Inv.-Abzugsbetrag in Handelsbilanz GmbH

Hallo liebe Experten,

bin gerade etwas unflexibel im Nachdenken bezüglich folgendem Sachverhalt.

Ein Investitionsabzugsbetrag ist ja außerbilanziell zu berücksichtigen. Er hat also weder den Jahresüberschuß in der Handelsbilanz noch den Gewinn in der Steuerbilanz zu beeinflussen.

Wie stellt man die Steuerentlastung in der Handelsbilanz dar?

Angenommener JÜ = 8.500 Euro ohne SolZ und GewSt, also 1.500 Euro KSt. Bei Bildung eines Inv.-Abzugsbetrages in Höhe von 3.000 Euro erfolgt eine KSt-Entlastung von 450 Euro, allerdings nur auf steuerlicher Ebene. Muß dabei § 274 HGB in der HB beachtet werden? Ist ein Posten für die latenten Steuern zu bilden?

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald