Inventar in Kaufvertrag eines Hauses

Hallo
Gibt es eine Möglichkeit Möbel etc. in einen Kaufvertrag eines Hauses einfließen zu lassen, ohne das dieses den Kaufwert senkt bzw. was für einen Vertrag kann man ohne Kosten (Notar) machen, damit man das aufnehmen kann?

Praktisch: Einigung über eine Summe für das Haus, dafür kostenlos Inventar dazu, eine Art Schenkung sozusagen. Es soll nach Möglichkeit aufgeführt werden, damit der Verkäufer später nicht sagen kann das diese Sachen ihm gehören, die Kaufsumme über das Hauis soll allerdings davon unangetastet bleiben.

Hallo,

ich sehe das Problem nicht: Verkauft wird ein Haus inkl. Inventar für x Euro. Das könnte auch der Preis für das Haus ohne Inventar sein. Der Preis ist schließlich freie Verhandlungssache.

Nur wenn man dem Inventar einen Wert beimessen wollte - was hier ja aber offensichtlich nicht gewollt ist - könnte man hierüber natürlich einen nicht notariellen Vertrag schließen, und damit die Kosten des Notarvertrages ggf. minimal senken. Minimal deshalb, weil der Wert des gebrauchten Inventars vermutlich nicht mehrere Gebührenstufen ausmachen wird.

Gruß vom Wiz

Hallo,

. . . Es soll
nach Möglichkeit aufgeführt werden, damit der Verkäufer später
nicht sagen kann das diese Sachen ihm gehören, die Kaufsumme
über das Hauis soll allerdings davon unangetastet bleiben.

Dann steht im Kaufvertrag ungefähr so etwas „Mitverkauft sind sämtliche auf dem Grundstück (bzw. im Haus) befindlichen Gegenstände blabla“

Die Kosten für den Notar ändern sich deshalb nicht

LG
kl

Hallo Dan,

Praktisch: Einigung über eine Summe für das Haus, dafür
kostenlos Inventar dazu, eine Art Schenkung sozusagen. Es soll
nach Möglichkeit aufgeführt werden, damit der Verkäufer später
nicht sagen kann das diese Sachen ihm gehören, die Kaufsumme
über das Hauis soll allerdings davon unangetastet bleiben.

Käufer und Käufer sind sich also einig über Summe X für Haus incl. Inventar.
Warum dann nicht im Notarvertrag aufführen, dass Haus für Summe X-Y und Inventar für Summe Y verkauft wird?

Die Kosten für den Notar dürfte das nicht beeinflussen. Allerdings sinkt die Grunderwerbssteuer, da die Summe Y für das Inventar nicht besteuert werden müsste.
Korrigiert mich bitte, falls ich falsch liege.

Grüße von
Tinchen

Hi
erstmal danke für die Antwort

Warum dann nicht im Notarvertrag aufführen, dass Haus für
Summe X-Y und Inventar für Summe Y verkauft wird?

Wenn das Inventar mit in der Kaufsumme enthalten ist, verringert sich praktisch der Wert des Hauses, und das beeinflusst wiederrum den Finanzierungsplan des Kreditberaters, dann würden wir über die Jahre noch etwas draufzahlen, für etwas, das zu vermeiden wäre

Hallo,

Wenn das Inventar mit in der Kaufsumme enthalten ist,
verringert sich praktisch der Wert des Hauses, und das
beeinflusst wiederrum den Finanzierungsplan des
Kreditberaters, dann würden wir über die Jahre noch etwas
draufzahlen, für etwas, das zu vermeiden wäre

Übersetzt also: für die Bank soll das Haus viel wert sein, damit es für einen hohen Kredit als Sicherheit dienen kann.
Und andererseits soll das Haus möglichst wenig wert sein, damit der Notar möglichst wenig bekommt.
So etwas nennt man dann im allgemeinen: Betrug (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html).

Wenn dieser Kauf so auf Kante genäht ist, dass es bei wahren Angaben hinten und vorne nicht reicht, sollte man das ganze eigentlich komplett vergessen.
Gruß
loderunner (ianal)

Und andererseits soll das Haus möglichst wenig wert sein,
damit der Notar möglichst wenig bekommt.

Nein, der Kaufpreis soll = den Wert des Hauses betragen, daran verdient der Notar ja normal. Ich meine, ob man das Mobilar, was es ohne Zusatzkosten dazunimmt, so aufführen lassen kann, ohne das von dem Kaufpreis abgezogen wird, oder ob man da noch einen Schenkungsvertrag für machen muss, womit der Notar nochmal dazu verdient

Wenn dieser Kauf so auf Kante genäht ist, dass es bei wahren
Angaben hinten und vorne nicht reicht, sollte man das ganze
eigentlich komplett vergessen.

Es ist zwar eine 100% Finanzierung, wo die Bausparverträge praktisch nur in die Renovierung gesteckt werden, aber auf alle Fälle bezahlbar und langer Zinsbindung (was sich derzeit ja noch anbietet), bei gutem Einkommen. Inwiefern sich die Minderung das auf den Kreditvertrag auswirkt, weiss ich nicht genau

Im Kaufvertrag folgende Klausel hinzufügen:
Alles was sich am Übergabetag noch im Haus befindet geht in den Besitz des neuen Hausbesitzers über.

Der Begriff „Übergabetag“ müsste noch genau festgelegt werden aber so geht es.

Hallo,

nochmal: Ich sehe das Problem nicht. Es ist hier doch niemand gezwungen für den mit übernommenen Hausrat einen gesonderten Wert auszuweisen. Das Ding wird einfach mit Inventar zu einem einheitlichen fixen Preis gekauft und gut ist. Und ich kann mir keinen seriösen Finanzierer vorstellen, der bei einer sauberen Finanzierung damit ein Problem hätte, denn abgewohnter Hausrat im üblichen Umfang und Zustand hat keinen besonderen Wert (das muss ich bei Nachlassabwicklungen Erben immer wieder sehr vorsichtig beibringen, die da wunderbare Werte vermuten, weil die Küche erst zwei Jahre alt ist, und die Wohnzimmereinrichtung letztes Jahr gekauft wurde). Das sind Dinge, die im Grundrauschen untergehen.

Oft werden solche Klauseln übrigens auch genau in umgekehrter Zielrichtung vereinbart: Der Verkäufer lässt etwas auf den Preis nach, gerade weil er weiß, das das Zeug nichts bringt, und er sich mit Übereignung auf den Käufer die Entsorgung (Zeit und Geld) spart.

Gruß vom Wiz

OK, Danke für die Hilfe

Hallo Safrael,

Im Kaufvertrag folgende Klausel hinzufügen:
Alles was sich am Übergabetag noch im Haus befindet geht in
den Besitz des neuen Hausbesitzers über.

Oh prima!
Da würde ich als Verkäufer doch meinen ganzen Müll + Sondermüll etc. pp. am Übergabetag im Haus lassen und mir so die Trennung + Entsorgung und deren Kosten sparen!

Nenene, darauf würde ich mich als Käufer nicht einlassen.

Grüße von
Tinchen