Internetseite Gewerbe

Hallo ihr Gründer

Die Frage ist eigentlich ganz einfach, muss ich für eine Webseite, mit der Geld verdient wird, ein Gewerbe anmelden?

ich habe gehört, das man Geld, das man durch Webseiten (zB Werbung)
verdient, ohne steuern ausgezahlt bekommt, solange das unter 17.500 € p.a. zählt das als „Liebhaberei“ (das sind immerhin 1.458,34 €/ Monat)

schwer zu erraten, das ich doch um einiges drunter liege :wink:

von anderer Stelle hab ich gehört, das wenn man es nicht anmeldet, steuerhinterziehung ist

bevor ich nun was falsches tue, wollte ich mich bei euch absichern

Voprweg: Du könntest besseren Rat im Rechtsboard finden. Beachte aber die FAQ. Du darfst keine realen DFälle schildern.

Hi,

ich sehe das wie folgt:
Du nimmst Kohle ein. Auszahlung mit/ohne Steuern? Meinst du MwSt/UST? egal.
Du musst das

Hallo

leider, leider will der Staat von jedem Einkommen seine Steuern haben.
Ob er diese auch bekommt, hängt davon ob, der Steuerzahler mit seinem Einkommen (insgesamt) die steuerpflichtige Grenze erreicht.

Also: angeben immer.

Gruß

Hi,

Die Frage ist eigentlich ganz einfach, muss ich für eine
Webseite, mit der Geld verdient wird, ein Gewerbe
anmelden?

Ja. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Selbst die Absicht, Gewinn zu erzielen, bedeutet schon, ein Gewerbe anzumelden zu müssen.
Ansonsten der Klassiker: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

mfg Ulrich

tach,

die 17.500 beziehen sich auf den Kleinunternemerstatus bei der Umsatzsteuer.

Für die ESt oder gewSt kommt es auf die Gewinnerzielungsabsicht an…wenn es Dir darum geht, Deine Kosten zu minimieren und nach Deiner Prognose keine Gewinn entsteht, dürfte es sich um Liebhaberei handeln…das wäre dann nicht steuerbar…

Hallo,
die 17500,- p.a. sind wirklich nur maßgebend für den Kleinunternehmerstatus und bestimmen damit nur, ob du USt. abführen mußt oder nicht - das hat aber nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.
Mit der Liebhaberei wäre ich vorsichtig…
Kann dir an dieser Stelle einen Artikel auf http://www.onlinesteuerrecht.de empfehlen. In der Rubrik „Neu im Gewerbe“ und dann „Gewerbeanmeldung“ steht ein Artikel „Gewerblichkeit - ja oder nein?“ Da wird die Problematik, wann man was anmelden muss ganz gut verdeutlicht.