Inventur mit Wertfortschreibung

Hallo,

Laut §241 Abs.3 Satz 1 kann, wenn innerhalb der letzten drei Monate vor Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt wurde, diese durch Wertfortschreibung in die Bilanz übernommen werden. Ebenso gilt dies für eine Inventur, die innerhalb 2 Monate nach Bilanzstichtag durchgeführt wurde mithilfe der Wertrückrechnung.

Nun meine 1. Frage:
Kann eine Bilanz nur zum Monatsende aufgestellt werden (z.B. Ende des Geschäftsjahres zum 31.03. oder auch innerhalb eines Monats, z.B. zum 15.02.? Wenn ja, wie erfolgt die Rückrechnung bzw. die Fortschreibung? Nach Kalendermonaten oder nach tatsächlichen Monaten.

  1. Frage:
    Wenn ich z.B. zum 10.11. meine Bilanz aufstelle, falls dies innerhalb eines Monats überhaupt möglch ist, innerhalb welchen Zeitraumes darf die erfolgte Inventur sein, von der ausgehend ich dann fortschreiben bzw. rückrechnen muss.

Hoffe jemand kann mir helfen. Schreibe zu diesem Thema am Mittwoch eine Klassenarbeit.

Vielen Dank im voraus. Vielen Dank.

Auch hallo.

Hoffe jemand kann mir helfen. Schreibe zu diesem Thema am
Mittwoch eine Klassenarbeit.

Evtl. kann diese Resource weiterhelfen: http://www.zingel.de/pdf/03inv.pdf -> 2.2.1 bis 2.2.4 (allerdings sollte man keine math. Formelsammlung erwarten :wink: )

HTH
mfg M.L.

Hallöchen,

Evtl. kann diese Resource weiterhelfen:
http://www.zingel.de/pdf/03inv.pdf -> 2.2.1 bis 2.2.4

schön, daß Du mal wieder einen Link gefunden hast. Was mich im Moment aber beschäftigt: Wo sind denn da Antworten auf die beiden Fragen zu finden?

Anders formuliert: Einfach den ersten Link zu posten, den man mit google und einem Teil der Frage findet http://www.google.de/search?hl=de&q=inventur&meta=, ist ohne weiteres Wissen um das Thema nicht hilfreich. Erst recht nicht dann, wenn man die Frage nicht gelesen oder nicht verstanden hat.

Gruß,
Christian

Hallo,

Kann eine Bilanz nur zum Monatsende aufgestellt werden (z.B.
Ende des Geschäftsjahres zum 31.03. oder auch innerhalb eines
Monats, z.B. zum 15.02.?

jeder beliebige Tag des Jahres ist als Bilanzstichtag möglich, „sogar“ der 29.02.

Wenn ja, wie erfolgt die Rückrechnung
bzw. die Fortschreibung? Nach Kalendermonaten oder nach
tatsächlichen Monaten.

Das Gesetz unterscheidet durchaus zwischen Kalendermonaten und Monaten. Da 241 ausdrücklich von Monat spricht, greift m.E. die Definition des BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/191.html Ob Monatsrechnung möglich ist (d.h. vom 15.12. zurück bis zum 15.09. statt 16.09. nach BGB-Vorschrift), weiß ich nicht, halte das aber für denkbar. Genaueres weiß wahrscheinlich nur ein Wirtschaftsprüfer.

Wenn ich z.B. zum 10.11. meine Bilanz aufstelle, falls dies
innerhalb eines Monats überhaupt möglch ist, innerhalb welchen
Zeitraumes darf die erfolgte Inventur sein, von der ausgehend
ich dann fortschreiben bzw. rückrechnen muss.

Siehe oben.

Gruß,
Christian

Danke Euch beiden,

unter Zingel konnte ich leider auch nur allgemeines finden.

Die Information bezüglich dem Bilanzstichtag hat mir aber sehr weitergeholfen. Zumindest weiss ich nun, dass ich auch innerhalb eines Monats einen Bilanzstichtag wählen kann. Dachte bisher, dass zumindest ein kompletter Kalendermonat beendet sein muss. In einigen Schulbüchern ist folgendes Beispiel zu finden:

Bilanzstichtag 31.12.
Inventur möglich zwischen 01.10.-28.02.06 mit Wertfortschreibung bzw. Rückrechnung zum Bilanzstichtag.

Ich denke, wenn die Bilanz zum 11.11. augestellt wird, dürfte eine Inventur vom
12.08. bis 11.02. möglich sein. Sicher bin ich mir aber immer noch nicht. Vielleicht kann mir ja noch jemand anders weiterhelfen.

Dankeschön fürs erste.

Andrea

Danke Euch beiden,

unter Zingel konnte ich leider auch nur allgemeines finden.

Die Information bezüglich dem Bilanzstichtag hat mir aber sehr weitergeholfen. Zumindest weiss ich nun, dass ich auch innerhalb eines Monats einen Bilanzstichtag wählen kann. Dachte bisher, dass zumindest ein kompletter Kalendermonat beendet sein muss. In einigen Schulbüchern ist folgendes Beispiel zu finden:

Bilanzstichtag 31.12.
Inventur möglich zwischen 01.10.-28.02.06 mit Wertfortschreibung bzw. Rückrechnung zum Bilanzstichtag.

Ich denke, wenn die Bilanz zum 11.11. augestellt wird, dürfte eine Inventur vom
12.08. bis 11.02. möglich sein. Sicher bin ich mir aber immer noch nicht. Vielleicht kann mir ja noch jemand anders weiterhelfen.

Dankeschön fürs erste.

Andrea