Internetzugang, weitere Nutzer

Hallo.
ich werde meine Wohnung hier und da an Messegäste vermieten. Die Messegäste würden den vorhandenen Internetanschluß (mit ihrem eigenen Laptop) natürlich gerne nutzen.
Kann ich mich davor schützen, daß ein eventueller Misbrauch (z.B. Kinderporno etc.) mir angelastet wird ?
Kann ich solchen Misbrauch von vorneherein verhindern?
Wie verhält es sich bei Bestellungen oder Käufen, bin ich dafür verantwortlich?
Schon jetzt vielen Dank für jede Antwort.

FredericusRex

Kann ich mich davor schützen, daß ein eventueller Misbrauch
(z.B. Kinderporno etc.) mir angelastet wird ?

Wenn überhaupt, nur dann, indem du genau Buch führst, wer wann online war. Immerhin steht dein Name auf dem Vertrag mit deinem Provider. Also kommt der Staatsanwalt erst einmal zu dir.

Wenn du einen Router hat, der mitloggen kann, welche MAC-Adresse einer Netzwerkkarte in deinem Netz welche IP-Adresse erhalten hat und wohin mit dieser IP-Adresse Kontakt aufgenommen wurde, dann kannst du der Staatsanwaltschaft ja schon mal etwas vorlegen. Dann zeigst du mir dem langen Finger auf deinen Messegast, die Polizei ermittelt die MAC-Adresse seines Rechners, und schon ist alles paletti - wenn der Gast die MAC-Adresse seiner Netzwerkkarte nicht verändert hat.

Ach ja, die Logs müssen natürlich aufgehoben werden. Der Router kann das nicht, weil er nur ungenügende Speicherkapazitäten hat, also benötigst du einen Syslog-Server, der die Logs des Routers in Empfang nimmt und auf der Platte speichert. Kann eine ganz winzige Linux-Maschine sein.

Wie dem auch sein, du musst also schnüffeln. Welcher deiner Messegäste das mitmacht, ist seine eigene Entscheidung, aber du wirst ihm das schon mitteilen müssen. In Form einer Nutzungsbedingung, die er zu unterschreiben hat, ansonsten zeigt der dich wegen Schnüffelns an und du hast die Polizei im Nacken.

Kann ich solchen Misbrauch von vorneherein verhindern?

Nein.

Wie verhält es sich bei Bestellungen oder Käufen, bin ich
dafür verantwortlich?

Nein.

Gruß,
Stefan

Hallo,

Kann ich mich davor schützen, daß ein eventueller Misbrauch
(z.B. Kinderporno etc.) mir angelastet wird ?

diese Kinderporno-Hysterie nimmt mittlerweile wirklich groteske Ausmaße an. Warum sollten Messegäste Kinderpornos runterladen? Nur weil von den Berufsspannern und unserem vollkommen paranoiden Innenminister ständig „Kinderpornographie“ als Grund für alle möglichen Sauereien herhalten muss, ist noch lange nicht jeder Internetnutzer ein Päderast.

Wenn überhaupt, nur dann, indem du genau Buch führst, wer wann
online war. Immerhin steht dein Name auf dem Vertrag mit
deinem Provider. Also kommt der Staatsanwalt erst einmal zu
dir.

Was der Staatsanwalt macht, kann einem erstmal wurscht sein. Er muss nämlich in der Tat zweifelsfrei die Schuld nachweisen. Auch wenn es manchmal anders klingen mag: Es gilt auch bei Kinderporno die Unschuldsvermutung.

Wenn also tatsächlich der extrem unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass einer Deiner Gäste etwas ungesetzliches im Internet gemacht haben sollte und ein Staatsanwalt nicht beweisen kann, dass Du es warst, dann wird ein Richter (und die sind hierzulande für die Urteile zuständig) auch keine Schuld erkennen.

Ein glaubhaftes versichern, dass Du Wohnung nebst Internetzugang vermietet hast und gar nicht anwesend warst, dürfte da vollkommen ausreichen. Wenn Du dann noch eine Quittung über die Miete aufbewahrst, gibts gar keinen Grund, nervös zu werden.

Schnüffeleien kannst Du Dir sparen. Und selbstverständlich haftest Du auch nicht für irgendwelche Bestellungen, die ein Mieter ggf. im Internet getätigt hat.

Gruß

Fritze

Hallo Fredericus,

wie schon geschrieben wurde, ist nicht der Inhaber des Anschlusses für das haftbar was ein anderer Nutzer damit macht. Das ist ähnlich wie mit einem Auto. Wenn du dein Auto verleihst und der Fahrer fährt zu schnell dann musst du auch nicht dafür zahlen.

Um bei deiner Frage zu bleiben. Normalerweise müsste dir nachgewiesen werden dass du etwas Verbotenes getan hast oder etwas bestellt hast, nicht du musst deine Unschuld beweisen. Aber wenn du dir von deinen Messegästen die Ausweisdaten (Name, Anschrift, Ausweis Nr.) und die Mietzeiten Ankunftsdatum und Uhrzeit / Abreisedatum und Uhrzeit per Unterschrift bestätigen lässt dann solltest du eigentlich auf der sicheren Seite sein.

Natürlich kämen erstmal alle Fragen und eventuelle Forderungen auf dich zu, weil nur die Daten (IP) deines Anschlusses ermittelt werden können. Aber wenn es hart auf hart kommt solltest du nichts zu befürchten haben.

Zum Schluss bleibt also nur zu sagen: Es könnte schon vorkommen dass du Ärger bekommst und es für dich unangenehm wird, aber ernsthafte Konsequenzen sollten für dich nicht eintreten.

Gruß Horst

Wenn du einen Router hat, der mitloggen kann, welche
MAC-Adresse einer Netzwerkkarte in deinem Netz welche
IP-Adresse erhalten hat und wohin mit dieser IP-Adresse
Kontakt aufgenommen wurde, dann kannst du der
Staatsanwaltschaft ja schon mal etwas vorlegen.

Vorsicht! Der OP wird ja selbst zum Dienstanbieter, obliegt also den gleichen Datenschutzpflichten wie jeder ISP - und Protokollierung der Verbindungsdaten wäre entsprechend ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Ausreichend wäre bereits der Nachweis, daß mehrere Personen den Anschluss benutzt haben können - und zwar legal. Was dann maximal kommen könnte wäre eine Mitstörerhaftung, aber die sehen Gerichte erstens alle anders und zweitens trifft die für Betreiber von Hotspots, Internetcafés und Hotels eh nur bedingt zu.
Richtig ist aber, daß Ärger kommen kann, dieser aber nicht mittelbar auch zu einer Haftung führt.