Hallo zusammen,
wenn unter einen Angebot folgende Floskel steht.
„technische Änderungen vorbehalten“
Was heißt das für mich als Kunde?
Bestelle ich einen Porsche und der Lieferant kann mir einen Fiat liefern? Oder ich bestelle/kaufe einen Computer und anstatt mit 4 GB RAM wird der mit 2 GB RAM ausgeliefert?
Oder andere Variante: langsamerer Prozessor, aber dafür mehr Arbeitsspeicher und eine größere Festplatte?
Im Prinzip habe ich durch diese Klausel dann kein Anrecht auf das Angebotene Produkt und der Lieferant kann Änderungen im nachhinein vornehmen wie er will. Oder verstehe ich das flasch?
Vielen Dank im voraus.
MfG
§242 BGB: Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
==> Wenn aus einem Porsche ein Fiat wird, dann ist das eher schon Betrug. Wenn der Porsche statt 350 nur 345 PS hat oder wenn aus dem 20-fach CD-Toaster ein 18-fach wird, sprich nur Kleinigkeiten geändert wurden und sich hierdurch keine oder nur eine unwesentliche Verschlechterung der Eigenschaften ergibt, dann ist dies vom Kunden hinzunehmen.
Die Frage was unwesentlich ist, ist individuell abzuklären. Denn ein anderer Grafikchip der vielleicht sogar schneller ist kann den einen Kunden freuen und für den anderen ein K.O.-Kriterium sein (wenn er z.B. keine Linux-Treiber dafür bekommt).