glaube schon, dass du das melden musst. Ich meine sogar, dass Du für diese Nebentätigkeit die Genehmigung Deines AG haben musst. Mach das Ganze deshalb auch schriftlich!
Ne Inventur ist ja kein regelmäßiger Job,…sondern nur ein paar Stunden im Jahr.
Ich denke, wenn du sowas hast,…solltest du nicht viel darüber reden, sondern es einfach machen. Nach dem Motto,…wer viel unnötig fragt hat oft viel Stress,…obwohl ,…es gibt noch einen anderen Spruch,…wer fragt, der führt,…aber ich denke, der trifft hier nicht zu.
Dein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht auf deine 100%ige Arbeitskraft. Und damit du die auch bringen kannst, hat er damit auch ein Recht darauf bestehen zu können, dass du deine Ruhezeiten einhälst. Dazu gehören unter anderem deine freie Wochenendzeiten.
Wenn du aber jetzt einmal Samstags und Sonntags ne Inventur mitmachst und du dir noch einen 100er nebenbei verdienst,…dann denke ich,…sollte man das ohne Worte laufen lassen.
das ist nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten.
Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, ob da was dazu steht.
Dann kommt es auf Deine Hauptbeschäftigung an, wie anspruchsvoll diese ist. Z. B. als Krankenschwester brauchst Du Dein Wochenende, bzw. die freien Tage…
Ich gehe davon aus, dass Du nicht jedes WE an einer Inventur teilnimmst? Wenn es nur mal ausnahmsweise sein sollte, dann muss das Dein Gewissen entscheiden
Ist es in regelmäßigen Intervallen, dann melde es vorsichtshalber…
Hallo,
Schau in deinem Arbeitsvertrag nach, ob Nebenzätigkeiten erlaubt sind . Nebentätigkeiten sind aber nicht bei der Konkurenz erlaubt . Ob Du bei einer Inventur einmalig mit arbeiten darfst, würde ich in einem persönlichen Gespräch mit deinem Chef abklären. Wenn dein Chef es nicht erlaubt, da das Wichenende der Erholung dient, würde ich es auch nicht machen.