Internetzugang teilen

Hallo,

angenommen eine Person teilt ihren Internetzugang mit 5-10 anderen Parteien. (Studentenwohnheim)
Ist der Anschlussinhaber dann haftbar, wenn eine der anderen Parteien illegale Downloads macht?

Danke für Informationen zu dem Thema.

Schönen Gruß
P.

angenommen eine Person teilt ihren Internetzugang mit 5-10
anderen Parteien. (Studentenwohnheim)
Ist der Anschlussinhaber dann haftbar, wenn eine der anderen
Parteien illegale Downloads macht?

Sieh doch mal im Archiv nach, diese Frage kommt so ungefähr alle zwei Wochen.

Nein, auf grund dessen, dass mehrere die verbindung benutzen, muss dir erstmal nachgewiesen werden, dass du den illegalen download betrieben hast.

bis dahin gilt die unschuldsvermutung.
in deutschland gilt zum glück „in dubio pro reo“ (im zweifel für den angeklagten)

Das wurde hier im Forum schon anders beantwortet.

Das wurde hier im Forum schon anders beantwortet.

Hallo,
P. verwechselt Haftung und Bestrafung.
Grüße
Ulf