Internetverkauf bei Hood de

Hallo Euch allen!

Frau Y hat vor einiger Zeit bei Hood.de einen Gameboy Color verkauft!
Sie hat ausdrücklich auf Privatverkauf hingewiesen und jegliche Gewähr, Garantie sowie Rücknahme ausgeschlossen!
Da es bei Hood de nicht die Möglichkeit wie bei Ebay gibt, die Adresse zu bekommen, schrieb Frau Y den Käufer an und bat ihn um seine Adressdaten, um den Gameboy Color nach Zahlungseingang zu versenden!
Soweit so gut! - Nach 14 Tagen allerdings schrieb der Käufer Frau Y an und behauptete, der Gameboy wäre nicht angekommen!
Tags darauf klingelte der Hermes Bote bei Frau Y und übergab ihr das Gameboy Paket mit dem deutlichen Aufkleber : Adresse falsch!!!
Frau Y verglich darauf die vom Verkäufer gesendete Adresse und schrieb ihn per E Mail an, dass Hermes das Paket zurückgeschickt hätte, da unter der, vom Verkäufer angegebenen Adresse,niemand mit diesem Namen wohnen würde!
Dieser reagierte Anfang August mit einem Anwaltsschreiben und forderte Frau Y auf, entweder den Gameboy bis dato erneut zu senden oder das Geld zurückzu überweisen!
Dabei stellte sich heraus, das dem Käufer ein Zahlendreher unterlaufen ist und aufgrunddessen das Paket zurückkam!
Obwohl der Beweiß eindeutig vorliegt, hat der Anwalt des Käufers einen Mahnbescheid beantragt indem er nun 75 Euro einfordert!
Wie ist das möglich?
Laut Anwalt von Frau Y, hat diese von Anfang an angegeben, dass es sich um einen reinen Privatverkauf handelt und ein Widerufsrecht ausgeschlossen hat, da es sich halt um einen Privatverkauf handelt!
Wie kann man nun weiterverfahren?

Hallo,
die Verkäuferin hat die Ware an eine falsche Adresse geschickt, die ihr jedoch vom Käufer so genannt wurde. Damit trägt sie kein Verschulden.

Laut Anwalt von Frau Y, hat diese von Anfang an angegeben,
dass es sich um einen reinen Privatverkauf handelt und ein
Widerufsrecht ausgeschlossen hat, da es sich halt um einen
Privatverkauf handelt!

Das hat damit nichts zu tun. Trotzdem muss sie die Ware versenden und den Vertrag erfüllen. Die Ware UND das Geld darf sie natürlich nicht behalten!

Dabei stellte sich heraus, das dem Käufer ein Zahlendreher
unterlaufen ist und aufgrunddessen das Paket zurückkam!

Sie kann einen erneuten Versand an die korrigierte Adresse anbieten und dabei den Mehraufwand geltend machen, d.h. die Versandkosten fallen erneut an.
Da sicherlich Vorkasse vereinbart wurde, stellt sie Frist zur erneuten Bezahlung der Versandkosten oder bietet Rückabwicklung des Vertrages an.

Obwohl der Beweiß eindeutig vorliegt, hat der Anwalt des
Käufers einen Mahnbescheid beantragt indem er nun 75 Euro
einfordert!

Aufgrund welcher Forderung?

Wie kann man nun weiterverfahren?

Das hängt davon ab, ob die Forderung berechtigt ist.
Wie hat sich Käufer und Verkäufer verhalten, nachdem offensichtlich wurde, dass es sich um einen Zahlendreher handelte?

Falls Du darauf nicht darauf antworten möchtest: Meistens ist es besser sich mit dem Anwalt der Gegnerseite zu besprechen und eine Einigung zu erzielen, bevor weitere Kosten anfallen, weil die in recht kurzer Zeit in die Höhe schnellen und den hiesigen Streitbetrag um da vielfache übersteigen werden. Allein der Gerichtsvollzieher nimmt m.W. 80 Euro fürs kommen.

Gruß, Ingo

Hi

Obwohl der Beweiß eindeutig vorliegt, hat der Anwalt des
Käufers einen Mahnbescheid beantragt indem er nun 75 Euro
einfordert!
Wie ist das möglich?

Nunja so’n Mahnbescheid kann sich jeder in einem Schreibwarenhandel kaufen, ausfüllen und zum Amtsgericht schicken, die kontrollieren nicht ob er nun gerechtfertigt ist oder nicht.

Und der Anwalt da verdiente nun erstmal Geld. Warum soll er die Gelegenheit nicht wahrnehmen. „Feindliche“ Anwälte würd ich auch nicht kontaktieren, die arbeiten für ihren Mandanten und werden dafür bezahlt.

Dem Mahnbescheid widersprechen damit nicht noch bald ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, der kontrolliert nämlich auch nicht ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht.

Du kannst deinerseits dann vom Käufer, wie schon gesagt, erneute Versandkosten einfordern [7-14 Tage Frist], wenn er die nicht zu zahlen bereit ist bleibt wohl nur eine Rückabwicklung oder du zahlst es aus deiner Tasche (wenn de kein Samariter bist, machst das wohl eher nicht).

Wenn die Kommunikation mit dem K über Emails verlief müsste er den Fehler in der Adresse in seinem Postausgang auch haben und selbst sehen was er da gemacht hat.

Mit Privatverkauf, Gewährleistung hat eine falsche Lieferadresse ja nichts zu tun.

MfG
Lilly

Hallo Nocheinmal!

Nun der Gameboy wurde für insgesamt 15,10 Euro inkl. Hermeskosten versteigert.
Der Rechtsanwalt fordert laut Mahnbescheid dieses Geld plus seiner Kosten!
Ein Telefonat mit diesem Anwalt blieb ergebnislos :
„Zitat : Bezahlen Sie die Kohle und lecken sie mich am … !“
Nunja freundlicher geht´s nun wirklich nicht!
Wie es den Anschein hat ist der Käufer auf eine gütliche Einigung nicht hinaus!
Zwischenzeitlich wurde dieser auch bei Hood gesperrt!
Gruß
muttahenning

Hallo,
wer hindert Dich nun, da Du die korrekte Adresse hast, den Boy erneut zu versenden???
Per Nachnahme, damit Du den zusätzlichen Aufwand ersetzt bekommst?
Alles andere wird dadurch nebensächlich.
Wennder Anwalt Geld will, soll er klagen und dabei wird sich Unrechtmäßigkeit seiner Forderung zeigen.

Rumburak

Hallo Nocheinmal!

Nun der Gameboy wurde für insgesamt 15,10 Euro inkl.
Hermeskosten versteigert.
Der Rechtsanwalt fordert laut Mahnbescheid dieses Geld plus
seiner Kosten!

Hallo,
konkret ist die Frage, ob der Verkäufer erneut den Versand der Ware angeboten hat oder ob er dieses eben nicht getan hat, also wie der Verkäufer sich verhalten hat. Hat er eine Frist versäumt?
Der Verkäufer kann nicht Ware und Geld behalten, auch bei einem Irrtum durch den Käufer und auch wenn dieser Unverschämt sein sollte.

Ein Telefonat mit diesem Anwalt blieb ergebnislos :
„Zitat : Bezahlen Sie die Kohle und lecken sie mich am … !“
Nunja freundlicher geht´s nun wirklich nicht!

LOL

Wie es den Anschein hat ist der Käufer auf eine gütliche
Einigung nicht hinaus!

Hm, das würde ich so nicht sagen. Er hat lediglich jemanden beauftragt seine Rechte durchzusetzen, weil er selber darauf keinen Bock mehr hat. Wenn seine Forderung unbegründet ist, muss er diesen bezahlen. Vielleicht kann der Verkäufer herausfinden, ob diese sich persönlich kennen oder häufiger so etwas zusammen machen. Die Äußerung des Anwaltes macht mich da stutzig.

Zwischenzeitlich wurde dieser auch bei Hood gesperrt!

Ist egal. Es geht nicht um eine Strafe für schlechtes Benehmen, sondern nur um den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
Also:
Die Auktionsbeschreibung kopieren, alle Kommunikation kopieren, bei Telefonaten Gedächtnisprotokoll mit Uhrzeit anfertigen, Beweis der Lieferung sichern.
Ggf.(!) Frist zur Zahlung der erneuten Versandkosten setzen und gerichtliches Verfahren androhen. Dabei auch Rückzahlung der Auktion abzgl. Deiner Versandkosten anbieten.

Angenommen der Käufer hätte gesagt, dass er erneut Versandkosten bezahlen würde oder oder oder. Das wäre eben interessant, denn die Forderung könnte immer noch berechtigt sein. Sich nach einem Irrtum auf die Hinterbeine zu stellen und zu sagen: „So, das war es nun. Mehr mache ich nicht. War ja nicht mein Fehler“, geht eben nicht.

Immer cool bleiben.
Wichtig ist das Schreiben vom Gericht (gerichtlicher Mahnbescheid!) auf den man nur 2 Wochen Widerspruchsfrist hat. Unbedingt einhalten, denn sonst erkennt man die Forderung an und dann kommt der Gerichtsvollzieher. Das ist so ein gelber Brief und das wird dort auch deutlich erklärt. Wenn man Widerspruch eingelegt hat, muss Klage eröffnet werden, wenn man die Forderung noch geltend machen will.

Es bleibt die Frage, wie Käufer und Verkäufer nach dem Irrtum reagiert haben.

Gruß.

Hi

konkret ist die Frage, ob der Verkäufer erneut den Versand der
Ware angeboten hat oder ob er dieses eben nicht getan hat,
also wie der Verkäufer sich verhalten hat. Hat er eine Frist
versäumt?

Da wär übel.

Ein Telefonat mit diesem Anwalt blieb ergebnislos :

Warum rufst den denn hat? Der is doch nicht unparteiisch und schon gar nicht auf deiner Seite.

Wie es den Anschein hat ist der Käufer auf eine gütliche
Einigung nicht hinaus!

Dann Rückabwicklung.

Wenn seine Forderung unbegründet ist,
muss er diesen bezahlen. Vielleicht kann der Verkäufer
herausfinden, ob diese sich persönlich kennen oder häufiger so
etwas zusammen machen. Die Äußerung des Anwaltes macht mich da
stutzig.

Mich nicht. Kenne Anwälte nicht anders außer sie sind auf meiner Seite und nicht der Gegenseite.

Was soll dem Anwalt denn passieren? Der kriegt sein Geld egal von wem.

Aber so ein Zitat tät er wohl nicht schriftlich darlegen :wink:

Unser Vermieter hat uns auch schon (und andere aus unserem Haus) vor Gericht gezerrt (eigentlich für uns offensichtlich unberechtigt), immer verloren (zumindest immer bei uns, Recht ist wohl Ansichtssache - weswegen manch andere Parteien aus dem Haus auch anderes Recht bekamen als wir) - is ihm wohl egal und seine Anwälte sind so freundlich wie er (auch in ihren Briefen kommen so Dinge wie "Und wagen sie es ja nicht… blablabla "). -.-

MfG
Lilly