Hallo, Leute!
Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorgaben, nach welchen die Inventarnummer zugewiesen werden sollen?
Können die GoBs in der Hinsicht weiterhelfen?
Vielen Dank.
SDolli
Hallo, Leute!
Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorgaben, nach welchen die Inventarnummer zugewiesen werden sollen?
Können die GoBs in der Hinsicht weiterhelfen?
Vielen Dank.
SDolli
Grüezi,
Inventarnummern sind reine betriebsinterne Informationen und unterliegen keinen Restriktionen.
Nur:
Weil Inventarnummer einen sehr wichtiger Begriff darstellen sollte beim Aufbau von solchen Nummern einiges beachtet werden, denn sie treten überall auf. Sie sollten so kurz als möglich gehalten werden, sollten leserlich sein und entweder aufbereitet in max 5-er Blöcken aufgeteilt oder etsprechend gespeichert sein, sie sollten sprechend sein, also sollte man daraus einiges lesen können wie was könnte es sein, unter Umständen drängt sich eine Gruppierung auf, indem die Inventarnummer aufgeteilt wird, Inventarnummern sollten immer in sich ausgewertet werden können und je nach Bedarf ein-, zwei oder sogar dreistufig analysiert werden können (Umsatz, Gruppe, Bereich, etc).
Zusammengefasst nicht einfach. In Realität trifft man alles an von alten nur lesbaren Nummern bis zu unendlich langen Informationseinheiten die mehr als Kopfscheu machen. Sollten sie wirklich neu aufbauen, so verwenden sie dazu viel Zeit und Ueberlegungen (Darstellung, EAN-Code, Lager-Bewirtschaftung, etc. etc.)
Eines ist fast sicher die gewählte Form findet immer Nörgeler und Besserwisser!
mfg gustav
ein alter EDV-ler mit einiges an Erfahrung bei EDV-Einführungen.
leider keine Ahnung , weis auch nicht warum ich als Fachmann eingestuft worden
bin, bin eigentlich in Holz und Theologie Fachmann, sorry lG
Hallo, Leute!
Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorgaben, nach
welchen die
Inventarnummer zugewiesen werden sollen?
Können die GoBs in der Hinsicht weiterhelfen?
Vielen Dank.
SDolli
Darüber kann ich keine Angaben machen…
tut mir leid
MfG Detlef B.