Wie werden Inventurverluste bilanziert?
Sprich was passiert mit der Differenz zwischen Soll und Ist Bestand.
Ist das dann ein Aufwand?
Wie werden Inventurverluste bilanziert?
Sprich was passiert mit der Differenz zwischen Soll und Ist
Bestand.
Ist das dann ein Aufwand?
Ja, wird abgeschrieben !
Wie werden Inventurverluste bilanziert?
Sprich was passiert mit der Differenz zwischen Soll und Ist
Bestand.
Ist das dann ein Aufwand?
Im Gegensatz zur vorstehenden Aussage bin ich gegen die Buchung als Abschreibung auf das Umlaufvermögen. Es handelt sich weniger um eine Wertminderung eines Wirtschaftsgutes sondern um einen „unfreiwilligen“ Abgang. Eine Buchung als außerordentlicher Aufwand wäre m.E. also sinniger, gerne auch spezifiziert (also als Schwund, Diebstahl etc.).
Gruß,
Christian
Unterschiede Praxis Ware, Anlageverm., Ford,/Verb.
Hi !
Eine Buchung als
außerordentlicher Aufwand wäre m.E. also sinniger, gerne auch
spezifiziert (also als Schwund, Diebstahl etc.).
In der Praxis werden Differenzen bei den Waren (wir reden hier nur über Geldbeträge und nicht über Mengen!!!) über das Wareneinsatzkonto (GuV) ausgeglichen. Es handelt sich daher stets um „normalen“ Aufwand.
Verluste von Gegenständen des Anlagevermögens werden auf den Konten „Anlagenabgang“ erfasst. Diese Position wird in den gängigen Programmen ebenfalls als „normaler“ Aufwand (nämlich in der GuV-Position Abschreibungen) ausgewiesen.
Auch Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Inventar zu erfassen also während der Inventur aufzunehmen. Bei diesen Positionen können die Wertberichtigugngen als ao Ertrag/Aufwand ausgewiesen werden.
BARUL76
Hallo,
ich muß einräumen, daß ich die Banksicht in meine Antwort habe einfließen lassen. Hier werden Aufwendungen deutlich häufiger als außerordentlich bewertet als in der Praxis bzw. als das HGB vorsieht. Aus diesem Grunde werden die entsprechenden Positionen bei der Bilanzauswertung umgegliedert.
In der Praxis werden Differenzen bei den Waren (wir reden hier
nur über Geldbeträge und nicht über Mengen!!!) über das
Wareneinsatzkonto (GuV) ausgeglichen. Es handelt sich daher
stets um „normalen“ Aufwand.
Das aber doch hoffentlich nur, sofern der Schwund sich im üblichen betrieblichen Rahmen bewegt.
Gruß,
Christian
Servus Christian,
Das aber doch hoffentlich nur, sofern der Schwund sich im
üblichen betrieblichen Rahmen bewegt.
ich fürchte, daß die Fälle, in denen man das weder sorum noch sorum beurteilen kann, trotz subtilster WaWi-Systeme viel häufiger sind als man „so denken würde“. Die Unterscheidung zwischen Wareneinsatz im Rahmen des üblichen betrieblichen Geschehens und eigentlicher Inventurdifferenz ist allein deswegen schon nicht sehr einfach, weil im normalen Ablauf auch der regelmäßige Wareneinsatz nicht natural, sondern bereits (mehr oder weniger zutreffend) bewertet erfasst wird. So daß man per Abschluss (oft genug dem einzigen Anlass, zu dem sich überhaupt mal Gedanken über die Bewertung gemacht werden) letztlich bloß weiß, welche Zahl da am Ende bilanziert werden soll, und relativ wenig über die Herkunft der Differenz zwischen dem unterjährig aufgelaufenen Wert und dem bewerteten Bestand per Stichtag.
Insofern ist ao Aufwand für Inventurdifferenzen etwas, das außer in extrem gelagerten Fällen (extrem sorgfältige Pflege der WaWi eingeschlossen) gut den Eindruck einer nicht vorhandenen Präzision erwecken kann; oder umgekehrt den Eindruck von scheinbar unregelmäßigen Ereignissen, die ggf. bloß das kumulierte Hintergrundrauschen sind, das halt zwölf Monate lang aufgelaufen ist.
Ohne Dir im Kern zu widersprechen, täte ich also im Zweifelsfall für „Wareneinsatz“ plädieren, falls nicht konkrete Anhaltspunkte für (z.B.) umfangreiche Diebstähle, abgebrannte Läger oder sowas da sind.
Schöne Grüße
MM
Buchen würde ich das wie folgt:
Vorräte an Diebstahl/SChwund
Buchung ‚Vorrat an Schwund‘ nur WaWi nicht FiBu
Hi !
Buchen würde ich das wie folgt:
Vorräte an Diebstahl/SChwund
Im Warenwirtschaftssystem, in welchem auch tatsächliche Mengen erfasst werden, ist eine solche Buchung sicherlich unumgänglich.
In der Finanzbuchhaltung (immer beachten, dass diese nahezu ausschließlich für eine Außendarstellung erforderlich ist!!! Für interne [Kontroll-] Zwecke können auch die Gründe für bestimmten Aufwand entscheidend sein), in der nicht mehr mit Mengen, sondern nur noch mit Beträgen hantiert wird, ist eine solche Buchung nur in extrem gelagerten Ausnahmefällen (MM sprach z.B. von Lagerbrand) erforderlich. In allen anderen Fällen handelt es sich nämlich schlicht und ergreifend um „Wareneinsatz“. Denn mit genau dem in der Bilanz (bzw. besser GuV) ausgewiesenen Betrag konnte der jeweilige Umsatz erzielt werden. Dass ohne den Schwund ein geringerer Warenwert notwendig gewesen wäre, muss nicht in der FiBu dokumentiert werden. Es genügt, wenn dies in den internen Auswertungen deutlich wird und mit internen Kontrollsystemen die Ursachen der Differenzen ermittelt werden.
BARUL76
Guten morgen,
Buchen würde ich das wie folgt:
Vorräte an Diebstahl/SChwund
Im Warenwirtschaftssystem, in welchem auch tatsächliche Mengen
erfasst werden, ist eine solche Buchung sicherlich
unumgänglich.
nur andersherum 
Gruß,
Christian
Danke! Da hast Du früher ausgeschlafen…
MM