Inventur Auswirkungen auf dem Gewinn?

Hallo,
letztens hat mir ein guter Bekannter erzählt, dass bei ihm im Unternehmen ein FInanzprüfer war. Zum Ende meinte der Finanzprüfer, dass das Inventar zu niedrig angesetzt sei, und er somit Steuern nachzahlen müsse. Meine Frage ist nun, welche Auswirkungen hat denn das Inventar auf den Gewinn? Weil nur vom Gewinn werden doch die Steuern gezahlt oder?

Gruß
maschi

Servus,

alldieweil der Gewinn durch Vergleich des Vermögens per Stichtag Eröffnungsbilanz mit dem Vermögen per Stichtag Schlussbilanz ermittelt wird, wirkt sich die Bewertung des Vermögens per Stichtag Schlussbilanz unmittelbar auf den Gewinn aus.

Von laufenden Vorgängen und deren Erfassung her kommend, neigt man dazu, in Cash Flow zu denken. Gewinn ist aber was anderes.

Schöne Grüße

MM

Besten Dank für die schnelle Antwort.
Aber das verstehe ich nicht ganz. Das Vermögen taucht doch nur in der Bilanz auf und der Gewinn wird doch durch die Gewinn- und Verlustrechnung ermittel oder? Wo taucht denn dort der Vorrat auf?

Gruß und Danke
maschi

Bei den Bestandsveränderungen.

Einfaches Beispiel:

Anfangsbestand am 01.01. an Vorräten sei 0
Im Laufe des Jahres werden Vorräte für 100.000 € gekauft.
Am 31.12. sind im Lager noch Vorräte im Wert von 20.000 €.

Dann wurden doch im laufenden Jahr nur 80.000 € an Vorräten verbraucht, also mindern nur 80.000 € den Gewinn.

So, kommt jetzt der Prüfer, und sagt, am 31.12 sind nicht Vorräte für 20.000 € gewesen, sondern für 30.000 €, dann wurden doch nur 70.000 € verbaucht, also mindern nur 70.000 € den Gewinn.

Für die Differenz ist also die Steuer nachzuzahlen.
Ist aber wurscht, weil sich das am 31.12 des folgenden Jahres wieder ausgleicht. Dann ist halt da der Verbrauch entsprechend höher.

Inventurverschiebungen sind also „Prüferfutter“.

Hey,

danke jetzt wird es klarer!
Aber die Vorräte für 100.000 € aus deinem Beispiel sind ja schon bezahlt und stellen damit Kosten da. Mindern Sie dann nicht so oder so den Gewinn in voller Höhe?

Gruß und Dank

maschi

Servus,

ergänzend zu der Auskunft von Clematis noch zwei Worte zur Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich:

Die GuV ist eigentlich bloß eine erläuternde Aufgliederung des Gewinns, der seiner Höhe nach ermittelt wird als Unterschied zwischen Vermögen am WJ-Ende und Vermögen am WJ-Anfang, bereinigt um Einlagen, Entnahmen, Ausschüttungen und Konsorten.

Man kann den Gewinn ausschließlich auf der Basis Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz und der übrigen Kapitalbewegungen w.o. ermitteln, es braucht keine GuV dazu.

Sämtliche Positionen der Aktivseite, nicht bloß der Warenbestand, können unmittelbare Auswirkungen auf den Gewinn haben. Angefangen oben links mit den AfA, bis unten links den ARAP.

Wenn man ausschließlich in GuV-Maßstäben denkt, landet man leicht bei etwas Cash-Flow-Ähnlichem, das u.U. vom Gewinn ziemlich weit entfernt ist. Es ist nützlich, sich von diesem Modell zu trennen - jeder ergebniswirksame Vorgang lässt sich ausgehend von der Vermögensveränderung darstellen.

Schöne Grüße

MM

Nein, sie mindern die Liquidität, aber nicht den Gewinn (Bilanzierung vorausgesetzt, bei EÜR ists anders).

Nicht alles, was bezahlt wird, hat direkte Gewinnauswirkung.

Also wird der Gewinn eines Unternehmens immer über den Vermögensvergleich ermittelt? Sprich Anfangsbilanz z.B. 2009 und Endbilanz 2009?
Könnte man dann nicht einfach kurz vor Ende des Jahres 2009 Geld als Privatentnahme entnehmen und so auch den Gewinn schmälern?

Servus,

lies doch einfach nochmal:

…Unterschied zwischen Vermögen am WJ-Ende und Vermögen am WJ-Anfang, bereinigt um Einlagen, Entnahmen, Ausschüttungen und Konsorten.

Schöne Grüße

MM

Wenn der Steuerürüfung das Inventar (Anlagevermögen) als zu niedrig einstuift, dann heißt dies, dass die Abschreibungen (=Aufwendungen, Kosten) zu hoch waren. Aufwendungen bewirken einen Senkung des Gewinnes.
Die Abschreibungen werden jetzt niedriger angesetzt und dies bewirkt eine Erhöhung des Gewinnes. Wird der Warenbestand (Umlaufvermögen) auch zu niedrig bewertet, so hat dies denselben Effekt.