Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer (AN) kündigt.
In seiner spontan abgegebenen, handschriftlichen Kündigung steht z.B. folgendes „…kündige zu sofort und bitte um Freistellung bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist…“. Der AN wird daraufhin nach Hause geschickt, wird aufgefordert seine Arbeitskleidung abzugeben und muss nicht mehr zur Arbeit erscheinen.
Es kommt zum Streit über ausstehende Gehaltsbestandteile (Lohn, Urlaub, Überstunden).
Obiges Zitat wird seitens des Arbeitgebers vor Gericht als fristlose Kündigung interpretiert (nachvollziehbarerweise).
Der AN erhält Lohnabrechnungen bis Ende Kündigungsfrist. Austrittsdatum laut Abrechung: gestztlicher Kündigungstermin
In einer schriftlichen Stellungsnahme des Firmenanwaltes vor Eintritt in den Rechtsstreit gegenüber dem AN stellt dieser folgende Dinge fest:
- Sie sind nicht freigestellt worden. Sie hätten bis Ende der gesetzl. Kündigungsfrist ihre Arbeitsleistung erbringen müssen.
- Im Falle einer juristischen Auseinandersetzung werden wir die nicht geleisteten Stunden von xxx Std. nachfordern.
Wir wäre die Gesamtlage zu interpretieren?
In der Kündigung steht klar, dass zu sofort gekündigt wird (obwohl der AN es nicht so meinte (Druck seitens AG, Dummheit seitens AN),
der AG sieht aber nach eigener Aussage das Beschäftigungsverhältnis nicht mit sofortiger Aussage beendet.
Gruß
Holger