Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit

Hallo,

vor 10 Monaten hatte ich einen Unfall: komplizierte Fraktur des Handgelenks.
Seitdem starke Bewegungseinschränkung und Schmerzen.
Ich habe eine private Unfall- (mit Invaliditäts-)- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Letztere schickte mich zu einem Gutachter mit dem Ergebnis (vorerst noch mündlich), dass bedingt durch die Fraktur eine weitere Verschlechterung des Zustandes des Gelenkes wahrscheinlich ist. Die Bewegungsfähigkeit wird weiter abnehmen, eine Arthrose ist sehr wahrscheinlich. Dazu der dringende Rat, das Handgelenk erneut operieren zu lassen. Außerdem soll noch ein neurologisches Gutachten erstellt werden, da Nervenschädigungen wahrscheinlich sind. Insgesamt keine gute Prognose.
Trotz alledem sagte der Gutachter (sehr mitleidig), dass - auch wenn die Beeinträchtigungen sehr groß sind - in Bezug auf BU nur höchstens 40% zu attestieren sind. Das Gelenk sei eben noch zu bewegen (wenn auch nur wenig und unter Schmerzen)
Eine BU-Rente wird aber erst ab 50% gezahlt.
Meine Fragen nun dazu:

  • die BU-Rente kann ich wohl abschreiben, oder? Vor dem Unfall war ich Sekretärin.
  • was ist mit der Invalidität bei der Unfall-Versicherung?
  • der Gutachter sagte, ich solle zu gegebener Zeit einen „Antrag bei Verschlechterung“ stellen, dann hätte ich ggf. Aussicht auf die BU-Rente. Ist das so?
  • die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens wird nun längere Zeit dauern, zumal das neurologische noch aussteht. Zur Zeit bin ich noch immer krankgeschrieben und mein Arbeitsvertrag ist ausgelaufen. Ich bin also praktisch nach Beendigung der AU arbeitslos. Ich bereite mich auf eine Selbständigkeit im kaufmännischen Bereich vor. Die kann ich doch aber erst anfangen, wenn die BU und die Invalidität geklärt sind, oder?
  • der Unfall passierte zwar „im häuslichen Bereich“, aber nicht im meiner eigenen Wohnung. Ich bin Eigentümerin eines Hauses, in dem ich 2 Wohnungen als Ferienwohnungen vermiete. Diese Vermietung übe ich nicht gewerblich aus. Der Unfall geschah beim Herrichten einer dieser Ferienwohnungen. Ist das vielleicht ein Fall für die BG? Bisher lief es nicht als BG-Unfall. Wäre es besser bzw. ist überhaupt noch möglich, das als BG-Unfall zu melden?

Ich bin echt ratlos und ein wenig verzweifelt, denn eine Verbesserung des Zustandes ist nicht abzusehen. Ich bin definitiv nicht mehr in der Lage, eine Vollzeit-Arbeitsstelle auszuüben. Die Kreditraten für meine Immobilie müssen weiterlaufen, außerdem bin ich alleinerziehend und bekomme nur den Mindestsatz an Unterhalt für mein Kind, weil der Erzeuger sich ins Ausland abgesetzt hat. Meine Selbständigkeit habe ich zwar fest im Auge. Um diese Gewerbe jedoch kostendeckend betreiben zu können braucht es natürlich einiger Zeit. Außerdem muß ich jemanden einstellen, der den Schreibkram erledigt, den ich wegen des kaputten Handgelenks nicht selber erledigen kann.
HILFE. Wer hat einen Rat?

Viele Grüße
Sophia

Hallo Sophie,
tut mir leid, was dir da passiert ist, wünsche Dir trotz der Prognose einen guten Genesungsverlauf.

Im Telegrammstil:

Zur BU kneif ich mal, hoffe da sagt noch wer was zu.

Zur Unfallversicherung gibt es die sogenannte Gliedertaxe. Da steht sozusagen drin, was eine Hand ab dem Handgelenk, möglicherweise auch ein Unterarm „wert“ ist. Sind soundsoviel Prozent (weiss ich nicht auswendig). Du erhälst dann von diesem Prozentsatz 40% deiner Unfallinvaliditätssumme. Je nach Progressionsstaffel auch mehr.

Ein Thema für die BG sehe ich nicht.

Viele Grüße
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sophia

  • die BU-Rente kann ich wohl abschreiben, oder? Vor dem Unfall
    war ich Sekretärin.

Und genau deswegen könnte es sein, dass Du trotzdem über die 50 % kommst. Denn mit steifen Gelenk wirst Du nicht mehr Schreibmaschine schreiben können. Steno? Ich bezweifle dass das noch so flott geht.
Du hast das Recht, einen anderen Arzt zu nehmen.

  • was ist mit der Invalidität bei der Unfall-Versicherung?
  • der Gutachter sagte, ich solle zu gegebener Zeit einen
    „Antrag bei Verschlechterung“ stellen, dann hätte ich ggf.
    Aussicht auf die BU-Rente. Ist das so?

Kommt auf die Versicherung und den Text in der AVB an. Moderne Tarife beinhalten das.

  • die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens wird nun
    längere Zeit dauern, zumal das neurologische noch aussteht.
    Zur Zeit bin ich noch immer krankgeschrieben und mein
    Arbeitsvertrag ist ausgelaufen. Ich bin also praktisch nach
    Beendigung der AU arbeitslos. Ich bereite mich auf eine
    Selbständigkeit im kaufmännischen Bereich vor. Die kann ich
    doch aber erst anfangen, wenn die BU und die Invalidität
    geklärt sind, oder?

Richtig. Denn wenn Du ähnlich so verdienst, wie als Sekretärin (und der neue Beruf gesellschaftlich gleich ist) gibt es keine BU. Doch für die Zeit vom Unfall bis zur BU-Bestätigung (länger als 6 Monate!) bekommst Du auf alle Fälle Geld.
Doch entscheident ist immer der Test der AVB.

  • der Unfall passierte zwar „im häuslichen Bereich“, aber
    nicht im meiner eigenen Wohnung. Ich bin Eigentümerin eines
    Hauses, in dem ich 2 Wohnungen als Ferienwohnungen vermiete.
    Diese Vermietung übe ich nicht gewerblich aus. Der Unfall
    geschah beim Herrichten einer dieser Ferienwohnungen. Ist das
    vielleicht ein Fall für die BG? Bisher lief es nicht als
    BG-Unfall. Wäre es besser bzw. ist überhaupt noch möglich, das
    als BG-Unfall zu melden?

Melden musst Du alles, doch kann Dir daraus kein Strick gedreht werden.
Ein BG-Unfall ist es nicht. Doch eine BU hat mit dem Betrieb nichts zu tun. Gleichgültig, wie Du verunfallt bist, der Grad der Beeinträchtigung zählt.

Ich bin echt ratlos und ein wenig verzweifelt, denn eine

Verbesserung des Zustandes ist nicht abzusehen. Ich bin
definitiv nicht mehr in der Lage, eine Vollzeit-Arbeitsstelle
auszuüben. Die Kreditraten für meine Immobilie müssen
weiterlaufen, außerdem bin ich alleinerziehend und bekomme nur
den Mindestsatz an Unterhalt für mein Kind, weil der Erzeuger
sich ins Ausland abgesetzt hat. Meine Selbständigkeit habe ich
zwar fest im Auge. Um diese Gewerbe jedoch kostendeckend
betreiben zu können braucht es natürlich einiger Zeit.
Außerdem muß ich jemanden einstellen, der den Schreibkram
erledigt, den ich wegen des kaputten Handgelenks nicht selber
erledigen kann.

Und genasu deswegen halte ich Dich für mehr als 50 % BU!
Grüße
Raimund

Hallo Sophia

  • die BU-Rente kann ich wohl abschreiben, oder? Vor dem Unfall
    war ich Sekretärin.

Und genau deswegen könnte es sein, dass Du trotzdem über die
50 % kommst. Denn mit steifen Gelenk wirst Du nicht mehr
Schreibmaschine schreiben können. Steno? Ich bezweifle dass
das noch so flott geht.

Ja, Raimund, genau das dachte ich ja auch. So habe ich auch die Versicherungsbedingungen bisher verstanden. Ich bin definitiv zu über 50% nicht mehr in der Lage, meinen bisherigen Job auszuüben. Das sagte auch der Gutachter. Aber: er sagte auch, die Berechnng erfolgt nach der Gliedertaxe. Da hätte ich, sogar wenn die Hand ab wäre - eben nur 55% zu erwarten. Und da die Hand noch dran und sogar noch beweglich ist eben entsprechend weniger.
Ich hatte das immer so verstanden, dass es auf den bisher ausgeübten Beruf ankommt. Und das ich den nicht mehr ausüben kann (jedenfalls Vollzeit wie bisher) hat mir der Gutachter mündlich bestätigt.
Er gab mir auch einige Horror-Beispiele: Handwerker, die mit dem kaputten handgelenk noch schwere Lasten heben müssten und das definitiv nicht mehr können bekämen ebenfalls keine private BU-Rente. Da sei ich mit meinem Job doch noch gut bedient. Wie gesagt: der Gutachter war echt nett und sehr verständnisvoll, aber Aussicht auf 50% gab er mir in keinster Weise. 4o% höchstens.

Du hast das Recht, einen anderen Arzt zu nehmen.

… aber für ein Gutachten auf meine Kosten, gell? Ein solches Gutachten auf meine Kosten habe ich bereits: 100% BU sagt mein Hausarzt.

  • was ist mit der Invalidität bei der Unfall-Versicherung?
  • der Gutachter sagte, ich solle zu gegebener Zeit einen
    „Antrag bei Verschlechterung“ stellen, dann hätte ich ggf.
    Aussicht auf die BU-Rente. Ist das so?

Kommt auf die Versicherung und den Text in der AVB an. Moderne
Tarife beinhalten das.

  • die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens wird nun
    längere Zeit dauern, zumal das neurologische noch aussteht.
    Zur Zeit bin ich noch immer krankgeschrieben und mein
    Arbeitsvertrag ist ausgelaufen. Ich bin also praktisch nach
    Beendigung der AU arbeitslos. Ich bereite mich auf eine
    Selbständigkeit im kaufmännischen Bereich vor. Die kann ich
    doch aber erst anfangen, wenn die BU und die Invalidität
    geklärt sind, oder?

Richtig. Denn wenn Du ähnlich so verdienst, wie als Sekretärin
(und der neue Beruf gesellschaftlich gleich ist) gibt es keine
BU. Doch für die Zeit vom Unfall bis zur BU-Bestätigung
(länger als 6 Monate!) bekommst Du auf alle Fälle Geld.
Doch entscheident ist immer der Test der AVB.

  • der Unfall passierte zwar „im häuslichen Bereich“, aber
    nicht im meiner eigenen Wohnung. Ich bin Eigentümerin eines
    Hauses, in dem ich 2 Wohnungen als Ferienwohnungen vermiete.
    Diese Vermietung übe ich nicht gewerblich aus. Der Unfall
    geschah beim Herrichten einer dieser Ferienwohnungen. Ist das
    vielleicht ein Fall für die BG? Bisher lief es nicht als
    BG-Unfall. Wäre es besser bzw. ist überhaupt noch möglich, das
    als BG-Unfall zu melden?

Melden musst Du alles, doch kann Dir daraus kein Strick
gedreht werden.
Ein BG-Unfall ist es nicht. Doch eine BU hat mit dem Betrieb
nichts zu tun. Gleichgültig, wie Du verunfallt bist, der Grad
der Beeinträchtigung zählt.

Ich bin echt ratlos und ein wenig verzweifelt, denn eine

Verbesserung des Zustandes ist nicht abzusehen. Ich bin
definitiv nicht mehr in der Lage, eine Vollzeit-Arbeitsstelle
auszuüben. Die Kreditraten für meine Immobilie müssen
weiterlaufen, außerdem bin ich alleinerziehend und bekomme nur
den Mindestsatz an Unterhalt für mein Kind, weil der Erzeuger
sich ins Ausland abgesetzt hat. Meine Selbständigkeit habe ich
zwar fest im Auge. Um diese Gewerbe jedoch kostendeckend
betreiben zu können braucht es natürlich einiger Zeit.
Außerdem muß ich jemanden einstellen, der den Schreibkram
erledigt, den ich wegen des kaputten Handgelenks nicht selber
erledigen kann.

Und genasu deswegen halte ich Dich für mehr als 50 % BU!

Danke! Ich und bisher alle beteiligten Ärzte ebenfalls. Aber die Versicherung???

Grüße
Raimund

Hallo Sophia

Ja, Raimund, genau das dachte ich ja auch. So habe ich auch
die Versicherungsbedingungen bisher verstanden. Ich bin
definitiv zu über 50% nicht mehr in der Lage, meinen
bisherigen Job auszuüben. Das sagte auch der Gutachter. Aber:
er sagte auch, die Berechnng erfolgt nach der Gliedertaxe. Da
hätte ich, sogar wenn die Hand ab wäre - eben nur 55% zu
erwarten. Und da die Hand noch dran und sogar noch beweglich
ist eben entsprechend weniger.

der Begriff der Gliedertaxe hatt nur mit der Unfallversicherung zu tun. Die BU richtet sich nach der Ausführungsfähigkeit Deines z.Zt. ausgeübten Berufes. Um es spassig zu erklären: der fehlende Zeigefinger (Verlust durch krankheit oder Unfall ist gleichgültig) ist für einen Berufkiller evtl. schon 50 % BU. Er kann den Trigger nicht mehr damit bedienen. *g*

Ich hatte das immer so verstanden, dass es auf den bisher
ausgeübten Beruf ankommt. Und das ich den nicht mehr ausüben
kann (jedenfalls Vollzeit wie bisher) hat mir der Gutachter
mündlich bestätigt.

Der Gutachter ist ´ne Niete. Der verwechselt permanent BU mit Unfall.

Er gab mir auch einige Horror-Beispiele: Handwerker, die mit
dem kaputten handgelenk noch schwere Lasten heben müssten und
das definitiv nicht mehr können bekämen ebenfalls keine
private BU-Rente. Da sei ich mit meinem Job doch noch gut
bedient. Wie gesagt: der Gutachter war echt nett und sehr
verständnisvoll, aber Aussicht auf 50% gab er mir in keinster
Weise. 4o% höchstens.

Nettigkeit schützt vor Fehler nicht. Suche Dir einen Arzt für Arbeitsmedizin.
Das Beispiel mit dem mauerer hat mit der EM-Rente des Staates zu tun. Ein maurer mit steifen Handgelenk ist mehr als 50 % BU. Hast Du schon mal einen Maurer gesehen, der den Mörtel mit steifen handgelenk an die mauer klatscht und dann mit dem Mörtelbrett sauber verstreicht? Ich nicht!
Lass Dich nicht einschüchtern. Es geht nur um die Fähigkeit, Deinen derzeitigen Beruf auszuführen.
Bei der Staatsknete dagegen um die Fähigkeit überhaupt noch zu arbeiten.

Du hast das Recht, einen anderen Arzt zu nehmen.

… aber für ein Gutachten auf meine Kosten, gell? Ein solches
Gutachten auf meine Kosten habe ich bereits: 100% BU sagt mein
Hausarzt.

Na also!

Danke! Ich und bisher alle beteiligten Ärzte ebenfalls. Aber
die Versicherung???

die muss sich an das Urteil der Ärzte halten.
Grüße
raimund