Halloe WWWler,
zuerst einmal frohe Restostern.
Erna S. findet beim Stöbern im Internet eine Seite für Fabrikverkäufe, dessen Nutzung nach Anmeldung als kostenlos offeriert wird (Erna kopiert sich vorsorglich die Bestätigung der Kostenfreiheit).
Erna hat jedoch sehr wenig Zeit und nutzt weder die Seite noch deren Angebote. Nach ca. 6 Monaten erhält Erna ein Glückwunschschreiben per E-Mail, dass sie davon in Kenntnis setzt, dass sie jetzt Premiums-Mitglied ist, im Anhang eine Rechnung für ein Jahr, da zwischenzeitlich die AGBs des Anbieters geändert wurden.
Erna hatte davon keine Kenntnis. Die E-Mails, auf die sich die Firma beruft, hat E. nicht erhalten.
Erna teilt das schriftlich per E-Mail und sicherheitshalber per Fax der Rechnungsstellerin mit, bekommt dann eine Bearbeitungsnummer per E-Mail mitgeteilt und danach … nichts.
Nach über einem Monat bekommt Erna eine E-Mail, die sich bei Betrachtung als Mahnung auf die unbezahlte Rechnung, die Erna moniert hat, herausstellt.
Wie sollte sich Erna klugerweise weiter verhalten? Sachverhalt nochmals per Fax und E-Mail darlegen ist klar, aber wie kann Erna nachweisen, dass sie weder von der Änderung der AGBs noch von der daraus resultierenden Kostenpflichtigkeit wußte?
Fragende Grüsse von Larimaar