Inventarisierung durch den Zwangsverwalter?

Folgender Fall: Ein landwirtschaftlicher Betrieb steht unter Zwangsverwaltung. Der Besitzer (nicht Eigentümer!) nutzt und bewirtschaftet den landwirtschaftlichen Betrieb. Er nutzt auch alle dortigen Ackerbaugeräte (die schon zu Beginn der Zwangsverwaltung zum Betrieb gehörten).

Frage: Ist der Zwangsverwalter verpflichtet, eine Inventarisierung durchzuführen?? Und wenn ja, wo ist das festgelegt?

Danke für Ihre Bemühungen.

Knet

Hallo Knet,

entscheidend ist, ob die betrieblichen Mittel mitverpachtet sind. Wenn ja, sind sie als so genanntes Grundstückszubehör von der Beschlagnahme durch den Zwangsverwalter erfasst. Wenn das bei einigen Geräten der Fall ist, wird der Zwangsverwalter die Vermutung anstellen müssen, alles sei gepachtet. Dies kann der Pächter natürlich widerlegen. Insofern würde ich als Zwangsverwalter immer eine Bestandsaufnahme machen.

Gruß,
Oskar