Internetsex

Hallo,

meine Freundin und ich würde gern etws kohle nebenbei machen, in dem sie sich im Internet nackig macht :wink:

Naja das ist alles recht einfach, bis auf die Sache mit dem Geld. Näturlich würden wir das versteuern. Das ganze läuft ja so, dass man sich bei einem Provider anmeldet und der bekommt das Geld von den Spannern und gibt eine Teil davon an uns weiter.
Da wir aber beide Beamte sind, müßten wir eine Nebenbeschäftigung anmelden, diese würde uns der Arbeitgeber allerdings wohl kaum genehmigen.
Würden wirs ohne Genehmigung machen könnten wir das Geld auch nicht versteuern, denn dann bekommt es unser Arbeitgeber ja auch mit…

Also was tun?

Wenn wir die Sache auf ihre Schwester anmelden und ihr das Geld überweisen lassen, müßte sie dann ein Gewerbe anmelden, wenn man das ganze legal machen will?

Was passiert, wenn man das Finanzamt nicht beteiligt, ist das gleich eine Straftat oder verlangen die nur Geld wenn sie es irgendwann doch merken?

Was müßte man beachten, wenn man sowas mit oder ohne Steuer machen will?

M.

Hi!

Jegliche Einkünfte sind dem Finanzamt zu melden!

LG
Siân

Hi,

  1. als Beamter ist es wohl etwas sehr riskant, Steuerhinterziehung zu betreiben.

  2. Warum lasst Ihr euch nicht was unverfängliches einfallen, was nicht gerade eine Lüge ist, sie aber genehmigen werden. Z.B: „Betreiben von Dienstleistungsangeboten im WWW für ca. xx Stunden / Monat“. Ggf. ein Deckangebot aufbauen für den Fall dass jemand es mal sehen will…(Shop bei Ebay o.ä. ,ihr müsst ja nix verkaufen).

Andreas

Hi!

Jegliche Einkünfte sind dem Finanzamt zu melden!

Ja, danke, aber das weiß ich auch…

M.

Hi,

  1. als Beamter ist es wohl etwas sehr riskant,
    Steuerhinterziehung zu betreiben.

Eben, ist jede Hinteziehung eine Straftat? Oder muß man ggf nur nachzahlen?

  1. Warum lasst Ihr euch nicht was unverfängliches einfallen,
    was nicht gerade eine Lüge ist, sie aber genehmigen werden.
    Z.B: „Betreiben von Dienstleistungsangeboten im WWW für ca.
    xx Stunden / Monat“. Ggf. ein Deckangebot aufbauen für den
    Fall dass jemand es mal sehen will…(Shop bei Ebay o.ä. ,ihr
    müsst ja nix verkaufen).

Ja das hab ich mir auch schon überlegt. S
Müßte man da ein Gewerbe anmelden?
Wie läuft denn das mit dem Versteuern?
Auch für den Fall, das die Schwester meiner Freundin als Geldemfänger fungiert - sie ist Studentin,(ohne Bafög) - das müßte doch auch gehen, schließ lich bekommt der Staat sein Geld…

M.

M.

Hallo!

  1. Es ist richtig, dass für Nebentätigkeiten grundsätzlich eine Genehmigung erfolgen muss (=> Nebentätigkeitsverordnung). Wird diese Genehmigung nicht eingeholt, ist das eine Verletzung der Dienstvorschriften, die disziplinarrechtlich geahndet werden kann.

  2. Die Steuererklärung/ -festsetzung unterliegt dem Steuergeheimnis (§30 AO). Deshalb darf das Finanzamt evtl. Informationen nicht weiterleiten. Die ausdrücklich zugelassenen Ausnahmen sind treffen hier nicht zu.

  3. Sie würde Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, wenn sie nicht weisungsgebunden und damit unselbstständig tätig ist.
    Handelt sie dagegen weisungsgebunden, ist sie Arbeitnehmer. Dann kommt z. B. auch ein Minijob in Betracht, der den Vorteil der pauschalen Besteuerung hätte, also in der Steuererklärung nicht zu erklären wäre. - Ich gebe zu: Eine seltsame Vorstellung, aber theoretisch möglich… :smile:

4 Steuerhinterziehung: Wenn jemand vorsätzlich eine Gewerbeanmeldung unterläßt oder Einkünfte nicht erklärt und neben anderen Folgen die Steuerverkürzung mindestens billigend in Kauf nimmt, ist dies
Steuerhinterziehung.
a) Das ist eine Straftat und wird strafrechtlich geahndet (Geldbuße),
b) wird zusätzlich zu 1. und 4a disziplinarrechtlich geahndet („Ende der Karriere“),
c) ändert nichts an der Nachversteuerung der ermittelten Einkünfte.

  1. Wenn eine anonyme Anzeige erfolgt, weil jemand die Beamtin erkannt hat, hat sie in jedem Fall ein beamtenrechtliches Problem. Dieses Risiko ist unvermeidbar, denn diese Tätigkeit ist sicher mit dem Status als Beamtin unvereinbar und somit würde die Genehmigung ebenso sicher nicht erteilt. Daher stellt sich die Frage, ob es wirklich sooo lohnenswert ist.

Ciao!
Nemo

hi,

die idee mit der schwester ist nicht so gut, denn es verbleibt bei der steuerhinterziehung. der einkommensteuersatz ist in deutschlang vorrangig abhängig von der höhe der einkünfte. in der annahme, dass ein beamten-ehepaar nicht schlecht verdient und eine studentin wohl kaum was, wird hier eine klaffende lücke bestehen.

die studentin kann zwar die einkünfte versteuern, da sie aber bsp. nur 15% auf den gewin zahlt und ihr als ehepaar aber 30%, verbleibt es bei einer steuerhinterziehung.

immer wenn vorsatz (kurz: wissen und wollen) der steuerhinterziehung vorliegt, ist es eine straftat. nur wenn euch kein vorsatz nachweisbar ist, handelt es sich um eine leichtfertige steuerverkürzung und um eine ordnungswidrigkeit.

bei mehrmaligem handeln (gewerbsmäßigem), kann es nach § 370a AO sogar zu einem verbrechen werden.

also, entweder genehmigung vom dienstherren einholen, oder einfach variante „neutrales“ gewerbe anmelden. wie gesagt, man muss auf dem gewerbeschein ja nicht so deutlich werden. „internetservices“ geht meistens auch, ggf. dann noch kreativ sein. in dem fall handelt es sich ggf. „nur“ um ordnungswidrigkeiten rund um die gewerbeordnung, weil ihr bei der anmeldung „geschwindelt“ habt.

mfg vom

showbee

1 „Gefällt mir“

Hi,

das wäre doch echt geil, ich komm in die Stadtverwaltung und treffe jemand, den ich kürzlich auf ner Pornoseite wiedererkannt habe :wink:

Es gab da schonmal Zoff, glaube ich mit einer Polizistin , die in einer der erotisch höherwertigen Nackedei-Postillen gestrippt hatte und dafür suspendiert worden war. Und das is ja echt noch sehr harmlos.

A.

Vielen Dank…
für die gute und ausführliche Antwort!!!

Hallo!

  1. Es ist richtig, dass für Nebentätigkeiten grundsätzlich
    eine Genehmigung erfolgen muss (=>
    Nebentätigkeitsverordnung). Wird diese Genehmigung nicht
    eingeholt, ist das eine Verletzung der Dienstvorschriften, die
    disziplinarrechtlich geahndet werden kann.

Wenn, dann würde ich wohl der Idee folgen, das ganze als verkauftstätigkeit bei e-bay oder sowas anzumelden.

  1. Die Steuererklärung/ -festsetzung unterliegt dem
    Steuergeheimnis (§30 AO). Deshalb darf das Finanzamt evtl.
    Informationen nicht weiterleiten. Die ausdrücklich
    zugelassenen Ausnahmen sind treffen hier nicht zu.

Auch gut. Also könnte ich das bei der Steuererklärung einfach mitangeben?

  1. Sie würde Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, wenn sie
    nicht weisungsgebunden und damit unselbstständig tätig ist.
    Handelt sie dagegen weisungsgebunden, ist sie Arbeitnehmer.
    Dann kommt z. B. auch ein Minijob in Betracht, der den Vorteil
    der pauschalen Besteuerung hätte, also in der Steuererklärung
    nicht zu erklären wäre. - Ich gebe zu: Eine seltsame
    Vorstellung, aber theoretisch möglich… :smile:

Nö, das läuft wohl so, das man sich bei dem Provider anmeldet, sich dann vor die Kamera setzt und versucht die Leute am Bildschirm zu halten, wie weit man sich dabei auszieht, hängt von dem ab (mein Part :wink:, der die Tastatur bedient und den - naja, in meinen Augen etwas minderbemittelten - „Kunden“, bei Laune hält und mittels chat das Interesse wach hält. Er denkt natürlich sie schreibt, aber sie hat nur eine Fake-Tastaur.
Also leider eine völlig selbständige Tätigkeit.

4 Steuerhinterziehung: Wenn jemand vorsätzlich eine
Gewerbeanmeldung unterläßt oder Einkünfte nicht erklärt und
neben anderen Folgen die Steuerverkürzung mindestens billigend
in Kauf nimmt, ist dies
Steuerhinterziehung.
a) Das ist eine Straftat und wird strafrechtlich
geahndet (Geldbuße),
b) wird zusätzlich zu 1. und 4a disziplinarrechtlich
geahndet („Ende der Karriere“),
c) ändert nichts an der Nachversteuerung der
ermittelten Einkünfte.

Das hab ich befürchtet.

  1. Wenn eine anonyme Anzeige erfolgt, weil jemand die Beamtin
    erkannt hat, hat sie in jedem Fall ein beamtenrechtliches
    Problem. Dieses Risiko ist unvermeidbar, denn diese Tätigkeit
    ist sicher mit dem Status als Beamtin unvereinbar und somit
    würde die Genehmigung ebenso sicher nicht erteilt.

Naja erkennen kann man verhindern, dass wäre ohnehin klar.
Und alle sagen immer Beamte haben nur vorteile, jeder andere darfs…

Daher stellt sich die Frage, ob es wirklich sooo lohnenswert ist.

Ohja, das ist es wohl. Ein Kumpel von mir macht das, aber an der Steuer vorbei. Teilweise isser auch alleine und spielt den Leuten nur Filme vor, die merkens nichtmal, weil sie er durch keyboard-aktivität einlullt…
Der Gewinn ist echt gut, sonst würd ich nicht auf die Idee kommen.

Ciao!
Nemo

Mist, ich glaub wir lassens lieber…

aber auf jeden Fall vielen dank!!

M.