Hallo,
hierfür gibt es keine allgemein gültigen Regeln.
Ich betreibe z.B. eine Internet-Seite zu einer speziellen Art von Mikrokontrollern. Ich bekomme kostenlos eine Reihe von Büchern einiger auf dieses Themengebiet spezialiserter Verlage. Diese darf ich selbstverständlich behalten. Dann lese ich diese und schreibe ggf. eine Rezension, wenn denn ich das Werk für erwähnenswert halte.
Im Musikgeschäft - so ein Bekannter - läuft dieses ähnlich.
Der erste Schritt ist die Bitte um Aufnahme in den Presseverteiler. Es schadet nicht, diesen Wunsch zu begründen. Damit wärest du auf dem aktuellen Stand.
Parallel dazu:
Kaufe dir erstmal eine Platte, schreibe eine Kritik zu dieser und informiere die entsprechende Abteilung der Plattenfirma darüber.
Veröffentliche deine Reszension ggf. bei amazon & Co.
Kurzum: Ist alles kein Selbstgänger, sprich kein Mittel, irgendwelche CDs für lau zu bekommen. Und wenn du einmal „drin“ bist, wirst du das Problem haben, den Anforderungen der Plattenfirmen gerecht zu werden.
Zu:
„Es kommt ein neues Album raus und man schreibt eine Review dazu, ist diese gut, darf man z…b: das Album behalten. … mehr auf schwachsinndestesms“
Finde ich nicht gut. Rezensenten sollten keine Lohnschreiber sein. Ich schreibe auch kritisches, wenn mir eine Publikation nicht gefällt.
Aber ich bin ja auch alt …
Grüße
godadam