Ein call by call Internetanbieter hat verschiedene Tarife mit verschiedenen Einwahlnummern im Angebot. Eine Nummer sei drei Stunden lang sehr günstig,eine andere Nummer in der selben Zeit um das zwanzigfache teurer. Nach drei Stunden verkehrt sich das Verhältnis spiegelbildlich so dass der preisbewusste Kunde von der einen zur anderen Nummer wechselt.
Nun entscheidet sich der Tarifanbieter dazu, die günstigen Zeiten bei beiden Nummern spiegelbildlich einfach zu vertauschen was viele Kunden die beide Nummern abwechselnd nutzen erst verspätet bemerken und daher bis sie es merken den zwanzigfachen Preis als zuvor bezahlen.
Ließe sich in einem solchen Fall geltend machen, dass der Internetanbieter sich an seinen Kunden bewusst bei der Tarifänderung (die Preise blieben gleich) bereichern wollte durch diese einfach Vertauschungsstrategie? Was passiert, wenn Kunden sich weigern, ihre so sehr teuer gewordenen Internetkosten zu begleichen? Verdächtigerweise buche der Internetanbieter just nach der Tarifänderung seine Gebühren rückläufig für zwei Monate ab so dass der Schaden bei einigen noch später bemerkt werden kann während sonst die monatsweise Abbuchung üblich war.
Hallo
Ein Provider kann seine Tarife gestalten, wie er will. Wenn der Kunde das nicht täglich prüft, ist das nicht Schuld des Providers. Mein Provider ändert auch alle 4 Wochen oder eher seine Tarife
, deshalb hab ich die Seite als Startseite eingerichtet um vor Überraschungen sicher zu sein. Nur so als kleiner Tipp.
Ein call by call Internetanbieter hat verschiedene Tarife mit
verschiedenen Einwahlnummern im Angebot. Eine Nummer sei drei
Stunden lang sehr günstig,eine andere Nummer in der selben
Zeit um das zwanzigfache teurer. Nach drei Stunden verkehrt
sich das Verhältnis spiegelbildlich so dass der preisbewusste
Kunde von der einen zur anderen Nummer wechselt.
Nun entscheidet sich der Tarifanbieter dazu, die günstigen
Zeiten bei beiden Nummern spiegelbildlich einfach zu
vertauschen was viele Kunden die beide Nummern abwechselnd
nutzen erst verspätet bemerken und daher bis sie es merken den
zwanzigfachen Preis als zuvor bezahlen.
Ließe sich in einem solchen Fall geltend machen, dass der
Internetanbieter sich an seinen Kunden bewusst bei der
Tarifänderung (die Preise blieben gleich) bereichern wollte
durch diese einfach Vertauschungsstrategie?
Die Strategie fahren mittlerweile viele, man kann aber nix machen. Wenn mann für 0,05ct pro Minute = 3ct pro Stunde muss das Geld ja woanders herkommen. Das kann nicht kostendeckend sein…
Was passiert, wenn
Kunden sich weigern, ihre so sehr teuer gewordenen
Internetkosten zu begleichen?
Mahnverfahren… mit allem drum und dran
Verdächtigerweise buche der
Internetanbieter just nach der Tarifänderung seine Gebühren
rückläufig für zwei Monate ab so dass der Schaden bei einigen
noch später bemerkt werden kann während sonst die monatsweise
Abbuchung üblich war.
Wenn die Kosten rechtmässig sind, spielt das keine Geige und wer nur aller 8 Wochen Kontoauszüge holt ist ebenfalls selber schuld
LG
Mikesch
Bissel Eigenverantwortung und mitdenken wird man ja wohl vorraussetzen dürfen
Hallo,
aber dein Provider ändert diese nur zu deinen Gunsten. Schließlich ist er vertraglich gebunden.
Wenn ein Provider seine Zeiten vertauscht, so wie angegeben, dann ist das ein Fall für den Verbraucherschutz, bzw. den Wirtschaftskontrolldienst. Die machen das.
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Anmerkung
Hallo,
aber dein Provider ändert diese nur zu deinen Gunsten.
Schließlich ist er vertraglich gebunden.
Falsch. Es geht hier offensichtlich um Call-by-call. Und da entsteht durch jede neue Einwahl ein neuer Vertrag - ggf. mit jeweils neuen Bedingungen.
Gruß
loderunner
Hallo,
du hast Recht. Kommt davon, wenn man schlecht liest.
Bei einem so offensichtlichen Versuch, die Zeiten zu Tauschen sollte man sich trotzdem an den Verbraucherschutz/Wirtschaftskontrolldienst wenden. Man ist dann ja nicht Kläger, sondern nur Zeuge. Die prüfen das und verfolgen das gegebenenfalls.
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
Das ist bei den Billigsprovidern Gang und Gebe und war schon immer so, sonst könnten sie sich gar nicht finanzieren.
Die haben 2-6 Stunden lang einen billigen Tarif der dann in diesem Rhythmus wechselt zwischen billig (z.B. 0,03 ct/min) und sauteuer (z.B. 5,98 ct/min). Manche mit und manche ohne Einwahlgebühr.
Und bleibt ein paar Tage so bis die Tarife und Zeitfenstser sich umkehren.
Da ich auch auf Call-by-Call angewiesen bin (DSL, Kabelinternet, Steckdoseninternet… geht hier alle snicht) mach ich das immer so:
Hab mich bei Onlinekosten.de angemeldet.
Da kann ich Tarife die ich nutze zu meinem Agenten hinzufügen.
Der informioert mich automatisch _vorher_ per Mail wenn sich die Tarife ändern und ich kann meine DFÜs anpassen.
Meine DFÜs haben die Zeiten und kosten der Billigtarife (wobei ich Tarife ohne Einwahlgebühr bevorzuge) im Namen, z.B.:
- 06-12 . 18-24 voip-star surf6 0.14 ct
- 12-18 . 00-06 voip-star surf7 0.14 ct
- 09-18 gold 0.15 ct
- 00-24 smart97 surf6 0.21 ct
- 18-23 sun 1 0.03 ct 9.80 ewg
(surfzeit - name von tarif - kosten/min - evtl. einwahlgebühr)
Ich wähle also nur Tarife mit großem Zeitfenster.
Außerdem habe ich die Webseiten der Tarifanbieter in meinem Bookmarks und checke so alle 2-3 Tage nachm einwählen ihre Kostentabellen ob es noch stimmt.
Mich haben se noch nicht unbewußt abgezockt 
Wenn ich überzogen habe war mir das bewußt.
Und nein dagegeben kannste nichts machen.
MfG
Lilly
Hallo Susanne,
mein Kenntnisstand ist schon etwas älter, es kann sich also zwischenzeitlich etwas geändert haben. Aber ich hatte ein ähnliches Problem vor ein paar Jahren, wo es um ein paar hundert Euro ging. Ich hatte damals eine gute Beratung und bin mit meiner Strategie durchgekommen.
Nach der Rechtslage ist es nicht ausreichend, wenn der Provider Preisänderungen nur auf der Homepage angibt. Es muss dem Kunden nämlich möglich sein, in zumutbarer Weise VOR Abgabe einer Willenserklärung zum Vertragsabschluß von den Konditionen Kenntnis zu erhalten. Und um die Homepage zu sehen, muss man aber ins Netz, also einen Vertag schließen. Da ein Call-by-Call-Anbieter seine Kunden nicht kennt, kann er sie auch nicht persönlich informieren. Daher kommt er seiner Informationspflicht nach, wenn er Preisänderungen in den Amtsblättern der Regulationsbehörde für Telekommunikation und Post (heißt jetzt wohl Bundesnetzagentur) veröffentlicht. Diese Regelung ist im Prinzip total beknackt, weil kein normaler Mensch diese sterbenslangweiligen, sauteuren und nur im Abo zu beziehenden Blätter liest. Es hat aber den Vorteil, dass kaum einer der windigen unter den Call-by-Call Anbietern diesen Weg geht, weil sonst die Behörde auf undurchsichtige Preisgestaltungen aufmerksam wird. Damit sind die neuen Preise im Prinzip nicht wirksam vereinbart.
Empfehlung für das weitere Vorgehen:
Ich unterstelle mal, dass der Posten auf der Rechnung der Telekom ist. Die Lastschrift für die Telefonrechnung stornieren, die Providerforderung abziehen, den Rest umgehend wieder an die Telekom überweisen. Der Telekom dies mitteilen (FAX und Brief!) und eindeutig darauf hinweisen, dass Du nur der Providerforderung widersprichst, alle anderen Forderungen bezahlt hast. Sonst verteilt die Telekom den Betrag anteilig und Du hast mit allen Ärger bis hin zur Anschlusssperrung!!!)
Der Rechnung beim Provider (Adresse auf Telefonrechnung angegeben, bloß keine Zeit mit Hotlines verschenken) mit FAX und Brief, alternativ Einschreiben ./. Rückschein widersprechen, unter Berufung auf §16 TKV (Telekommunikations-Kundenschutzverordnung, http://bundesrecht.juris.de/tkv_1998/__16.html) eine Aufschlüsselung der Verbindungsdaten verlangen. Dabei gleich erklären, dass der Anschluss von Dir allein genutzt wird, damit sie sich nicht mit Datenschutz für Mitbenutzer herausreden können. Rechnungsbetrag durch teuren Preis teilen, mit niedrigem Preis malnehmen und diesen Betrag an den Provider überweisen und dies im Schreiben mitteilen. Nach BGB darfst Du keine Leistung ohne Gegenleistung in Anspruch nehmen. Wenn der Preis nicht vereinbart war, dann kommt ein „üblicher Preis“ zum Ansatz. Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, dann bring den aktuellen Minutenpreis von T-Online zur Anwendung, denn dieser wird von den Gerichten gerne als üblicher Preis herangezogen.
Jetzt kannst Du Dich eigentlich ausruhen, brauchst aber gute Nerven. Du wirst vermutlich 2 Mahnungen bekommen, dann Nachricht von einem Inkasso-Büro, später von einem Rechtsanwalt, alles mit wüsten Drohungen. Einfach ignorieren! Da Du mit dem Widerspruch deutlich gemacht hast, dass Du zahlungsunwillig, nicht aber zahlungsunfähig bist, kann Dir nichts passieren. Sollte am Ende noch ein Mahnbescheid kommen, dann musst Du unbedingt widersprechen (Eingang des Widerspruchs Gericht bestätigen lassen!), brauchst aber keine Gründe angeben.
Was kann passieren?
Nach meiner Erfahrung wird die Mahnkette irgendwo abbrechen, wenn Du den üblichen Preis gezahlt hast, vermutlich vor oder nach dem Inkasso-Büro, da ein Rechtsanwalt erkennt, dass es keinen Sinn hat, weiterzumachen. Dann hörst Du nie wieder etwas, irgendwann ist die Forderung verjährt. Das schlimmste was passieren kann ist, dass nach dem Mahnbescheid Klage gegen Dich erhoben wird. Diese wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen, Argumentation siehe oben. Selbst wenn Du wider aller Erwartungen verlieren solltest, so sind die Kosten wegen des geringen Streitwertes nicht astronomisch. Auch wirst Du wohl die Inkasso-Kosten nicht zahlen müssen, weil Deine Zahlungsunwilligkeit begründet und von vorn herein bekannt war.
Wenn Du im Vorfeld ganz sicher gehen willst, dann lass Dich bei der Bundesnetzargentur beraten, bis auf geringe Telefonkosten ist das kostenlos:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/aa54c9f663a2a15…
Die können Dir wahrscheinlich auch sagen, ob die Preiserhöhung nicht doch in den Amtsblättern veröffentlicht war. Dann allerdings solltest Du besser zahlen …
Gruß, viel Erfolg und gute Nerven
Ted
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Danke Ted Striker für die ausführlichen Tipps, so lassen sich die 200 Euro (statt üblichen 10) hoffentlich umgehen. Die Polemik, man sei selbst schuld, finde ich unangemessen, denn Schuld hat für mich nur jemand, der wusste, auf was er sich einließ. Und Gedanken lassen sich auch für anderes verwenden als für Überlegungen, wer einen als nächstes betrügen könnte. Grüße, Susanne
Hallo Ted,
einen dicken Stern für Deinen ausführlichen Artikel.
Vielleicht hat der eine oder andere Anwalt noch einige Korrekturen,
aber ich betrachte das als Lebenshilfe pur.
Frage mich nur, weshalb es Susanne keinen Stern wert ist?
Danke & Gruß
Wilfried
Hallo,
du koenntest dir bei web.de den smartsurfer runterladen und installieren. Dann gehst Du call by call ins Internet, indem Du aus einer nach Preis sortierten Liste Deinen Anbieter waehlst= anklickst. Veraendert sich der Preis nach einiger Zeit, fragt der smartsurfer: Sie surfen jetzt fuer 2.99 wollen sie auf XY wechseln zu 0,33?
Gruss Helmut
hallo,
leider hat der Mensch von der Bundesnetzagentur gemeint, die Bekanntmachungspflicht
in den Anzeigeblättern bestünde nicht, ich sei falsch informiert, denn wie wolle man denn auf diese Weise stündliche Änderungen bekanntgeben? Ein schlagendes Argument. Er meinte was von „angemessener Form bekanntgeben“ als Gesetztestext der Freiraum lasse, auch den der Bekanntgabe per Homepage. Auf meine Überlegung hin, man könne mit Täuschung argumentieren, verwies er mich an die Verbraucherzentrale. Mal schauen…