wie kann man dem Finanzamz als Betreiber eines Onlineshops (Kleingewerbe) seinen Umsatz nachweisen ? Und angenmommen die Verkäufe erfolgen über PayPal ? Was genügt denen als Beleg, um zB. nachzuweisen, dass man unter der Grenze von ca. 18.000 EUR bleibt und dass man Netto verkauft ? Einfach selbstgeschriebene Rechnungskopien ? Oder die Transaktionsnr von PayPal ?
egal wie der Gewinn ermittelt wird, es gibt immer Aufzeichnungen zu den Umsätzen: Buchhaltung, Excel-Liste, Addistreifen vom Tischrechner, wasauchimmer. Diese Aufzeichnungen müssen grundsätzlich nachvollziehbar sein, d.h. wenn keine Ausgangsrechnungen erstellt werden, mit entsprechenden Verweisen auf die Belege zum Geldeingang versehen sein.
Bei einem online-shop müsste es auch Belege über die eingegangenen und belieferten Aufträge geben, im Sinn eines Logbuchs oder sonst einer Auswertung.
Wenn vom FA ein Nachweis verlangt wird, ist jeder der genannten Nachweise in Ordnung, wenn aus ihm nachvollziehbar und überprüfbar in kurzer Zeit die Höhe des Gesamtumsatzes ermittelt werden kann.
Wenn der Nachweis nicht geführt werden kann, gibts im Extremfall nicht nur keine Kleinunternehmerbesteuerung, sondern die vorgelegte Überschussrechnung (wie ist die eigentlich erstellt worden?) wird verworfen und Umsätze und Einkünfte per Vollschätzung durch das FA ermittelt.
wenns um Branntwein oder Zigaretten geht, kann man sich die Auflistung auch von der Strafsachenstelle beim Hauptzollamt geben lassen, die den Fall in der Hand hat…