Guten Tag,
Frage an die Spezialisten:
In den letzten Jahren bin ich immer zur Inventuraufnahme zu meinen Kunden gefahren und habe die Zählung selbst vorgenommen.
Nun wurde mir von verschiedenen Leuten erklärt, dass das nicht üblich sei, sondern dass es auch möglich ist, dass der Kunde selbst den aktuellen Lagerbestand prüft und an den Lieferant meldet.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ist das wirklich so?
Welche Dokumente sind da notwendig?
Danke im Voraus!
mfg
Andy
Hallo Andy,
Frage an die Spezialisten:
In den letzten Jahren bin ich immer zur Inventuraufnahme zu
meinen Kunden gefahren und habe die Zählung selbst
vorgenommen.
Nun wurde mir von verschiedenen Leuten erklärt, dass das nicht
üblich sei, sondern dass es auch möglich ist, dass der Kunde
selbst den aktuellen Lagerbestand prüft und an den Lieferant
meldet.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ist das wirklich so?
Welche Dokumente sind da notwendig?
unsere Kunden sind vertraglich verpflichtet, die Konsiläger zu zählen.
Nach geltendem Recht, also 4-Augen-Prinzip, körperliche Bestandsaufnahme, etc.
Dazu bekommen sie von uns eine Zählliste ausgedruckt, die sie abarbeiten und unterschrieben an uns zurück senden. Die Differenz wird als Verbrauch berechnet.
Manchmal wäre unseren verantwortlichen Deine Vorgehensweise lieber, da sie dann mal eben nach China, Amerika und ins europäische Ausland fahren dürften.
Gezählte Grüße Grisu