Internetverbot in Wohnungen, die der Stadt gehören -zulässig?

Freunde von mir leben in einer Wohnung, die ihnen die Stadt vermietet hat. Die Sozialarbeiter haben bei Einzug erklärt, dass es nicht erlaubt sei, einen Internetvertrag abzuschließen. Die Begründung mir gegenüber war auf meine Nachfrage: sollten die Mieter wegziehen, dann würde die Stadt ggf. auf dem Vertrag sitzenbleiben und müsste die Kosten übernehmen. Auch die Übernahme eines Vertrags auf meinen Namen wurde abgelehnt. Man können mit Aldi-Prepaid-Sticks auf dem (geliehenen) Smartphone arbeiten - was völlig realitätsfern und vor allem teuer ist!

Unitiy Media hingegen sagte mir, dass ein Vertrag zwischen ihnen und den Mieter dieser Wohnung geschlossen wird und man keine Möglichkeit hätte, die Stadt regresspflichtig zu machen, sollte der Mieter „plötzlich verschwinden“.

Ein anderer Mieter in besagtem Haus hat trotzdem mehrfach einen Vertrag mit einem Internetanbieter abgeschlossen, daraufhin ist der von der Stadt angestellt Hausmeister offenbar hingegangen und hat jedesmal die Kabel durchgeschnitten. In meinen Augen grenzt das an Sachbeschädigung.

Gibt es wirklich eine gesetzliche Grundlage, die klar besagt, dass ein Vermieter die Einrichtung eines Internetzuganges untersagen kann, wie es die Stadt behauptet? Und darf ein Hausmeister einfach so Kabel durchtrennen? Ich mag das nicht einfach so hinnehmen.

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Dann zieh doch einfach in eine Wohnung, in der es diese Einschränkung nicht gibt. Wie wär denn das?

Schöne Grüße

MM

Na du hast echt wirklich toll mit deinem Kommentar geholfen!..

Hol dir ein Surf stick zb vom 1&1 ist zwar Teurer als ein Festnetzanschluss aber damit kannst du wenigsten dein Grundbedarf decken.

Servus,

das freut mich.

Aber sag mal an, neugierhalber: Warum bist Du denn nicht selber darauf gekommen, Dir gleich eine Wohnung zu suchen, die Deinen Bedürfnissen entspricht?

Schöne Grüße

MM

Hi.

Mir sei denn eine Frage erlaubt: Wenn Sozialarbeiter im Spiel sind, was sind das für Freunde? Nicht falsch verstehen, denn unter normalen Bedingungen wird mit Sicherheit ein Internetzugang seitens der „Stadt“ nicht abgelehnt.

Hallo,
grundsätzlich wird ein Vertrag über eine Telekommunikationsdienstleistung natürlich zwischen dem Endverbraucher und dem Anbieter abgeschlossen. Blöderweise ist dafür mal mehr mal weniger die „Hardware“ des Vermieters nötig, soll heißen: Kabel und Dose! Wenn die überhaupt vorhanden sind…

Nun kann es sein, dass es aus den grauen Vorzeiten des Internetsteinzeitalters im Grundbuch dieser Gebäude eine dinglich gesicherte Dienstbarkeit gibt, die den Eigentümer dazu zwingt, von einem bestimmten Provider diese Leistung insgesamt abzunehmen. Das könnte dann horrend teuer oder unmöglich werden, wenn der das gar nicht mehr anbietet. Vielleicht ist es das.

Relativ sehr viel wahrschenilicher ist aber was anderes:

Du schreibst „Sozialarbeiter“. Kann es sein, dass es gar nicht um einen Mietvertrag, sondern um eine Zuweisung nach dem SGB handelt? Das machen Städte bei Obdachlosen oder anderweitig sozial stark benachteiligten Mietern (alleinstehende Jugendliche, Suchtkranke usw.). Hier entsteht genau der von der Stadt beschriebene Mietvertrag zwischen Stadt und Vermieter! Und dann würde mich die Aussage so gar nicht mehr wundern angesichts des übichen Nutzerklientels…

Gruß vom
Schnabel

HI!

So sehr ich deine Kommentare sonst schätze, aber den hier finde ich überheblich.

Hast du noch nicht davon gehört, dass es in einigen Regionen Deutschlands gar nicht so einfach ist, eine vernünftige Wohnung zu bekommen? Das ist oft eine Geldfrage, und die Betroffenen hier können sich keinen Stick leisten, also wohl auch keine teurere Wohnung.

Dieses Luxusdenken können sich nicht alle erlauben, mit Verlaub.

Gruß

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Servus,

der Sachverhalt ist so verstümmelt vorgetragen, dass keine Möglichkeit besteht, hier mit Hand und Fuß zu antworten.

Es zwei kleingebröselte Hinweise darauf, dass es sich nicht um ein übliches Mietverhältnis handelt: Der eine ist, dass offenbar die Stadt Mieter der Wohnungen ist, und der andere, dass als Vertreter der Stadt oder auch in irgendeiner begleitenden oder betreuenden Funktion ein Sozialarbeiter im Spiel war.

Das reicht nur dafür aus, dass man bestätigen kann, dass es kein gesetzlich verankertes „Grundrecht auf Internetzugang“ oder sowas gibt, und dass die Stadt als Hauptmieter hier vermutlich ziemlich weitreichende Vorschriften machen kann, wie genau die Nutzung aussehen soll, für die sie die Wohnungen überlässt.

Für Einzelheiten müsste man wissen, was genau die Grundlage der Überlassung der Wohnungen an die Bewohner durch die Stadt ist, die sie von einem Dritten angemietet hat.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank für die teilweise wertvollen Infos! Die Frage nach den Freunden ist erlaubt:
eine afghanische Familie, die noch im Asylverfahren steckt. Und damit wird die „Zuweisung nach dem SGB“ greifen.

Schade, aber dann können wir wohl wirklich nichts machen. Den Tipp mit dem Stick von 1&1 gebe ich gern weiter, auch dafür danke.

Eine neue Wohnung wird dringend gesucht, auch aus anderen Gründen (ein syrischer Mitbewohner in diesem Haus erzählt z.B. der Mutter, wie sie sich hier zu kleiden und zu verhalten habe - die Familie ist sehr westlich orientiert und war in der Heimat gut situiert. Das jedoch nur nebenbei.) Aber durch die niedrigen Zinsen ist der Markt halt eergefegt.

Behauptet es denn die Stadt ?
Oder ist das eine „Erfindung“ vom Hausmeister, weil der etwas nicht richtig verstanden hat ?
Das „Argument“ mit der Sorge der Stadt auf Kosten für den Anschluss sitzen zu bleiben, wenn der Mieter nicht zahlt, ist doch völlig unbegründet.
Der Mieter macht einen Vertrag, nur er schuldet das Geld, niemand anderes.

Zum rechtlichen, man kann das nicht vertraglich ausschließen. Jeder Bürger(Mieter) hat das Recht auf einen Telefonanschluss. Internet ist nichts anderes.
Sollte kein Anschluss (Kabel) bis in die Wohnung vorhanden sein, muss man allerdings die Kosten dafür selbst tragen. Der Vermieter muss grundsätzlich zustimmen, das diese Leitung verlegt wird.
Wo und wie verlegt wird, bestimmt aber der Vermieter.

beim Stichwort „Sozialarbeiter“ könnte man aber hellhörig werden, dass es sich gar nicht um „normale“ Mietverträge handelt. Es also mehr um eine Art Unterbringung geht.
Da gilt das nicht.
Vergleiche es mit einem Hotel/Pension/Ferienwohnung- auch da kann man schlechterdings Anschlüsse legen lassen !

MfG
duck313

???

Interessante Deutung der Lage auf dem Mietwohnungsmarkt…

Schöne Grüße

MM

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Da musst Du (oder Deine Freunde) irgendwas falsch verstanden haben. NOCH NIE konnte jemand einen Vertrag zu Lasten von jemand anders abschließen.

Sorry, das glaube ich jetzt einfach mal nicht.

Doch. das ist leider so, ich war die Tage noch mal in dem Keller und das Kabel ist definitiv durchgetrennt .

Es gibt aber Neuigkeiten dahingehend, dass der Stadt aufgefallen ist, dass die Verträge ja zwischen Mieter/Bewohner
und dem jeweiligen Anbieter geschlossen werden und sie somit gar nicht in der Haftung ist. Nun ist offiziell erlaubt, dass Internetverträge abgeschlossen werden können. Dazu war offenbar eine Fortbildungsmaßnahme nötig…

Das mit dem durchgeschnittenen Kabel muss die andere Familie letztendlich klären, ich hab es gestern nur kurz im Telefonat mit dem Sozialarbeiter angesprochen.