Inventur - ja oder nein

Hallo zusammen,
habe vor kurzem gelesen, dass man keine Inventur machen muss, wenn man keine Bilanz erstellen muß, d.h. über GuV den Jahresabschluß macht, d.h. unter einem bestimmten Jahrsumsatz liegt.
Hoffe,dass ihr versteht was ich meine. Kann es leider nicht besser ausdrücken.
Vielleicht kann mir auch jemand sagen, wo ich etwas darüber nachlesen kann.
Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank.
Gruß Hilde

Inventur § 240 HGB
Hi !

In der oben genannten Vorschrift findet sich die Regelung zur Inventur. Dort ist nachzulesen, dass nur Kaufleute eine Inventur zu veranstalten haben. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich nach den §§ 1-6 HGB. Als Faustformel kann dafür sicherlich gelten: „Wer im Handelsregister eingetragen ist, muss eine Inventur machen.“

Wer nicht im Handelsregister eingetragen ist, aber nach Steuerrecht verpflichtet ist, eine Bilanz aufzustellen, muss zwar auch die Bestände ermitteln, ist aber nicht an die strengen Vorschriften des HGB gebunden.

Wer die erleichterte Gewinnermittlung durchführen darf (die heißt übrigens EÜR und nicht GuV) braucht keine Inventur (der Waren) furchzuführen. Es sollte aber zumindest überprüft werden, ob das reale Anlagevermögen auch in den Büchern vorhanden ist.

BARUL76