Hallo,
Laut §241 Abs.3 Satz 1 kann, wenn innerhalb der letzten drei Monate vor Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt wurde, diese durch Wertfortschreibung in die Bilanz übernommen werden. Ebenso gilt dies für eine Inventur, die innerhalb 2 Monate nach Bilanzstichtag durchgeführt wurde mithilfe der Wertrückrechnung.
Nun meine 1. Frage:
Kann eine Bilanz nur zum Monatsende aufgestellt werden (z.B. Ende des Geschäftsjahres zum 31.03. oder auch innerhalb eines Monats, z.B. zum 15.02.? Wenn ja, wie erfolgt die Rückrechnung bzw. die Fortschreibung? Nach Kalendermonaten oder nach tatsächlichen Monaten.
- Frage:
Wenn ich z.B. zum 10.11. meine Bilanz aufstelle, falls dies innerhalb eines Monats überhaupt möglch ist, innerhalb welchen Zeitraumes darf die erfolgte Inventur sein, von der ausgehend ich dann fortschreiben bzw. rückrechnen muss.
Hoffe jemand kann mir helfen. Schreibe zu diesem Thema am Mittwoch eine Klassenarbeit.
Vielen Dank im voraus. Vielen Dank.