Interpretation zu Beschäftigungsende?

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer (AN) kündigt.
In seiner spontan abgegebenen, handschriftlichen Kündigung steht z.B. folgendes „…kündige zu sofort und bitte um Freistellung bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist…“. Der AN wird daraufhin nach Hause geschickt, wird aufgefordert seine Arbeitskleidung abzugeben und muss nicht mehr zur Arbeit erscheinen.

Es kommt zum Streit über ausstehende Gehaltsbestandteile (Lohn, Urlaub, Überstunden).
Obiges Zitat wird seitens des Arbeitgebers vor Gericht als fristlose Kündigung interpretiert (nachvollziehbarerweise).
Der AN erhält Lohnabrechnungen bis Ende Kündigungsfrist. Austrittsdatum laut Abrechung: gestztlicher Kündigungstermin

In einer schriftlichen Stellungsnahme des Firmenanwaltes vor Eintritt in den Rechtsstreit gegenüber dem AN stellt dieser folgende Dinge fest:

  1. Sie sind nicht freigestellt worden. Sie hätten bis Ende der gesetzl. Kündigungsfrist ihre Arbeitsleistung erbringen müssen.
  2. Im Falle einer juristischen Auseinandersetzung werden wir die nicht geleisteten Stunden von xxx Std. nachfordern.

Wir wäre die Gesamtlage zu interpretieren?

In der Kündigung steht klar, dass zu sofort gekündigt wird (obwohl der AN es nicht so meinte (Druck seitens AG, Dummheit seitens AN),
der AG sieht aber nach eigener Aussage das Beschäftigungsverhältnis nicht mit sofortiger Aussage beendet.

Gruß
Holger

Hallo,

Der AN wird daraufhin nach Hause
geschickt,
wird aufgefordert seine Arbeitskleidung abzugeben
und muss nicht mehr zur Arbeit erscheinen.

Logisch, wenn er fristlos kündigt.

Wir wäre die Gesamtlage zu interpretieren?

Ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts, wird hier (hoffentlich) kein vernünftiger Mensch irgendwas da rein interpretieren.
Aber wenn durch die fristlose Kündigung der AG davon ausgegangen ist, dass der AN dort eh nicht mehr arbeiten will, ist es nur logisch, dass er ihn nach Hause schickt. Warum dies der AN wiederum als Freistellung interpretiert, leuchtet mir (noch) nicht ein.

In der Kündigung steht klar, dass zu sofort gekündigt wird
(obwohl der AN es nicht so meinte

Er hats aber nun mal geschrieben.

der AG sieht aber nach eigener Aussage das
Beschäftigungsverhältnis nicht mit sofortiger Aussage beendet.

Welche Aussage?

MfG

Hallo,

die Aussage in der Kündigung ist eigentlich nicht interpretierbar.
Das Problem bezieht sich meines Erachtens auf die Aussagen des Arbeitgebers.

Wenn ein Arbeitnehmer fristlos kündigt (statt eines Aufhebungsvertrages)und nach Hause geschickt wird, dürfte der Arbeitgeber keine Minusstunden nachfordern, oder?!
Seitens des Arbeitgebers weist vieles daraufhin, dass für ihn das Abreitsverhältnis erst zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet war.
Theoretisches Beispiel:
Oben erwähntes Kündigungsschreiben (…kündige zu sofort…Freistellen bis gesetzl. Kündigungsfrist…").
Normale Kündigung wäre am 15.8 zum 15.09. (A-Vertrag: zum 15.ten des Folgemonats mit 3 Wochen Vorlauffrist)!
Arbeitgeber stellt für September eine Abrechnung aus (ohne Gehalt, mit Forderung aus Minusstunden die z.Teil nach der Kündigung entstanden sind).
In den Abrechnungen ist als Austrittstermin des Arbeitsnehmers der 15.09. angegeben.
Arbeitgeber macht geltend, dass der Arbeitnehmer nicht von der Arbeit freigestellt wurde und bis zum 15.09. noch 170 Stunden hätte arbeiten müssen und durch nicht erscheinen Minusstunden aufgebaut hat.

Gruß
Holger

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Hi!

Wenn ein Arbeitnehmer fristlos kündigt (statt eines
Aufhebungsvertrages)und nach Hause geschickt wird, dürfte der
Arbeitgeber keine Minusstunden nachfordern, oder?!

Wenn er sie vorher bezahlt hat - natürlich!

Abrechnungen werden nun mal nicht zum Kündigungsdatum erstellt, sondern einmal im Monat für alle Mitarbeiter.
Oft ist es so, dass der Abrechungslauf zur Monatsmitte für den lfd. Monat erstellt wird und dadurch natürlich Dinge keine Berücksichtigung finden können, die nach dem lauf geschehen.

Warum nun der AG nicht zu viel gezahlte Stunden zurückfordern sollte, verstehe ich ganz ehrlich nicht.

Seitens des Arbeitgebers weist vieles daraufhin, dass für ihn
das Abreitsverhältnis erst zum Ende der gesetzlichen
Kündigungsfrist beendet war.

Da er die Stunden zurückfordert, ist es ganz offensichtlich nicht der Fall.

Oben erwähntes Kündigungsschreiben (…kündige zu
sofort…Freistellen bis gesetzl. Kündigungsfrist…").

Die Freistellung wurde doch nur beantragt - von Einverständnis kann ich nichts lesen.

Normale Kündigung wäre am 15.8 zum 15.09. (A-Vertrag: zum
15.ten des Folgemonats mit 3 Wochen Vorlauffrist)!

Die „normale“ Kündigung ist ohne Frist. Sie ist eindeutig derart formuliert, und der AG hat nichts dagegen unternommen, sprich: Geklagt.

In den Abrechnungen ist als Austrittstermin des Arbeitsnehmers
der 15.09. angegeben.

…was ein versehen sein kann und nicht wirklich etwas aussagt.

Arbeitgeber macht geltend, dass der Arbeitnehmer nicht von der
Arbeit freigestellt wurde

Wenn der AN nicht belegen kann, dass er de facto freigestellt wurde (und das wird sehr sehr schwierig), dann würde _ich_ dem AG auch Recht geben.

und bis zum 15.09. noch 170 Stunden
hätte arbeiten müssen und durch nicht erscheinen Minusstunden
aufgebaut hat.

…was nachvollziehbar ist (übrigens kann auch ein Abrechner einfach mal einen Fehler machen).

Aber bitte: Das kommt vermutlich mehr auf die tageslaune des Vorsitzenden beim örtlichen Arbeitsgericht an.

Spätestens ab der zweiten Instanz sehe ich allerdings bei den hier dargelegten Details dieses Beispiels eine ziemlich eindeutige Sachlage.

VG
Guido