angenommen eine Person teilt ihren Internetzugang mit 5-10 anderen Parteien. (Studentenwohnheim)
Ist der Anschlussinhaber dann haftbar, wenn eine der anderen Parteien illegale Downloads macht?
angenommen eine Person teilt ihren Internetzugang mit 5-10
anderen Parteien. (Studentenwohnheim)
Ist der Anschlussinhaber dann haftbar, wenn eine der anderen
Parteien illegale Downloads macht?
Sieh doch mal im Archiv nach, diese Frage kommt so ungefähr alle zwei Wochen.