Hallo,
auch hallo,
also, um im vorgeschriebenen Stil zu bleiben:
Käufer ersteigert im Internet ein gebrauchtes Bett aus Metall,
140 breit. Bei der Abholung stellt er fest, daß der
Mittelsteg, der das Einfügen geteilter Lattenroste zuläßt,
fehlt.
also ich hatte auch mal so ein bett, das hatte keinen mittelsteg.
Der Verkäufer meint, daß der nicht dabei war und auch nicht
dazugehört, der Käufer hätte vorher auch nicht danach gefragt.
hätte er dann tun sollen, dafür gibt´s die frage an den verkäufer.
Der Käufer gab an, schon mehrfach Betten in der Breite gehabt
zu haben, und zu jedem hätte ein Mittelsteg gehört. Dadurch
hätte er vorausgesetzt, daß jedes Bett in der Breite einen
hätte. Bei Abnahme müsse er sich noch einen entsprechenden
Lattenrost kaufen.
oder halt einen mittelsteg einbauen, was ist günstiger ?
Der Verkäufer besteht auf Abnahme.
ist sein gutes recht, denn es ist ja ein kaufvertrag zustande gekommen.
Was meinen die Experten?
bin ich nich ;o)
also für den käufer: entweder mittelsteg einbauen, oder rahmen kaufen. wenn der verkauf von privat ohne rückgabe erfolgt ist kann der verkäufer auf abnahme bestehen. (auch wenns dann vom käufer zu 98% ne negative bewertung gibt)
für den verkäufer:
er kann auf abnahme bestehen, es sei denn er versteigert gewerblich.wenn ihm egal ist ob das bett weggeht oder erst später…mit dem käufer reden, übernahme der gebühren, zzgl. evtl. ausgleich der differenz für verkauf an nächstbietenden. wobei der käufer für das geld evtl. selbst den mittelsteg einabuen kann.
schönen gruß der jörg