Internetvertrag?

Halloe WWWler,
zuerst einmal frohe Restostern.

Erna S. findet beim Stöbern im Internet eine Seite für Fabrikverkäufe, dessen Nutzung nach Anmeldung als kostenlos offeriert wird (Erna kopiert sich vorsorglich die Bestätigung der Kostenfreiheit).
Erna hat jedoch sehr wenig Zeit und nutzt weder die Seite noch deren Angebote. Nach ca. 6 Monaten erhält Erna ein Glückwunschschreiben per E-Mail, dass sie davon in Kenntnis setzt, dass sie jetzt Premiums-Mitglied ist, im Anhang eine Rechnung für ein Jahr, da zwischenzeitlich die AGBs des Anbieters geändert wurden.
Erna hatte davon keine Kenntnis. Die E-Mails, auf die sich die Firma beruft, hat E. nicht erhalten.
Erna teilt das schriftlich per E-Mail und sicherheitshalber per Fax der Rechnungsstellerin mit, bekommt dann eine Bearbeitungsnummer per E-Mail mitgeteilt und danach … nichts.

Nach über einem Monat bekommt Erna eine E-Mail, die sich bei Betrachtung als Mahnung auf die unbezahlte Rechnung, die Erna moniert hat, herausstellt.

Wie sollte sich Erna klugerweise weiter verhalten? Sachverhalt nochmals per Fax und E-Mail darlegen ist klar, aber wie kann Erna nachweisen, dass sie weder von der Änderung der AGBs noch von der daraus resultierenden Kostenpflichtigkeit wußte?

Fragende Grüsse von Larimaar

Hi

Erna sollte mal unter „Abbofallen“ googeln. Es empfiehlt sich gar nix zu machen und zu warten ob evtl.ein Mahnbescheid eintrudelt. Diesen jedoch widersprechen und gut ist. Gerichtskosten sind von den Abzockern nicht einkalkuliert.

Wallflower

Hab das mit mega-downloads.net erlebt bzw. darüber gelacht.

Schicken erst Rechnung per Mail, lassen sich auf keinen Widerruf ein, verdrehen Tatsachen, verlangen Nachweise usw, dann 5 Mahnungen, immer mit Drohung, dass es sehr teuer wird und Inkasso sowie Schufa eingeschaltet wird. Dann 3 x Post von einem Inkasso-Unternehmen und danach einen Brief von einem Anwalt, der mit Ausrufezeichen gespickt war.
Nachdem ich auf keinen Brief reagiert habe, war dann Ruhe, hab von denen schon 1 Jahr nichts mehr gehört.

Wäre ein Mahnbescheid gekommen, hätte ich natürlich sofort Widerspruch erhoben.

Mal ernsthaft, wenn ich eine berechtigte Forderung habe, schreib ich maximal drei Mahnnungen und hole mir dann einen Mahnbescheid oder lasse meinen Anwalt das machen.
Die suchen Dumme, die sich einschüchtern lassen.

Grüße

Holygrail