Freunde von mir leben in einer Wohnung, die ihnen die Stadt vermietet hat. Die Sozialarbeiter haben bei Einzug erklärt, dass es nicht erlaubt sei, einen Internetvertrag abzuschließen. Die Begründung mir gegenüber war auf meine Nachfrage: sollten die Mieter wegziehen, dann würde die Stadt ggf. auf dem Vertrag sitzenbleiben und müsste die Kosten übernehmen. Auch die Übernahme eines Vertrags auf meinen Namen wurde abgelehnt. Man können mit Aldi-Prepaid-Sticks auf dem (geliehenen) Smartphone arbeiten - was völlig realitätsfern und vor allem teuer ist!
Unitiy Media hingegen sagte mir, dass ein Vertrag zwischen ihnen und den Mieter dieser Wohnung geschlossen wird und man keine Möglichkeit hätte, die Stadt regresspflichtig zu machen, sollte der Mieter „plötzlich verschwinden“.
Ein anderer Mieter in besagtem Haus hat trotzdem mehrfach einen Vertrag mit einem Internetanbieter abgeschlossen, daraufhin ist der von der Stadt angestellt Hausmeister offenbar hingegangen und hat jedesmal die Kabel durchgeschnitten. In meinen Augen grenzt das an Sachbeschädigung.
Gibt es wirklich eine gesetzliche Grundlage, die klar besagt, dass ein Vermieter die Einrichtung eines Internetzuganges untersagen kann, wie es die Stadt behauptet? Und darf ein Hausmeister einfach so Kabel durchtrennen? Ich mag das nicht einfach so hinnehmen.