Internetzugang teilen mit hausnachbarin

hallöchen, mal den folgenden fall angenommen: ein hausbewohner ist so lieb, einer anderen mit-hausbewohnerin den netzzugang über seinen wlan-router freizugeben, damit sie ins netz komme. weiter angenommen, er liesse sich was von ihr unterschreiben, aus dem hervorgeht, daß die teilnehmerin seinen wlan-zugang mit-benützt.
SO, nun nehmen wir mal an, die liebe mit-hausbewohnerin begehe eine dummheit, in form eines verbrechens (kinderpornos, haujobs, kokainverkauf über ibää, oder was auch immer), wenn die höheren Ordnungsorgane nun zur ermittlung einschreiten, hat dann der wlan-besitzer irgendswas zu befürchten? oder ist er soweit aus dem schneider, als er immerhin eine weitere mit-verdächtige im spiel hat?
mit was für folgen hat ein gutmütiger mensch zu rechnen, wenn seine lieben mit-menschen dann (unter den beschriebenen voraussetzungen) irgendswelche dummheiten begehen? kriegt er ärger?? und wenn ja, wie massiv?

hi,

…ärger?? und wenn ja, wie massiv?

JA, sehr massiv!

gerade erlebt!

Vorsicht Falle,
Die ausführliche Erklärung dazu einmal hier nachlesen und seine eigenen Schlüsse ziehen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-erkla…

MFG
Mike

Hallo,

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-erkla…

da steht nichts, was die Frage beantwortet. Hier stellt ja jemand den Anschluss freiwillig zur Verfügung. Es geht also vermutlich um die Störerhaftung: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-schraenkt…
Auch dabei ging es um die Haftung bei einer widerrechtlichen Nutzung.
Ich vermute aber mal (ianal!), dass es sich bei erlaubter Mehrfachnutzung eines Anschlusses ähnlich verhält. Es ist schließlich (wie im Link) nicht beweisbar, von welchem PC aus welcher Datenverkehr ausging. Das ganze wird nirgends protokolliert, von außen ‚sieht‘ man nur den DSL-Router.

Und das nächste Problem: es ist oft vom DSL-Anbieter aus vertraglich verboten, den Anschluss von mehreren Haushalten aus zu nutzen.
Gruß
loderunner (ianal)