Interventionsbedarf der Polizei?

Hallo

Ich hätte eine theoretische Frage, keine Angst, ich stelle hier ein sehr überzeichneteres Szenario auf, um das Ganze besser zu veranschaulichen.

Was passiert, wenn ich mehrere Gegenstände im Auto transportiere, die für sich alleine genommen, zwar alle „legal“ sind, aber das Gesamtbild…vielleicht etwas zweifelhaft rüberkommt.

Also ich werde aufgehalten und im Auto findet man folgende Gegenstände:

-Schusssichere Weste
-Gaspistole (getrennt von Munition in einem abgeschlossenen Behältnis)
-ein Springmesser
-CS Reizgas
-vielleicht nen Elektroschocker
-sagen wir noch Militärstiefel
-Pattex-Einweghandschuhe
-einen Satz Dietriche

dann sagen wir noch

-400 € in Bar
-einen Laptop
-einen PDA
-eine Digitalkamera
-ein Handy


Also jeder dieser Gegenstände, ist für sich genommen legal
angenommen man transprotiert nur ne schussichere Weste, wird man keinen Verdacht erwecken.
Nur was passiert, wenn man angehalten wird und die Polizei findet sowas? An welche Vorgehensweise sind sie gebunden? Jeder Dummkopf kann sich auf 2 Fingern ausrechnen dass bei diesem Equipment was nicht stimmt… Schusssichere Weste, Gaspistole etc.

So, wie wird in so einem Fall weiters vorgegangen?
Inwieweit muss man hier Auskunft geben?

Wieso ich frage, nicht weil ich sowas transportiere aber weil ich mal angehalten wurde, und hatte aber nur nen Laptop, Handy, PDA, Digicam, n Navigationsgerät 400 € in Bar, und wirklich CS Reizgas dabei. Das hat bereits unnngeheuren Verdacht erweckt. Was ist in so einem Fall zu tun?
Inwieweit bin ich über meine Absichten hier Auskunft geben,
was für Sanktionen können einem Drohen …etc.

Nur was passiert, wenn man angehalten wird und die Polizei

findet sowas?

Man kann sich auf eine laengere Ueberpruefungszeit und eine genaue Durchsuchung des Autos/der Person einstellen. Ggf. werden Sachen gefahrenabwehrend oder zur Eigentumssicherung sichergestellt, wenn man von Diebesgut ausgeht.
Ausserdem kann man mit einem Polizeiinternen Bericht ueber verdaechtige Feststellungen rechnen und dass man ggf. dann oefter mal angehalten/ueberprueft wird.

An welche Vorgehensweise sind sie gebunden?

An Recht und Gesetz… Hier wuedrde - jenach einzelfall nach dem Gefahrenabwehrrecht oder ggf. dem Strafverfahrensrecht vorgegangen - wenn die Beamten den Verdacht haben es ist eine straftat begangen worden.

So, wie wird in so einem Fall weiters vorgegangen?

Siehe oben.

Inwieweit muss man hier Auskunft geben?

Prinzipiell bis auf Personalien, KFZ Papiere gar nicht. Allerdings koennte eine vernuenftige Erklaerung die Sache beschleunigen. Eine erklaerung oder gar Rechnung fuer vermeitliches Diebesgut erspart eine Sicherstellung bis zum eigentumsnachweis.

Wieso ich frage, nicht weil ich sowas transportiere aber weil
ich mal angehalten wurde, und hatte aber nur nen Laptop,
Handy, PDA, Digicam, n Navigationsgerät 400 € in Bar, und
wirklich CS Reizgas dabei. Das hat bereits unnngeheuren
Verdacht erweckt. Was ist in so einem Fall zu tun?

Was die Beamten sagen…

Inwieweit bin ich über meine Absichten hier Auskunft geben,
was für Sanktionen können einem Drohen …etc.

Auskuenfte siehe oben, Sanktionen keine, wenn Du keinen Widerstand o.ae. leistest.

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MfG

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