Servus,
ergänzend zu der Auskunft von Clematis noch zwei Worte zur Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich:
Die GuV ist eigentlich bloß eine erläuternde Aufgliederung des Gewinns, der seiner Höhe nach ermittelt wird als Unterschied zwischen Vermögen am WJ-Ende und Vermögen am WJ-Anfang, bereinigt um Einlagen, Entnahmen, Ausschüttungen und Konsorten.
Man kann den Gewinn ausschließlich auf der Basis Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz und der übrigen Kapitalbewegungen w.o. ermitteln, es braucht keine GuV dazu.
Sämtliche Positionen der Aktivseite, nicht bloß der Warenbestand, können unmittelbare Auswirkungen auf den Gewinn haben. Angefangen oben links mit den AfA, bis unten links den ARAP.
Wenn man ausschließlich in GuV-Maßstäben denkt, landet man leicht bei etwas Cash-Flow-Ähnlichem, das u.U. vom Gewinn ziemlich weit entfernt ist. Es ist nützlich, sich von diesem Modell zu trennen - jeder ergebniswirksame Vorgang lässt sich ausgehend von der Vermögensveränderung darstellen.
Schöne Grüße
MM