Intl. Lininenflug verspätet... Entschädigung?

Hallo!

Ich bin neulich von Sydney zurück nach Frankfurt geflogen. Ich hatte die Airline vorher auch noch angerufen, ob das alles so geplant läuft, also von Sydney via Hong Kong und dann direkt nach Frankfurt.

Am Check-In musste ich dann aber leider feststellen, dass der Flug von HK nach FRA storniert worden war (wg. SARS). Ich wurde also umgebucht und musste über London fliegen, wo ich dann noch 5 1/2 Stunden auf meinen Anschlussflug nach FRA warten musste.

Insgesamt hatte ich 8 1/2 Stunden Verspätung. Gibt es irgendeine Chance auf 'ne Entschädigung von der Airline? Und, wenn ja, wie viel kann ich da „erbitten“/erhoffen?

Ich hatte im Internet schon geschaut, aber die meisten Infos sind über Charterflüge, das hilft mir nicht viel :smile:

Vielen Dank!

Dennis =o)

PS: Ich wusste nicht, ob ich bei „Recht“ fragen soll, aber ich denke hier „wird mich geholfen“ :o)

Hallo Dennis!

Ich zitiere aus dem

Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über
die Beförderung im internationalen Luftverkehr

(Warschauer Abkommen - Warsaw Convention)
Vom 12. Oktober 1929 (RGBl 1933 II S. 1039)
in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 28. September 1955
(BGBl. 1958 II S. 291)

"…/…

Artikel 19
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Gepäck oder Gütern entsteht.

Artikel 20
(1) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Luftfrachtführer beweist, daß er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder daß sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
(2) (weggefallen)

… / …"

aus: http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/wa.htm

Ferner:

Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

"… / …

Artikel 19 - Verspätungen

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

… / …"

aus: http://www.jur-abc.de/de/31224000.htm

Dazu:

"**Mein gutes Recht wenn

… der Linienflug verspätet abhebt?**

Der Linienflug ist nach deutschem Recht ein Fixgeschäft, bei dem es sehr wohl auf die Einhaltung von Terminen ankommt. So müssen beispielsweise im innerdeutschen Flugverkehr lediglich Verspätungen bis zu einer halben Stunde toleriert werden. Überschreitet die Verzögerung diese Toleranzgrenze, hat der Passagier einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Der Minderungsanspruch besteht unabhängig vom Verschulden der Airline! Also auch, wenn der Flug wegen Lotsenstreik oder Unwetter verspätet war. Allerdings lassen sich die Passagiere meist mit dem unzutreffenden Verweis auf höhere Gewalt ins Bockshorn jagen. Zudem sind die Minderungsbeträge meist so gering, daß es für die Mehrheit der betroffenen Passagiere nicht der Mühe wert scheint, ihren Anspruch geltend zu machen.

Im internationalen Flugverkehr hat der Passagier nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Gesellschaft verantwortlich für die Verspätung ist. In den Verantwortungsbereich der Airline fällt dabei zum Beispiel ein Pilotenstreik oder der Umstand, daß eine Maschine auf Grund technischer Probleme nicht rechtzeitig startklar ist. Liegt die Verspätung aber in der höheren Gewalt begründet (Unwetter, überfüllter Luftraum etc.), geht der Fluggast leer aus. Unter diesen Umständen ist es allenfalls ein Silberstreif am Horizont, daß der bloße Verweis auf eine “höhere Gewalt” im Zweifelsfall nicht ausreicht, um Ansprüche verspäteter Passagiere abzuwehren: die Airline muss schlüssig nachweisen, daß sie kein Verschulden trifft."

aus: http://www.fliegen-sparen.de/seiten/start/recht/luft…

Gruß, Hartmann.

Hartmann hat zwar grundsätzlich Recht, aber…
… die Bestimmungen, die zitiert werden, gelten nur bei VERSPÄTUNGEN des Luftfrachtführers, bei STREIK oder bei anderen Dingen, die der Luftfrachtführer zu vertreten hat.

SARS und die damit zusammenhängenden Maßnahmen fallen aber in die Kategorie „Epedemien, höhere Gewalt“ und sind daher vom Luftfrachtführer NICHT zu vertreten. In diesen Fällen könnte sogar der Leistungserbringer (= Fluggesellschaft) von der Erbringung seiner versprochenen Leistung zurücktreten OHNE Schadenersatz!

„Höhere Gewalt“ ist ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.

Im erwähnten Fall handelt es sich aber NICHT um VERSPÄTUNGEN, sondern um eine längere Reisezeit aufgrund einer anderen Flugstrecke (Verspätungen sind Zeitverschiebungen zur planmässigen Abflugszeit der GEBUCHTEN Maschine).

Das heißt, gebucht und geschuldet war ein Rückflug nach Frankfurt, der auch erbracht wurde; lediglich aufgrund höherer Gewalt länger gedauert hat.

Damit sind die von Hartman angeführten Haftungsartikel IN DIESEM FALL nicht anzuwenden.

Weiters erheben sich die Fragen, wann wurde die Reise gebucht? war zum Zeitpunkt der Buchung dem Reisenden SARS schon bekannt? wurden vor Abreise Umbuchungsmöglichkeiten angeboten bzw. angefragt?

Klartext: wenn jemand im Wissen um eine Sache in die Region reist, kann er nur bedingt bis gar keinen Schadenersatz verlangen, wenn aufgrund der bekannten Tatsache Schäden eingetreten sind. Schließlich sind ja unter diesen Voraussetzungen dem Reisenden mögliche Risken bekannt.

Und abschließend möchte ich noch darauf verweisen, dass die Haftungsartikel von SCHÄDEN sprechen. Eine längere Flugzeit ist aber kein Schaden, sondern bestensfalls ein Reisemangel.

Trotzdem möchte ich hier mal Hartmann danken für seinen Einsatz in diesem Forum - er ist ja erst wenige Jahre im Tourismus tätig und weiss aber schon ganz ordentlich viel! Außerdem ist er stets mit absolut guten Infos im Netz!

Herzliche Grüße aus Salzburg
Peter / Reiserechtsexperte aus Österreich

vielen Dank!
Hi Hartmann, hi Peter!

Vielen Dank für eure beiden Antworten, das hilft mir weiter!! Tja, dann wird’ das wohl nix.

Nur noch zur Information für euch: die Reise war schon lange vor SARS gebucht, und ein umbuchen auf eine andere Fluglinie wäre SEHR teuer geworden (hab’ natürlich nachgefragt, so ganz freiwillig bin ich dann auch nicht über Hong Kong geflogen).

Danke nochmals!

Dennis =o)

Danke für die Blumen, :smile:
… über das Lob eines „alten Hasens“ freut man sich doch ganz besonders :smile:

Grüße aus Heidelberg, Hartmann.