen- was kann man tun?
Wieso was haben denn die Eltern damit zu tun? A ist 19 Jahre alt und voll geschäftsfähig, Mami hilft da nicht mehr.
Es gibt schon zahlreiche Urteile, die die Bauernfängerei dieser Anbieter unterbinden. Dort wird dann irgendwo ganz unten und unkenntlich ein Betrag X genannt der fällig wird usw. Auf jeden Fall sollte A sofort Screenshots machen von der Seite und dem Antragsformular und dem Anwalt kurz mitteilen, daß er kein Interesse hast, fristgerecht widersprochen und daher keinen Grund sieht zu bezahlen. Sollte er wirklich weiter versuchen den Betrag beizutreiben, so ist der Ganz zum Rechtsanwalt spätestens beim Mahnbescheid anzuraten, da der am besten abschätzt ob Erfolg besteht.
Und A sollte sich angewöhnen nicht so leicht seine Bankdaten rauszugeben 