Vielen Dank…
für die gute und ausführliche Antwort!!!
Hallo!
- Es ist richtig, dass für Nebentätigkeiten grundsätzlich
eine Genehmigung erfolgen muss (=>
Nebentätigkeitsverordnung). Wird diese Genehmigung nicht
eingeholt, ist das eine Verletzung der Dienstvorschriften, die
disziplinarrechtlich geahndet werden kann.
Wenn, dann würde ich wohl der Idee folgen, das ganze als verkauftstätigkeit bei e-bay oder sowas anzumelden.
- Die Steuererklärung/ -festsetzung unterliegt dem
Steuergeheimnis (§30 AO). Deshalb darf das Finanzamt evtl.
Informationen nicht weiterleiten. Die ausdrücklich
zugelassenen Ausnahmen sind treffen hier nicht zu.
Auch gut. Also könnte ich das bei der Steuererklärung einfach mitangeben?
- Sie würde Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, wenn sie
nicht weisungsgebunden und damit unselbstständig tätig ist.
Handelt sie dagegen weisungsgebunden, ist sie Arbeitnehmer.
Dann kommt z. B. auch ein Minijob in Betracht, der den Vorteil
der pauschalen Besteuerung hätte, also in der Steuererklärung
nicht zu erklären wäre. - Ich gebe zu: Eine seltsame
Vorstellung, aber theoretisch möglich…
Nö, das läuft wohl so, das man sich bei dem Provider anmeldet, sich dann vor die Kamera setzt und versucht die Leute am Bildschirm zu halten, wie weit man sich dabei auszieht, hängt von dem ab (mein Part
, der die Tastatur bedient und den - naja, in meinen Augen etwas minderbemittelten - „Kunden“, bei Laune hält und mittels chat das Interesse wach hält. Er denkt natürlich sie schreibt, aber sie hat nur eine Fake-Tastaur.
Also leider eine völlig selbständige Tätigkeit.
4 Steuerhinterziehung: Wenn jemand vorsätzlich eine
Gewerbeanmeldung unterläßt oder Einkünfte nicht erklärt und
neben anderen Folgen die Steuerverkürzung mindestens billigend
in Kauf nimmt, ist dies
Steuerhinterziehung.
a) Das ist eine Straftat und wird strafrechtlich
geahndet (Geldbuße),
b) wird zusätzlich zu 1. und 4a disziplinarrechtlich
geahndet („Ende der Karriere“),
c) ändert nichts an der Nachversteuerung der
ermittelten Einkünfte.
Das hab ich befürchtet.
- Wenn eine anonyme Anzeige erfolgt, weil jemand die Beamtin
erkannt hat, hat sie in jedem Fall ein beamtenrechtliches
Problem. Dieses Risiko ist unvermeidbar, denn diese Tätigkeit
ist sicher mit dem Status als Beamtin unvereinbar und somit
würde die Genehmigung ebenso sicher nicht erteilt.
Naja erkennen kann man verhindern, dass wäre ohnehin klar.
Und alle sagen immer Beamte haben nur vorteile, jeder andere darfs…
Daher stellt sich die Frage, ob es wirklich sooo lohnenswert ist.
Ohja, das ist es wohl. Ein Kumpel von mir macht das, aber an der Steuer vorbei. Teilweise isser auch alleine und spielt den Leuten nur Filme vor, die merkens nichtmal, weil sie er durch keyboard-aktivität einlullt…
Der Gewinn ist echt gut, sonst würd ich nicht auf die Idee kommen.
Ciao!
Nemo
Mist, ich glaub wir lassens lieber…
aber auf jeden Fall vielen dank!!
M.