Servus,
zur Ergänzung: Im Jahresabschluss taucht nur das bewertete Ergebnis der Inventur auf. Je nach Gliederungstiefe sind das zwei Zahlen oder ein bissel weniger oder mehr, aber damit hat sich das schon.
Die Unterlagen zur Inventur sind genauso wie z.B. die Berechnung der Wertberichtigungen, Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen zwar Nachweise zu den Wertansätzen in der Bilanz, die geordnet und nachvollziehbar abgelegt und aufbewahrt werden müssen, aber sie werden nicht mit dem Jahresabschluß zusammen beim FA vorgelegt.
Die einzige Position in der Bilanz, die immer - wenigstens grob aufgegliedert als Anlagenspiegel und/oder Anlagenverzeichnis - zum Jahresabschluß gehört und nicht bloß mit den berechneten Wertansätzen darin stehen darf, ist die Entwicklung des Anlagevermögens.
Für Personengesellschaften gibts im Kapitalbereich noch mehr Positionen, die gesondert aufgegliedert zum JAB gehören, aber das führt hier zu weit.
Schöne Grüße
MM