Hab vor kurzem bei Google nach einer Vorlage für meine Kündigung gesucht und bin anschließend auf einer Seite mit einem Stoppschild gelandet. Mein Bekannter hat mir nun erzählt, dass ich selbst mit rechtlichen Folgen zu rechnen habe. Stimmt das?
Hallo Sanika da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass du dir sorgen darueber machen musst da diese „stoppschilder“ nur zur sperre bestimmter seiten eingesetzt wird. Ich selbst hab noch nie eines gesehen.
nö, das stimmt eigentlich nicht. Dafür ist ja dieses Stoppschild da, quasi als Warnung.
Es ist aber aus der ferne schwer zu sagen, was das für ein Stoppschild war. Ob es wirklich ein offizielles war, ob das „nur ein Spass“ war, oder…
Da ich leider mit solchen Stoppschildern bislang keine Erfahrungen gemacht habe, ist vielleicht ein Internetforum die falsche Adresse, sondern eher eine Rechtsberatung die bessere Anlaufstelle für deine Anfrage.
Grüße,
Sebastian
Kündigung gesucht und bin anschließend auf einer Seite mit
einem Stoppschild gelandet. Mein Bekannter hat mir nun
erzählt, dass ich selbst mit rechtlichen Folgen zu rechnen
habe. Stimmt das?
keine Sorge, du hast mit keinerlei rechtlichen Folgen zu rechnen. Zunächst kann es sein das dieses Stoppschild ein „Fake“ war und nur dem Zweck dienen sollte, Internetnutzer zu erschrecken. Sollte es tatsächlich eine Internetsperre wie sie nur bei Seiten mit kinderpornographischen Inhalten eingesetzt wird gewesen sein, so hast du dich trotzdem nicht strafbar gemacht. Erst wenn du versuchst diese Sperre zu umgehen, handelst du gesetzeswidrig.
„Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain ist nach § 5 ZugErschwG untersagt.“
Also keine Sorge und bei unbekannten Links immer zweimal hinsehen Gerade bei Vorlagen für Bewerbungen/Kündigungen etc. gibt es viele Abzockseiten die unwissenden Nutzern das Geld aus der Tasche ziehen wollen.
Naja, direkte rechtliche Folgen sollten noch keine Auftreten wenn Du bei dem Schild landest. Nur heißt es ja, dass sich hinter der Seite keine „angenehmen“ Inhalte verbergen. Weiterbohren bzw. „hinter“ das Schild gucken wird wohl dann nicht so gerne vom BKA gesehn…
Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain ist nach § 5 ZugErschwG untersagt.