Salute,
fällt die Verwendung von Webgrafiken (Icons, Buttons etc.) in einem Firmen-Intranet, das nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, unter die kostenpflichtige „kommerzielle Nutzung“?
Vielen Dank und beste Grüße…
-R o b.
Salute,
fällt die Verwendung von Webgrafiken (Icons, Buttons etc.) in einem Firmen-Intranet, das nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, unter die kostenpflichtige „kommerzielle Nutzung“?
Vielen Dank und beste Grüße…
-R o b.
Moin,
es ist eine Nutzung außerhalb des privaten Bereichs. Kollegen können die Seite einsehen, Kollegen am Arbeitsplatz, dem Arbeitsplatz, mit dem Du Dein Geld verdienst, mit dem Du Kommerz treibst. Warum sollte diese Nutzung keine kommerzielle sein?
Klar ist sie das.
Ob die Nutzung dadurch aber kostenpflichtig wird, bestimmt ausschließlich die EULA (Lizenzvertrag).
Micha
Einsatz nur nicht-öffentlich.
Salute Micha,
es ist eine Nutzung außerhalb des privaten Bereichs. Kollegen
können die Seite einsehen, Kollegen am Arbeitsplatz, dem
Arbeitsplatz, mit dem Du Dein Geld verdienst, mit dem Du
Kommerz treibst. Warum sollte diese Nutzung keine kommerzielle sein?
Naja, z. B. weil mit dem Intranet nicht unmittelbar Geld verdient wird, weil die Verwendung der Icons nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht verknüpft ist.
Ob die Nutzung dadurch aber kostenpflichtig wird, bestimmt
ausschließlich die EULA (Lizenzvertrag).
Scherzkeks :o) Die Dinger werden immer mit „For personal use, only“ oder ähnlichem angeboten, ohne EULA.
Gruß
-R.
es ist eine Nutzung außerhalb des privaten Bereichs. Kollegen
können die Seite einsehen, Kollegen am Arbeitsplatz, dem
Arbeitsplatz, mit dem Du Dein Geld verdienst, mit dem Du
Kommerz treibst. Warum sollte diese Nutzung keine kommerzielle sein?Naja, z. B. weil mit dem Intranet nicht unmittelbar Geld
verdient wird, weil die Verwendung der Icons nicht mit einer
Gewinnerzielungsabsicht verknüpft ist.
Hallo Rob,
bei der Frage, ob ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, ist eine mögliche Gewinnerzielungsabsicht unerheblich.
Grüße
Ulf
Falsche Vereinfachung…
Salu Ulf,
bei der Frage, ob ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, ist eine
mögliche Gewinnerzielungsabsicht unerheblich.
Das ist so pauschal auch wieder nicht richtig. Es gibt Lizenzen, die genau diesen Passus als kostenlose Anwendungsabgrenzung haben. Wieso sollte das dann unerheblich sein? Das Problem hier ist: Oft existieren keine Lizenzen, sondern eben nur unterschiedliche Anweisungen wie oben „For personal/non-commercial/non-public/etc. use, only“.
Grüßeken
-R.
hallo,
auf jeden Fall ist die Verwendung in einem Intranet eines Unternehmens
kein
„For personal/non-commercial/non-public/etc. use,“
Also ein klarer Verstoß gegen die Richtlinien, nach denen die Bilder kostenfrei verwendet werden dürfen.
Grüßerle
Richard
Hi Micha!
Scherzkeks :o) Die Dinger werden immer mit „For personal use,
only“ oder ähnlichem angeboten, ohne EULA.
Das beantwortet doch deine Frage, oder? „For personal use only“, also nicht in einem kommerziellen, gewerblichen Umfeld. Und zu dem gehört auch das Intranet einer Firma. Auch wenn damit direkt kein Gewinn gemacht wird, ist es doch ein Mittel dazu. Sonst könntest Du die Dinger ja uch auf einen Flyer drucken - mit dem machst Du direkt auch keinen Gewinn, weil Du ihn kostenlos verteilst. So isses aber nicht.
Gruß,
Max
Hallo,
Das Problem hier ist: Oft existieren keine Lizenzen,
sondern eben nur unterschiedliche Anweisungen wie oben „For
personal/non-commercial/non-public/etc. use, only“.
hier gilt der Grundsatz: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Zudem: non-commercial heißt eben nicht-gewerblich.
Gruß
S.J.
Halb überzeugt
Salute,
hier gilt der Grundsatz: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist,
ist verboten. Zudem: non-commercial heißt eben
nicht-gewerblich.
Du hast recht. Bei „personal use, only“ ist es eindeutig. Bei non-commercial bin ich noch nicht überzeugt. Ist das einfach Deine Einschätzung oder hast Du konkrete Belege?
Danke und Grüßken
-R.
Salute Denker,
Scherzkeks :o) Die Dinger werden immer mit „For personal use,
only“ oder ähnlichem angeboten, ohne EULA.Das beantwortet doch deine Frage, oder? „For personal use
only“, also nicht in einem kommerziellen, gewerblichen Umfeld.
Wie ich gerade an anderer Stelle anmerkte, sehe ich das bei „personal use“ inzwischen auch so.
Und zu dem gehört auch das Intranet einer Firma. Auch wenn
damit direkt kein Gewinn gemacht wird, ist es doch ein Mittel
dazu. Sonst könntest Du die Dinger ja uch auf einen Flyer
drucken - mit dem machst Du direkt auch keinen Gewinn, weil Du
ihn kostenlos verteilst. So isses aber nicht.
Da allerdings stimmt Dein Vergleich nicht: Mit einem Flyer gehst Du auf Kundenfang und damit an die Öffentlichkeit. Gerade das war ja das Unterscheidungsmerkmal. Auch wenn dieses nicht zum Tragen kommt, ist der Fall ja nicht plötzlich beliebig vergleichbar ;o)
Grüße
-R o b.
Hallo,
hier gilt der Grundsatz: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist,
ist verboten. Zudem: non-commercial heißt eben
nicht-gewerblich.Du hast recht. Bei „personal use, only“ ist es eindeutig. Bei
non-commercial bin ich noch nicht überzeugt. Ist das einfach
Deine Einschätzung oder hast Du konkrete Belege?
da bedarf es keiner Belege. Das ist die 1:1 Übersetzung aus dem Englischen. Mit non-commercial wird die gewerbliche Nutzung ausdrücklich untersagt. Und der Begriff „gewerblich“ ist klar definiert (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerblich)
Gruß
S.J.