Internetverkauf/-kauf - was nun?

Hallo,

also, um im vorgeschriebenen Stil zu bleiben:

Käufer ersteigert im Internet ein gebrauchtes Bett aus Metall, 140 breit. Bei der Abholung stellt er fest, daß der Mittelsteg, der das Einfügen geteilter Lattenroste zuläßt, fehlt.

Der Verkäufer meint, daß der nicht dabei war und auch nicht dazugehört, der Käufer hätte vorher auch nicht danach gefragt.

Der Käufer gab an, schon mehrfach Betten in der Breite gehabt zu haben, und zu jedem hätte ein Mittelsteg gehört. Dadurch hätte er vorausgesetzt, daß jedes Bett in der Breite einen hätte. Bei Abnahme müsse er sich noch einen entsprechenden Lattenrost kaufen.

Der Verkäufer besteht auf Abnahme.

Was meinen die Experten?

Hallo,

ähm, war da kein Foto dabei, auf dem das Bett zu erkennen war? Ich besitze ebenfalls ein Bett in dieser Breite, das keinen Mittelsteg hat, daher erscheint mir das auch nicht unbedingt abwegig…

Grüsse Sandra

Auf dem Bild war der Mittelsteg nicht zu sehen, da ich keinen Lattenrost hatte, sondern eine durchgehende Platte.

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auch bei mir im haushalt befinden sich mehrere betten mit einer breite von 1,40…da hat keines einen mittelsteg…
ich frag mich eh,obs überhaupt lattenroste mit einer breite von 70 cm gibt???

liebe grüße
die karin

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Hi!

Funktioniert das Bett nun nicht, oder wie???

Mein 1,40-m-Bett hat auch keinen Mittelsteg!?!?!?!

Mal davon abgesehen, dass ich mir auch nicht wirklich 70-cm-Lattenroste
vorstellen kann (hat wohl auch schon jemand erkannt),
kannste nicht ein/e Brett/Latte im Baumarkt zuschneiden lassen?
Kostet nicht die Welt…!

Vom Kaufvertrag kannste wohl nicht zurücktreten, da PRIVAT-Verkauf,
nehme ich an???!!!???

Grüßlis ANGI

Hallo Karin!

ich frag mich eh,obs überhaupt lattenroste mit einer breite
von 70 cm gibt???

Wohl nicht, aber darum geht’s auch gar nicht.

Der Mittelsteg ist nötig, wenn man einen Rollrost reinlegen will. Der knackt ja sonst sofort durch.
„Einfache“ 140er-Betten sind so gebaut.

Gruss Froggie

Ups…

Wohl nicht, aber darum geht’s auch gar nicht.

Sorry, hatte überlesen, dass es um geteilte Lattenroste geht…

Hallo Conny!

Der Käufer gab an, schon mehrfach Betten in der Breite gehabt
zu haben, und zu jedem hätte ein Mittelsteg gehört. Dadurch
hätte er vorausgesetzt, daß jedes Bett in der Breite einen
hätte.

Tja…
Den Gedanken kann ich nachvollziehen, allerdings würde ich das nicht als Grund für eine Nichtabnahme akzeptieren.

Wenn auf dem Bild der Bereich wo der Mittelsteg sein müsste nicht erkennbar ist und in der Artikelbeschreibung davon keine Rede ist, bietet es sich doch an nachzufragen.
Ich hab im eBay und auch bei Online-Shops schon oft Fragen gestellt, die auf den ersten Blick vielleicht dämlich wirken (wie z.B. auch in so einem Fall, wenn ich davon ausgehe, dass es den Artikel sowieso nicht anders gibt, das aber nicht erwähnt wird).
Ich denke das ist zumutbar und sinnvoll, denn bei Kaufpreisen von mehr als ein paar Euro will ich auch sicher sein, was passendes zu bekommen.

Gruss Froggie

Hallo,
vorab schon mal: 70er Roste gibt es, hab selber welche in meinem Wohnwagen. Zum anderen, ich bin Tischler und baue unter anderem hochwertige Massivholzbetten, die ab einer Breite von 140cm einen Mittelsteg haben. Ich habe aber auch schon mal Betten, z.B. von Ikea, gesehen, die keinen Mittelsteg haben. Das Ganze ist wohl einfach nur ne Kostenfrage, eine einheitliche Lösung gibt es wohl nicht.

Grüße

Ole

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Hallo,

auch hallo,

also, um im vorgeschriebenen Stil zu bleiben:

Käufer ersteigert im Internet ein gebrauchtes Bett aus Metall,
140 breit. Bei der Abholung stellt er fest, daß der
Mittelsteg, der das Einfügen geteilter Lattenroste zuläßt,
fehlt.

also ich hatte auch mal so ein bett, das hatte keinen mittelsteg.

Der Verkäufer meint, daß der nicht dabei war und auch nicht
dazugehört, der Käufer hätte vorher auch nicht danach gefragt.

hätte er dann tun sollen, dafür gibt´s die frage an den verkäufer.

Der Käufer gab an, schon mehrfach Betten in der Breite gehabt
zu haben, und zu jedem hätte ein Mittelsteg gehört. Dadurch
hätte er vorausgesetzt, daß jedes Bett in der Breite einen
hätte. Bei Abnahme müsse er sich noch einen entsprechenden
Lattenrost kaufen.

oder halt einen mittelsteg einbauen, was ist günstiger ?

Der Verkäufer besteht auf Abnahme.

ist sein gutes recht, denn es ist ja ein kaufvertrag zustande gekommen.

Was meinen die Experten?

bin ich nich ;o)

also für den käufer: entweder mittelsteg einbauen, oder rahmen kaufen. wenn der verkauf von privat ohne rückgabe erfolgt ist kann der verkäufer auf abnahme bestehen. (auch wenns dann vom käufer zu 98% ne negative bewertung gibt)

für den verkäufer:
er kann auf abnahme bestehen, es sei denn er versteigert gewerblich.wenn ihm egal ist ob das bett weggeht oder erst später…mit dem käufer reden, übernahme der gebühren, zzgl. evtl. ausgleich der differenz für verkauf an nächstbietenden. wobei der käufer für das geld evtl. selbst den mittelsteg einabuen kann.

schönen gruß der jörg

DANKE für alle Antworten!!!
Hallo,

vielen Dank für alle Antworten!!!


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