Hallo Caren,
das ist überhaupt kein Problem.
Dein Vater kann sich die Befunde seines Hausarztes schicken lassen oder sie durch seinen neuen Arzt-Internist zu kommen lassen.
Anbei ein Musterbrief für EUCH.
Alles GUTE für EUCH, Heike
Musterbrief zur Anforderung von Krankenunterlagen
(entnommen der Broschüre: Patientenrechte - Ärztepflichten, herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen.)
Absender, Anschrift, Geburtsdatum Datum
Adresse des Empfängers
(behandelnder Arzt oder Zahnarzt / ärztliche Leitung des Krankenhauses)
Einsicht in Krankenunterlagen
Sehr geehrte/r? (Name des Empfängers),
seit (Datum) bin / in der Zeit von (Datum) bis (Datum) war ich bei Ihnen in Behandlung / in Ihrem Krankenhaus in stationärer Behandlung. Ich bitte Sie, mir alle / folgende Krankenunterlagen in Kopie zu übersenden:
(z.B. Arztbriefe, Arztberichte, Protokolle, Fieberkurven, EKG, EEG, Aufzeichnungen über Medikation, OP?Berichte, Karteikarten vom einweisenden Arzt, Krankenhaustageblätter, Ultraschallaufnahmen, Entlassungsberichte usw.).
Die Kosten für die Kopien übernehme ich. Röntgenaufnahmen bitte ich mir im Original zu überlassen.
Mein Recht auf Einsicht in meine Krankenunterlagen ist durch Gesetze geregelt und durch gerichtliche Urteile begründet:
- Nach § 810 BGB habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen, da diese „eine im fremden Besitz befindliche Urkunde“ sind, die in meinem Interesse angelegt wurde.
- Auf die Überlassung von Röntgenbildern habe ich Anspruch (Urteil vom 16.10.85, LG Aachen, AZ 7 S 90/85).
- Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder klären, dass Betroffene Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen können.
- Der Arzt / das Krankenhaus ist verpflichtet, Namen und ladungsfähige Anschriften der verantwortlichen Ärzte und die tatsächlichen Dienstzeiten mitzuteilen (Urteil vom 28.7.83, OLG Düsseldorf, 8 U 22/83, Urteil vom 20.3.85, AG Bochum, 43 C, 489/84).
- Mehrere Gerichtsurteile haben das Patientenrecht, Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu nehmen bzw. Kopien von diesen zu erhalten, bestätigt (z.B. Urteil vom 23.11.82, Bundesgerichtshof, NJW 83, S. 328ff).
Ich bitte Sie mir die Unterlagen mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit / mit einer Bestätigung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen durch eine dafür autorisierte Person innerhalb von drei Wochen ab Datum dieses Briefes zukommen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift