Internist als Hausarzt erlaubt?

Hallo,
mein Vater ist schwer herzkrank (Bypässe etc.)und ist immer bei einem
Allgemeinmediziner in Behandlung, der aber leider nicht viel taugt
(sag ich jetzt mal so) .
Er verschreibt ab und an mal etwas und mißt Blutdruck u. macht EKG.

Jetzt hat mein Vater nach einer Ballonuntersuchung Probleme und
möchte wechseln, weil der Arzt sich nicht bemüht und keine Ursache
findet, nur verschreibt.

Meine Frage ist nun: kann man einen Internisten als Hausarzt wählen
oder muß man sich dann jedes mal vom Allgemeinarzt eine Überweisung holen oder zahlt die gesetzliche Krankenkasse das nicht?
Dickes Dankeschön vorab!!
Caren

Hallo Caren,
mein Hausarzt ist auch Internist. Alles funktioniert.
Boris

Hallo Caren,

das ist überhaupt kein Problem.
Dein Vater kann sich die Befunde seines Hausarztes schicken lassen oder sie durch seinen neuen Arzt-Internist zu kommen lassen.
Anbei ein Musterbrief für EUCH.
Alles GUTE für EUCH, Heike

Musterbrief zur Anforderung von Krankenunterlagen

(entnommen der Broschüre: Patientenrechte - Ärztepflichten, herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen.)

Absender, Anschrift, Geburtsdatum Datum

Adresse des Empfängers

(behandelnder Arzt oder Zahnarzt / ärztliche Leitung des Krankenhauses)

Einsicht in Krankenunterlagen

Sehr geehrte/r? (Name des Empfängers),

seit (Datum) bin / in der Zeit von (Datum) bis (Datum) war ich bei Ihnen in Behandlung / in Ihrem Krankenhaus in stationärer Behandlung. Ich bitte Sie, mir alle / folgende Krankenunterlagen in Kopie zu übersenden:

(z.B. Arztbriefe, Arztberichte, Protokolle, Fieberkurven, EKG, EEG, Aufzeichnungen über Medikation, OP?Berichte, Karteikarten vom einweisenden Arzt, Krankenhaustageblätter, Ultraschallaufnahmen, Entlassungsberichte usw.).

Die Kosten für die Kopien übernehme ich. Röntgenaufnahmen bitte ich mir im Original zu überlassen.

Mein Recht auf Einsicht in meine Krankenunterlagen ist durch Gesetze geregelt und durch gerichtliche Urteile begründet:

  • Nach § 810 BGB habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen, da diese „eine im fremden Besitz befindliche Urkunde“ sind, die in meinem Interesse angelegt wurde.
  • Auf die Überlassung von Röntgenbildern habe ich Anspruch (Urteil vom 16.10.85, LG Aachen, AZ 7 S 90/85).
  • Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder klären, dass Betroffene Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen können.
  • Der Arzt / das Krankenhaus ist verpflichtet, Namen und ladungsfähige Anschriften der verantwortlichen Ärzte und die tatsächlichen Dienstzeiten mitzuteilen (Urteil vom 28.7.83, OLG Düsseldorf, 8 U 22/83, Urteil vom 20.3.85, AG Bochum, 43 C, 489/84).
  • Mehrere Gerichtsurteile haben das Patientenrecht, Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu nehmen bzw. Kopien von diesen zu erhalten, bestätigt (z.B. Urteil vom 23.11.82, Bundesgerichtshof, NJW 83, S. 328ff).

Ich bitte Sie mir die Unterlagen mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit / mit einer Bestätigung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen durch eine dafür autorisierte Person innerhalb von drei Wochen ab Datum dieses Briefes zukommen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

(Unterschrift

Hallo,
das steht und fällt mit dem Arzt selbst.
Wenn er eine internistische Facharztpraxis hat, bekommt er die
hausärztliche Tätigkeit nicht in dem Maß honoriert wie er es gerne
hätte oder wie es die Allgemeinärzte bekommen.
Ich kenne mehrere Fälle bei denen der Internist die hausärztliche
Tätigkeit seinen Patienten als Privatrechnung deklariert.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Caren,

wichtig ist, das der Internist auch spezielle hausärztliche Tätigkeiten übernimmt, z.B. Hausbesuche. Anderenfalls ist davon abzuraten.

Viele Grüße
Michael