hey, denke das wird nicht der erste fall zu diesem thema sein.
also angenommen jemand meldet sich auf einer internetseite an um an sein stammbaum zu gelangen… kurze zeit später flättert eine mahnung von 60 euro ins emailpostfach,ausgestellt von dem internetseite (darf ich den namen ruhig nennen?)… weil in den agb’s versteckt ein kleiner hinweiß auf kosten von 60 euro versteckt war! auszug agb:
7. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 60 Euro verpflichtet (Endgeld)
was kann man dagegen tun? gibt es ein wiederrufsrecht? der betrogene will die 60 euro nicht zahlen, doch der rechnungssteller droht schon im ersten schreiben mit einer klage sollte der betrag nicht gezahlt werden!
auszug aus den agbs zum wiederrufsrecht:
- WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat
ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.
was jetzt tun?
danke michi