Was heißt das für mich als Kunde?
Bestelle ich einen Porsche und der Lieferant kann mir einen Fiat liefern? Oder ich bestelle/kaufe einen Computer und anstatt mit 4 GB RAM wird der 2 GB RAM ausgeliefert?
Oder andere Variante langsamerer Prozessor aber dafür mehr Arbeitsspeicher und eine größere Festplatte?
Im Prinzip habe ich durch diese Klausel dann kein Anrecht auf das Angebotene Produkt und der Lieferant kann Änderungen im nachhinein vornehmen wie er will. Oder verstehe ich das flasch?
auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit und Augenmaß in der Interpretation. Diese Klausel schützt den Lieferanten vor Kunden, die nichts anderes zu tun haben, als Gründe zu finden, etwas Geliefertes nicht bezahlen zu wollen. Der Kunde ist durch diverse andere (höhere) Rechte hinreichend geschützt, so dass deine Horrorszenario-Bedenken zwar theoretisch diskutiert werden können und Themen für eine juristische Staatsexamensarbeit abgeben könnten, aber in der Praxis der Gerichte schlichtweg abgeschmettert wird.
deine Verwirrung kann ich gut verstehen. Aber so schlimm ist das nicht. Wenn du einen Porsche bestellst, bekommst du auch einen, sonst kann der Verkäufer das andere Auto wieder haben. Du kannst das natürlich akzeptieren, aber was du nicht bestellt hast, musst du auch nicht kaufen. Das ist keine technische Änderung.
Bei dem Beispiel mit dem Speicher ist der Widerspruch noch genauer, das ist ebenfalls keine technische Änderung. Das ist ähnlich, wie wenn ich eine Antibaby-Pillen bestelle und dann Viagra bekomme.
Was ich mir unter einer technischen Änderung vorstellen kann, ist z.B. der Speichertakt. Wenn der Verkäufer aktuell Speicher mit 800MHz verkauft, aber generell das Neueste bestellt, so kann es passieren, dass du dann 1033MHz bekommst. Das wäre schon mal eine kleine technische Änderung. Was jedoch so angegeben werden muss, dass du verstehst, dass es sich dabei um den Takt und nicht die Kapazität handelt. Zum Beispiel Sternchen an den 800MHz und unten steht dann als Erklärung: technische Änderung vorbehalten. Was schwieriger ist, wenn der Verkäufer die Ware verschlechtert, also statt 800MHz nur 400MHz liefert. Das wiederum ist meiner Meinung nach nicht okay und ich habe so etwas noch nie gesehen.
Ich hoffe, das kann dir helfen, sonst wäre es gut, wenn du die Frage etwas genauer stellst und das Beispiel angibst.
Gute Frage!
Also, alles was Du bez. auf das Angebot geliefert bekommst, darf in KEINEM Fall schlechter (z. B. technisch) sein, als das, was Du bestellt hast!
Beispiel PC:
Du hast einen AMD 2 mit 3,5 Ghz bestellt. Lieferbar ist für Deinen Händler aber nur ein AMD 2 mit 4Ghz. Denn muß/darf er dir einbauen, mit entsprechendem Hinweis. Er darf aber nicht einen 3,2 Ghz einbauen, nur weil er den vorrätig hat, und zu Faul ist, den gewünschten oder einen besseren Prozessor zu Bestellen und einzubauen.
Es ist eigentlich eine Floskel zu Gunsten den Käufers!
Sie schreiben im ersten Absatz das es sich um ein Angebot handelt, welches Sie nicht in dieser Form annehmen müssen. Der Anbieter lässt ich hiermit ein Türchen offen, allerdings ist hier wiederum die Frage der juristischen Definition der Vertragsparteien, sind es kaufleute j/n?, dann würde bei Annahme des Angebotes diese Regelung gelten, andernfalls bei einem Käufer als private Person und einem Käufer gelten diese Floskel als AGB-Regeln diese sind individuell zu vereinbaren.