Internetshop: Ware kann nicht geliefert werden

Moin,
ein K bestellt etwas in einem Onlineshop. Dieser Shop hat für die Lieferbarkeit eine Ampel mit grün = versandfertig innerhalb von 24 Stunden (ergo auf Lager) und gelb = Lieferzeit 3 Tage.
Die Ware ist extrem niedrig gepreist und in grün dargestellt.

Der Shop hat in der AGB folgenden Passus:

„Unser Onlineangebot unter XXXX.de und XXXX.de stellt das Angebot an Sie
dar, den Vertrag mit uns zu schließen. Mit dem Absenden Ihrer Bestellung an uns nehmen Sie
dieses Angebot verbindlich an und der Vertrag ist zustande gekommen. Wir schicken Ihnen eine
Auftragsbestätigung über den Kauf binnen 24 Stunden nach Eingang Ihrer Bestellung per E-Mail
zu.“

Die Mail wird auch versand, nennt sich „Auftragsbestätigung“ und enthält keine weiteren einschränkenden Sätze.

Die AGB enthalten noch folgenden Passus:

„Falls XXXX e.K. ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in
der Lage ist, weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir dem
Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber
informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des
Kunden bleiben unberührt. Ein eventuell bereits bezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.“

Einige Stunden nach der Bestellung wird eine Standardmail geschickt mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Kunde,

leider mussten wir feststellen, dass der von Ihnen Bestellte Artikel nicht verfügbar ist.
Das Angebot wurde durch einen Fehler in unserem System für Kunden sichtbar. Dies hätte nicht sein dürfen, da der Artikel momentan nicht hergestellt wird und somit auch nicht am Lager ist.

Wir stornieren daher Ihre Bestellung und erstatten Ihnen sofort den Betrag zurück."

Eine Nachfrage beim Hersteller ergibt, dass die Ware noch hergestellt wird und lieferbar ist.

Es erscheint, als sei die Stornierung wegen Lieferproblemen nur vorgeschoben, wegen des zu geringen Preises.

Ich hoffe es kann geholfen werden.

Gruss, Henrik

Immer diese Verschwörungstheorien :wink:
Ich programmiere Shops für Versandhändler und bekomme daher auch ein wenig aus dem Alltag mit.
Menschliches Versagen passiert überall, wo Menschen arbeiten, auch im Versandhandel.
Wenn der Händler nun einen Restposten gekauft hat (darum billiger als sonst!) und z.b. das Produkt sowohl bei Ebay als auch im Shop eingestellt hat, dann ist es zwar durchaus machbar, das die Menge automatisch aktualisiert wird und der Artikel nicht doppelt verkauft wird, aber wie gesagt… auch der Versandhändler ist nur ein Mensch und macht Fehler.
Gesteh sie ihm einfach zu…
Das er einen Restposten nicht beim Hersteller nachbestellen kann sollte auf der Hand liegen.

Gruß
Karsten

Hallo Henrik,

in der Tat knifflig. Tatsache aber ist, das Sie den Händler nicht zur Lieferung zwingen können. Er hat ja zugegeben, dass dieses Angebot nur aufgrund eines Fehlers seinerseits sichtbar war. Auch wenn die Ware lt. Hersteller lieferbar sein soll. Das ist aber hier das gleiche wie im Schaufenster: Ist dort eine Ware durch einen Fehler zu niedrig ausgepreist, hat ein Kunde kein Recht darauf, die Ware zu diesem niedrigerem und falschen Preis von dem Händler zu erwerben. Der Händler ist nicht verpflichtet, die Ware zu dem fehlerhaften Preis abzugeben.

Sorry, daß ich nichts anderes sagen kann.

Liebe Grüsse

Sunnyhexe

Hier bitte einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Hallo erstmal.
Sorry aber wo ist die Frage?
Gruß
Thomas