ich habe bei einem gewerbeamt einen registerauszug einer firma angefordert.
im begleitschreiben heisst es:
„die … firma ist hier gewerblich gemeldet, soll aber die betriebsstaette in … haben. diesbezueglich wird z.zt. ermittelt. ich bitte sie dies als hinweis zu verstehen.“
na ja, was hat man da noch für Interpretationsspielraum? Die Firma ist offenbar schon als problembehaftet amtsbekannt. Man darf zwar noch nichts sagen, weil die eigenen Ermittlungen noch laufen, gibt aber den freundlichen Hinweis, dass die Sache wohl ein „Gschmäckle“ hat. Zudem kann man diesem Hinweis entnehmen, dass es Sinn machen dürfte, die angegebene Gemeinde der vermutlich tatsächlichen Betriebsstätte zu kontaktieren. Klingt für mich so, als ob sich da jemand gerade absetzt oder aus anderen Gründen versucht die tatschliche Betriebsstätte zu verheimlichen.
Gruß vom Wiz
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