Heute habe ich in einem Forum den Text gelesen: Guten Rutsch ins Jahr 2008 Und aufpassen, wem Ihr ab 01.01.08 eine eMail schreibt, auf welchen Seiten Ihr surft, bzw mit wem Ihr telefoniert. Papa Staat weiß künftig alles.
Ich will nicht über Sinn oder Unsinn dieser Überwachung diskutieren (nicht hier
Aber:
Auf welcher Rechtsgrundlage wird diese Überwachung vorgenommen?
Kann eine Website (wer-weiss-was z.B.) abgemahnt, oder die Schliessung angedroht werden, wenn die Teilnehmer sich kritisch über den Staat äussern?
Was für einen Einfluss hat es auf Bürger/Teilnehmer, welche nicht in Deutschland leben, aber eine Mailadresse bei einem deutschen Anbietre haben (hotmail oder ähnliches)?
Auf welcher Rechtsgrundlage wird diese Überwachung
vorgenommen?
In D oder CH ?
Aber in beiden Fällen wird es wohl eine gesetzliche Legitimation dieser Überwachungen geben (müssen). Obwohl unter der Hand alles möglich ist.
Aber die Betroffenen können sich z.B. durch das Versenden irrelevanter Informationen wehren
Kann eine Website (wer-weiss-was z.B.) abgemahnt, oder die
Schliessung angedroht werden, wenn die Teilnehmer sich
kritisch über den Staat äussern?
Nicht, solange man sich an geltendes Recht und Gesetz hält.
Hmmm, Schweiz kenn ich mich nur im Wirtschaftsrecht aus. Was Deutschland betrifft empfehle ich mal die Lektüre der § 100a ff. StPO, da sind die Voraussetzungen für die Teleüberwachung statuiert. Denke mal das dürfte bei der Internetüberwachung wohl nach gerichtlicher Kontrolle aufs Selbe rauslaufen.
Kritik am Staat ist immer noch durch die Meinungsfreiheit Art. 5 GG geschützt. Also solang Du nicht das 4te Reich oder den Gottesstaat proklamierst sehe ich da kein Problem.
Gruss Andy
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Speicherung der Verbindungsdaten nicht der Inhalte
Hallo,
Kritik am Staat ist immer noch durch die Meinungsfreiheit Art.
5 GG geschützt. Also solang Du nicht das 4te Reich oder den
Gottesstaat proklamierst sehe ich da kein Problem.
wenn Du offensichtlich weißt, wo etwas zu dem Thema steht, wäre es auch hilfreich, gleich mit dem Vorurteil auszuräumen, daß der Staat eine Inhaltskontrolle durchführt, sondern lediglich eine Speicherung der Verbindungsdaten und nicht des übertragenen Inhaltes erfolgt.
Natürlich ist die Vorstellung abwegig. Für mich stellt sich einfach die Frage, welchen Sinn hat die Sache? Was wird überhaupt gespeichert. Die ganze E-Mail, wird nur ein Verbindungsprotokoll erstellt oder der gleichen. Angenommen, über ein Chatroom oder was ähnliches hecken einige Terroristen (und deswegen gibt es ja die Überwachung) einen Anschlag aus. Die wiffigen Überwacher (und -innen) bemerken dass und verfolgen den Dialog. Kann die Website geblockt werden (oder das Forum, Chatroom)?
Gruss
Haegarch
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Auf welcher Rechtsgrundlage wird diese Überwachung
vorgenommen?
In D oder CH ?
Aber in beiden Fällen wird es wohl eine gesetzliche
Legitimation dieser Überwachungen geben (müssen). Obwohl unter
der Hand alles möglich ist.
In der CH benötigst du eine richterliche Verfügung, damit jemand überwacht werden kann. Das Gesetzt, oder was auch immer, welches in DE zur Anwendung kommt, wurde in der Schweiz abgelehnt (schon durch das Parlament, nicht erst durch das Volk). Also: In welchen deutschen Gesetztbuch, unter welchem Paragraphen, steht das Ganze?
wenn Du offensichtlich weißt, wo etwas zu dem Thema steht,
wäre es auch hilfreich, gleich mit dem Vorurteil auszuräumen,
daß der Staat eine Inhaltskontrolle durchführt, sondern
lediglich eine Speicherung der Verbindungsdaten und nicht des
übertragenen Inhaltes erfolgt.
Ähm, da war ich eben nicht sicher, was genau der Staat erfasst. Diesen Hinweisn habe ich durch ein Posting weiter unten erhalten.