Inventur verlust rechnung

wie rechne ich verluste von waren mit in eine inventur hinein??wird es in den warenbestand mit hineingerechnet oder irgendwo anders??danke

Guten Morgen,

eine Inventur ist grundsätzlich einmal die Aufnahme eines tatsächlich vorhandenen Ist-Warenbestandes. Was zuvor evtl. verlustig geworden ist, ist nicht mehr Gegenstand des Ist-Warenbestandes. Es ist auf jeden Fall falsch, Warenverluste in irgend einer Form in den Inventurbestand mit hineinzurechnen.
Aber, um die Frage vielleicht etwas besser beantworten zu können: um was für eine Inventur geht es denn da?
(welcher Bereich? Geht es vielleicht um eine Filialabrechnung oder um eine Inventur zur Erstellung einer Jahresbilanz?) In Kenntnis des weiteren Zusammenhanges ist auf jeden Fall eine weitaus bessere Auskunft noch möglich.
Viele Grüße aus Oberfranken!
Ralf

wie rechne ich verluste von waren mit in eine inventur
hinein??wird es in den warenbestand mit hineingerechnet oder
irgendwo anders??danke

hallo ralf…danke fuer deine schnelle antwort…also es ist eine woechentliche inventur im fleischbereich…warenbestandsaufnahme,umsatz kalkulierung etc!ich rechne die sog. GROSS PROFIT aus(prozentuale angabe des gewinns)und ich weiss eben nicht ob sachen die man wegschmeisst auch mit hineinfallen…achja ich lebe in australien…daher das wort gross profit:smile:!wichtig fuer mich ist halt nur das ich %ual den verlust den leuten mal mit teilen kann…wovon wird der denn abgezogen??also ich meine wenn ich 10kg steak fleisch habe und 2kg wegwerfe…habe ich dann 20%verlust??ach ist das kompliziert…lach!!

das ist etwas zu pauschal.

Verluste werden einzeln erfasst nach
Diebstahl
Bruch/Verderb
Eigenverbrauch
und natürlich schmälern diese Verluste den Ertrag
www.handelsberatung.de

wie rechne ich verluste von waren mit in eine inventur
hinein??wird es in den warenbestand mit hineingerechnet oder
irgendwo anders??danke

Hallo!

Was verstehst Du unter „Verluste“? 1. Waren unterlagen „unkontrollierten Bestandsveränderungen“ oder wurden falsch verbucht und sind jetzt nicht mehr da oder 2. sie sind noch da und sind jetzt nichts mehr wert?

Zu 1.: Das sind Deine Inventurverluste. Du kannst nur das zählen, was auch da ist (Ist-Bestände). Die Differenzen zwischen Soll- (=Buchbestände) und Ist sind Deine Inventurdifferenzen. Und die buchst Du normal aus.

Zu 2.: Wenn die Waren da sind, aber nichts mehr wert, musst Du es im „Nachgang“, nach der Inventur (die grundsätzlich nur der Bestandsbestimmung dient), abwerten. Hier kannst Du Dich entweder an dokumentierbaren Marktpreisen oder Börsenpreisen orientierten oder Du kannst Abwertungsfaktoren (in Absprache mit Deinem WP/ StB) festlegen. Z.B.: schon seit einem Jahr nicht bewegt -> 50 % Abschlag, 2 Jahre -> 70 % etc. Hier muss „man“ aber ein wenig „recherchieren“ und sich den branchenüblichen Abschlägen anpassen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

vg

W

wie rechne ich verluste von waren mit in eine inventur
hinein??wird es in den warenbestand mit hineingerechnet oder
irgendwo anders??danke

Hallo nochmal,
also wie man das nun in Australien üblicherweise handhabt weiß ich natürlich nicht. Bei uns jedenfalls wird eine Filiale üblicherweise mit EK- und VK-Preisen (multipliziert mit den angelieferten Mengen) belastet. Wenn sodann Mengen verschwunden sind, warum auch immer, ergibt sich daraus eben eine Unterdeckung. D.h. die Ist-Umsätze sind dann eben niedriger als die Soll-Umsätze unter Zugrundelegung der an die Filiale gelieferten Mengen mal VK-Preis je Kilo (bzw. je Einheit). In einer solchen Unterdeckung spiegelt sich dann z.B. wider wenn viel weggeworfen wird, viel Anschnitte unverkäuflich sind, oder wenn etwa das teuere Rouladenfleisch für Hackfleisch verarbeitet wird usw… Umgekehrt kann natürlich auch eine Überdeckung entstehen wenn in der Filiale viel veredelt wird, wenn also z. B. aus einem Oberschalendeckel vom Rind ein dann teuerer verkaufter Rouladen-Wickelbraten gemacht wird. Natürlich führt es auch zu Unterdeckungen wenn bei vacuumverpackten Fleischteilstücken viel Fleischsaft im Beutel ist, der ja ursprünglich zum Wert des Teilstücks mit belastet worden ist. Je nachdem sollten sich Filialunterdeckungen jedoch bei nicht mehr als -5 % bewegen bis zu etwa + 2% bei einer guten Veredelung.
Ich hoffe, die Auskünfte waren hilfreich!

sehr gute erklaerung…hast mir sehr geholfen den sachverhalt besser zu verstehen:smile:!

danke fuer deine nachricht:smile: