Hallo liebes Forum!
Ich würde gerne mal wissen, was man alles beachten muß, wenn man Waren über das Internet verkauft, muß man z.B. seine Verkaufstätigkeit beim Finanzamt oder so anmelden? Muß man Einkommensteuer zahlen, wenn das Internetgeschäft so nebenbei läuft?
Gibt es noch mehr zu beachten? Ich bin leider ein Laie auf diesem Gebiet und bin über jede hilfreiche Antwort dankbar!
Viele Grüße,
Mario
Hallo Mario,
Ich würde gerne mal wissen, was man alles beachten muß, wenn
man Waren über das Internet verkauft, muß man z.B. seine
Verkaufstätigkeit beim Finanzamt oder so anmelden? Muß man
Einkommensteuer zahlen, wenn das Internetgeschäft so nebenbei
läuft?
Ähm, sorry, aber na sicher, solltest du mit diesem Geschäft auch Gewinnerzielungsaussichten haben.
Geschäft ist nun mal Geschäft und hat nichts mit b**** oder eierlegen zu tun.
Solltest du dein Geschäft also von der BRD aus betreiben, auch als Nebengewerbe, musst du dieses natürlich beim Finanzamt anmelden.
Etwas anderes sind natürlich Privatverkäufe, welche ab und zu ja auch einmal vorkommen, z.B. Omas altes Sofa.
Einkommensteuer musst du erst zahlen wenn du auch Einkommen hast, wobei es da Freibeträge im Jahr gibt, welches sich jedes Jahr ein wenig ändern. Genaueres sagt dir ein Steuerberater.
Sorry, nun keine Zeit mehr, demnächst eventuell mehr
Gruß
der Alex
Gibt es noch mehr zu beachten? Ich bin leider ein Laie auf
diesem Gebiet und bin über jede hilfreiche Antwort dankbar!
Viele Grüße,
Mario
Hallo Alex!
Als was muß ich mich denn beim Finanzamt melden? Mal angenommen, ich verkaufe ein von mir geschriebenes Buch - wie läuft das dann? Oder taucht dann irgendwann mal in meiner Einkommensteuererklärung auf, dass ich aus selbstständiger Arbeit Geld verdient habe?
Und wie sind „Privatverkäufe“ definiert? 4-5 mal was im Monat verkaufen = Privatverkauf. 15-xxx mal was im Monat verkaufen = „Nebenverdienstverkauf“ bzw. „Hauptverdienstverkauf“?
Sorry, nun keine Zeit mehr, demnächst eventuell mehr
Ja, bitte mehr!
Viele Grüße,
Mario
Hallo Mario,
Als was muß ich mich denn beim Finanzamt melden? Mal
angenommen, ich verkaufe ein von mir geschriebenes Buch - wie
läuft das dann?
selbstgeschriebenes Buch selbstverkaufen = Eigenverlag
Damit bist Du Händler und gleichzeitig Dein eigener Buchverlag!
Oder taucht dann irgendwann mal in meiner
Einkommensteuererklärung auf, dass ich aus selbstständiger
Arbeit Geld verdient habe?
Das sollte dort auftauchen, weil Du das dort angeben musst.
Und wie sind „Privatverkäufe“ definiert? 4-5 mal was im Monat
verkaufen = Privatverkauf.
Falsch. Selbst einmal im Monat verkaufen ist schon Gewerbe, wenn es nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. D.h. Wenn Du einmal alten Plunder verkaufst, weil Du gerade Deinen Keller aufgeräumt hast = Privat, weil nicht nachhaltig.
Wenn Du regelmäßig alten Plunder verkaufst, weil Du bei anderen Leuten deren Keller aufräumst (z.B. Haushaltsauflösung) = Gewerbe, weil nachhaltig, also regelmäßig.
Wenn Du mit den Verkäufen nichts verdienst (also mehr Kosten hast als Einnahmen) = Privat, da keine Gewinnerzielungsabsicht
Wenn Du mehr Einnimmst als Du ausgibts, oder auch nur die Absicht hast, mehr einzunehmen als auszugeben = Gewerbe, weil Gewinnerzielungsabsicht
Ich hoffe das hilft
Gruß
Marian
Hallo Marian!
Ich fasse also nochmal zusammen: Wenn ich ein Buch schreibe, um dies mit Gewinnabsicht zu verkaufen, dann müßte ich eigentlich ein Gewerbe anmelden, weil es nachhaltig ist und eben auf eine Gewinn hinauszielt. Da ich als Autor aber freischaffender Künstler bin, muß ich kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
Zum Finanzamt: Dort muß ich Einnahmen aus selbstständiger Arbeit anzeigen, muß aber solange keine Steuern darauf zahlen, solange ich unter einem gewissen Freibetrag bleibe.
Ist das so korrekt?
Viele Grüße,
Mario
Ich fasse also nochmal zusammen: Wenn ich ein Buch schreibe,
um dies mit Gewinnabsicht zu verkaufen, dann müßte ich
eigentlich ein Gewerbe anmelden, weil es nachhaltig ist und
eben auf eine Gewinn hinauszielt. Da ich als Autor aber
freischaffender Künstler bin, muß ich kein Gewerbe beim
Gewerbeamt anmelden.
meiner Ansicht nach ist das soweit korrekt (Ich bin selbst kein Steuerberater). Allerdings musst Du natürlich auch als freischaffender Künstler Steuern zahlen (also die Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen) aber eben kein Gewerbe anmelden. Der Unterschied ist nur, dass Du ab einer bestimmten Gewinnhöhe beim Gewerbe auch noch Gewerbesteuer zahlen musst. Als Künstler fällt keine Gewerbesteuer an.
Zum Finanzamt: Dort muß ich Einnahmen aus selbstständiger
Arbeit anzeigen, muß aber solange keine Steuern darauf zahlen,
solange ich unter einem gewissen Freibetrag bleibe.
ebenfalls korrekt. Das Finanzamt teilt Dir ja mit dem Einkommensteuerbescheid mit, ob und wieviel Steuern Du zu zahlen hast. Du musst eben nur alles in der Einkommensteuererklärung auf den Formularen angeben.
Vorsicht aber bei schriftstellerischer Tätigkeit: Wenn Du Deinen Lebensunterhalt überwiegend mit Bücherschreiben verdienst, wird sich irgendwann mal die Künstlersozialkasse bei Dir melden 
Gruß
Marian
Künstlersozialkasse
Hallo Ihr beiden,
grundsätzlich hat der Marin ja schon alles wichtige gesagt. Was ich nur nicht verstehe
Vorsicht aber bei schriftstellerischer Tätigkeit: Wenn Du
Deinen Lebensunterhalt überwiegend mit Bücherschreiben
verdienst, wird sich irgendwann mal die Künstlersozialkasse
bei Dir melden 
Was soll den an der KSK schlecht sein? —>Bezug auf „Vorsicht“
Ich selbst bin in der KSK und einer der wenigen glücklichen selbständigen bei welchen die KSK den sogenannten „Arbeitgeberanteil“ der Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rente & Krankengeld", also einen Zuschuss von 50%, bezahlt.
Wo soll denn bei einer solchen finanziellen Unterstützung Vorsicht geboten sein??
Gruß
der ALex
Was soll den an der KSK schlecht sein? —>Bezug auf
„Vorsicht“
Sorry, damit wollte ich die KSK nicht schlechtmachen. Mit Vorsicht meinte ich den Fall, dass er als Selbständiger vielleicht gar nicht gesetzlich Sozialversichert sein will (ja, sowas soll es geben). Dann könnte er von der Plfichtmitgliedschaft in der KSK durchaus überrascht sein.
Als Alternative zur BfA ist die KSK natürlich super!
Gruß
Marian
Mit
Vorsicht meinte ich den Fall, dass er als Selbständiger
vielleicht gar nicht gesetzlich Sozialversichert sein will
(ja, sowas soll es geben). Dann könnte er von der
Plfichtmitgliedschaft in der KSK durchaus überrascht sein.
hi marian,
verwechselst du vielleicht die KSK mit der IHK?
es gibt keine „pflichtmitgliedschaft“ bei der KSK, ganz im
gegenteil.
du mußt als antragsteller eine „freie“ künstlerische arbeit
nachweisen. bei anerkennung derselben wird ein teil deiner
normalen beiträge der versicherungsträger, ob nun BfA oder
sonstwas, übernommen, wie alex schon sagte.
nach meiner erfahrung versucht die IHK, freiberufler im
„kreativen“ bereich von einer beitrittspflicht zu überzeugen,
was
oftmals ein wenig in der grauzone stattfindet.
gruß,
frank
Ähm, doch…
Hallo Frank,
verwechselst du vielleicht die KSK mit der IHK?
es gibt keine „pflichtmitgliedschaft“ bei der KSK, ganz im
gegenteil.
Schlichtweg falsch.
Als hauptberuflicher Künstler & Pubizist bist du PFLICHTVERSICHERT in der KSK nach §1 KSVG.
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/ksvg/__1.html
Natürlich meldet sich die KSK (meistens) nicht von selber und will die Mitgliederanzahl gering halten. Dieses KOSTET sie ja nur Geld.
Gruß
der Alex
na gut,…
Hallo Marian,
Mit
Vorsicht meinte ich den Fall, dass er als Selbständiger
vielleicht gar nicht gesetzlich Sozialversichert sein will
(ja, sowas soll es geben). Dann könnte er von der
Plfichtmitgliedschaft in der KSK durchaus überrascht sein.
Als Alternative zur BfA ist die KSK natürlich super!
…da kann ich dann nur sagen selbst schuld.
Ich, sowie viele andere auch (dieses Thema wurde gerade auch auf einer „freien“-Mailingliste des WDR’s diskutiert), sehe a ü+berhaupt keinen Nachteil. Nenn mir bitte einen.
Die KSK tut rein gar nichts weiter als dir Geld zu geben.
Du kannst dich selbsverständlich auch weiterhin privat versichern, die KSK tut dann den durchschnittlichen gesetztl. Anteil dazu.
Ja ja, nu nenn bitte´nicht den Rentenanteil. Dieses sind Pfennigsbeträge und bei jedem Rechenmodell ist dieser nteil geringer als den, welchen die KSK gesamt dazusteuert.
Unterm Strich machst du also immer plus.
(Ausser du versicherst dich gar net, aber da kann ich nur sagen schön blöd
)
Aber wie gesagt, Ansichtssache und ich lasse Dir selbstverständlich deine Meinung.
Gruß
der Alex
hi alex,
Als hauptberuflicher Künstler & Pubizist bist du
PFLICHTVERSICHERT in der KSK nach §1 KSVG.
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/ksvg/__1.html
pflichtversichert bist du (nach einkommen und wahl) bei der
jeweiligen krankenversicherung und beim
rentenversicherungsträger. die KSK ist verpflichtet, dich nach
antrag und nachweis der tätigkeit „aufzunehmen“.
aber nicht andersherum: niemand ist verpflichtet, die
vergünstigung der KSK in anspruch nehmen zu müssen.
das geht auch aus dem gesetzestext nicht hervor.
es ist ein „kann“, aber kein „muß“.
hammers jetzt?
gruß,
frank
Immer noch nein,
Hallo Frank,
…immer noch ein ganz klares Nein.
Es ist eine PFLICHT-versicherung.
Wenn du Behauptungern aufstellst, dich auf Gesetztestexte beziehst, dann lese sie bitte auch vollständig.
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/ksvg/BJNR0070509…
Das KSVG, Erstes Kapitel, erster Abschnitt §§1+2, sprechen ganz klar von einer VersicherungsPFLICHT. Ganz deutlich hier PFLICHT.
Weiter, Erstes Kapitel, Zweiter Abschnitt, §§3,4,5,6,7+7a sprechen von den Ausnahmen der Versicherungs-Pflicht.
Selbstverständlich gibt es Ausnahmen, die sich u.a. nach dem Einkommen oder dem Beziehen von privaten Versicherungsleistungen und/oder anderen Kriterien richten.
Private versicherungsleistungen z.B. nur auf ANTRAG bei der KSK.
Ansonsten ist es wie gesagt eine Pflichtversicherung–>sagt das Gesetz ganz klar und wortwörtlich. Kein „kann“, sondern „Muss“
Gründe, warum die KSK nicht selbständig aktiv wird, habe ich genannt. „Muss“ sie auch nicht, aber der, welcher unter das Ge3setz fällt „Muss“
Aber bitte-lese selber, den Link hast du ja nun.
Gruß
der Alex