Hallo zusammen,
meine Frage fällt in den Bereich Rechnungswesen. Da ich keinen Zweig dazu gefunden habe stelle ich sie hier. Also:
Handelt es sich bei Inventurdifferenzen um Kosten im Sinne der Kostenrechnung? Oder sind diese Erträge bzw. Aufwendungen als „außerordentlich“ einzustufen und damit nicht KLR-relevant? Gemeint sind nicht die Differenzen, die aufgrund normaler Materialentnahmen entstehen. Sondern Differenzen aufgrund von Diebstahl, Schwund, Verderb usw.
Vielen Dank für Eure Hilfe!