kürzlich hatten wir hier über Unvallversicherungen für Kinder diskutiert. Der Sinn leuchtet mir an. Jetzt (nehmen wir einmal an) hat Herr T. einen Bericht auf n-tv gelesen in dem steht "Verbraucherschützer empfehlen außerdem den baldigen Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung. „Sie ist unserer Einschätzung nach sinnvoller als eine Unfallversicherung, denn sie zahlt nicht nur bei Invalidität durch einen Unfall, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität.“
Das klingt logisch. Laut Stiftung Warentest sind die Tarife des Deutschen Rings und der Barmenia als gut zu bezeichnen. Auf was muss Herr T. achten, bzw. worin unterscheiden sich die Tarife. Vermutlich ist das eine Antwort die kaum in einem Satz zu beantworten ist. Der Artikel der Stiftung Warentest ist aus dem Jahr 2007. Gilt diese Test überhaupt noch im Jahr 2009?
„Sie ist unserer
Einschätzung nach sinnvoller als eine Unfallversicherung, denn
sie zahlt nicht nur bei Invalidität durch einen Unfall,
sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität.“
Dswegen kostet sie auch einiges mehr, das sollte nicht vergessen werden.
zu beantworten ist. Der Artikel der Stiftung Warentest ist aus
dem Jahr 2007. Gilt diese Test überhaupt noch im Jahr 2009?
Wenn es die getesteten Tarife noch gibt, ja. Es könnte allerdings auch sein, dass es inzwischen neue, noch bessere Tarife gibt. Also sollte man sich nicht nur auf den Test verlassen.
Hallo,
einem Test von 2007 ist anzumerken, dass sich bei vielen Versicherern die Konditionen geändert haben.
Dass sollte auf jeden Fall in einer solchen Versicherung enthalten sein !
Risikoabsicherung für den Fall einer Invalidität (Kinderinvaliditäts-Versicherung)
volle Invaliditätsleistung bei voraussichtlich mindestens 6-monatiger
„Schulunfähigkeit“
Erwerbsunfähigkeit
Pflegebedürftigkeit
infolge einer Krankheit oder eines Unfalls
lebenslange Rentenzahlung bei dauerhafter Invalidität
weltweiter Versicherungsschutz
bereits ab dem 7. Lebensmonat versicherbar
Umtauschrecht in PRIVATE BERUFSUNFÄHIGKEITS-ABSICHERUNG
Bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (eine Berufsausbildung gilt nicht als berufliche Tätigkeit) ist ein Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsabsicherung bis zur Höhe der vereinbarten Invaliditätsrente möglich - ohne Gesundheitsprüfung
Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer können dann individuell vereinbart werden
Dynamisierung der Beiträge zum Inflationsausgleich möglich.
Und der Beitrag ist im Vergleich zu anderen Anbietern günstig.