Hi Leute!
Nehmen wir mal an, Frau A. kauft sich ein schickes neues Notebook und bestellt bei dem größten deutschen Internetprovider einen DSL-Anschluß incl. DSL-Flatrate.
Da die Dame leider sehr wenig Ahnung von Computern hat, kommt sie mit dem Anschließen der DSL-Geräte nicht weiter.
Sie ruft daraufhin ihren Provider an, bittet um Rat, aber auch die „Beratung“ am Telefon hilft ihr nicht weiter.
Sie bittet darum, dass man jemanden zu ihr raus schicken möge, der ihren Zugang für sie einrichtet.
Diese Bitte wird ein wenig spöttisch abgetan.
Frau A. gibt nicht auf. Sie versucht nochmals den Internetzugang selbstständig einzurichten.
Dabei unterläuft ihr allerdings ein ziemlich folgenschwerer Fehler.
Sie richtet nicht ihren DSL-Router ein, sondern verbindet das interne analoge Modem ihres Notebooks direkt mit dem Splitter.
Dummerweise installiert Sie auf Rat ihres Providers dessen Zugangssoftware und gibt nun dort ihre Zugangdaten ein.
Nun klappt das Surfen plötzlich…wenn auch sehr langsam.
Am Anfang des nächsten Monats kommt dann das böse Erwachen.
Eine Telefonrechnung von mehreren hundert Euro, der größte Teil davon sind Einwahlkosten für „Internet by Call“.
Nach einigen Diskussionen mit ihrem Provider zahlt Sie schließlich die komplette Rechnung.
Sollte Frau A. diesen Betrag als Lehrgeld verbuchen oder könnte es sich lohnen im Nachhinein noch etwas zu unternehmen?
Gruß
Torsten