Internetshop - Datenschutzbestimmung und AGBs

Hallo zusammen,

angenommen man möchte eine eigene Internetseite für sein Produkt gestalten und eine Onlinebestellmöglichkeit mitintegrieren. Es handelt sich hierbei nur um ein Produkt und nicht um ein Produktsortiment. Ist es dann Pflicht eine Datenschutzbestimmung und AGBs dem Kunden beim Einkauf zu übermitteln?

Gruß

Hallo,

es besteht keine Pflicht AGBs zu verwenden. Wenn man (Verkäufer) diese allerdings verwenden möchte, dann muss die andere Vertragspartei (Käufer)bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werdenn, dass AGBs Vertragsbestandteil werden sollen, ferner muss die andere Vertragspartei vom Inhalt der AGBs Kenntnis nehmen können und schließlich muss die andere Vertragspartei auch mit der Verwendung der AGBs einverstanden sein.

Daher ist bei jedem seriösen Onlinehandel das Verfahren so, dass der Käufer auf die AGBs hingewiesen wird und ein Häkchen setzen muss, dass er hiermit einverstanden ist, bevor er die Bestellung endgültig an der Verkäufer übermittelt. Ein Hinweis auf die AGBs nach Vertragsschluss ist hingegen unwirksam.

Ebenfalls muss auch das Einverständnis, dass der Verkäufer die Daten des Käufers mit dem Zweck den Vertrag zu erfüllen verarbeiten darf, vor Vertragsschluss erklären. Dies kann aber auch in den AGBs enthalten sein.

Wer jedoch plant einen Internetshop zu eröffnen sollte sich meines Erachtens unbedingt vorher mal von einem Rechtsanwalt beraten lassen, damit er weiß worauf er zu achten hat.

Gruß
Steffen

Dankeschön!
Wieder was gelernt!

Gruß