Nach unserem Einbruch und Einreichung des Schadensverzeichnisses (mit Rechnungen) hat die Generali ein Inventarverzeichnis verlangt. Es geht um den Abschlag wegen Unterversicherung. Man kann jahrelang einzahlen, nie einen Schaden haben und wird dann gezwungen, jede Haarnadel zu zählen und zu bewerten. Nun habe ich ja auch eine Wohngebäudeversicherung. Muss ich in meinem Schadenverzeichnis die Deckenlampen mit angeben? Die sind doch mit dem Gebäude verbunden, wie die Einbauküche auch, oder?
Darum schließt man die Versicherung auch nur ab, wenn auf die Unterversicherungsklausel verzichtet wird. Ist eigentlich Standard. Aber gut, hilft Euch nicht weiter.
Nein, und auch eine Einbauküche ist nicht zwangsläufig wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Und selbst wenn es so wäre: mit einem Einbruchschaden hat eine Wohngebäudeversicherung nichts am Hut.
Es gibt seit 20 Jahren die Unterversicherungsverzichtzusage. Wenn da jemand drauf verzichtet, dann muss er halt jetzt eine Aufstellung machen; war doch seine Entscheidung!