Hallo,
ich musste gerade feststellen, dass sich die Inverssuche bei einem Anbieter umgehen lässt, wenn man die Nummer in der Form in der diese auf der Seite angezeigt werden schreibt und bei Google sucht. An wen soll ich mich wenden (haben es bei mehreren Bekannten probiert, die auch der Inverssuche widersprochen haben. Gibt es einen Paragrafen in dem die Folgen eines Verstoßes erwähnt werden (100 000 EUR Schadenersatz oder so^^)
LG
… Gibt es einen Paragrafen in dem die
Folgen eines Verstoßes erwähnt werden (100 000 EUR
Schadenersatz oder so^^)
Hallo,
wie sollte so ein Schaden entstehen? Schadensersatz gibt es nur für tatsächlich entstandenen Schaden, nicht für theoretisch ausgedachten oder möglichen. Und Schmerzensgeld gibt es wohl auch nicht. Und überhaupt - Verstoss wogegen denn?
Gruss Reinhard
Hallo,
ich musste gerade feststellen, dass sich die Inverssuche bei
einem Anbieter umgehen lässt, wenn man die Nummer in der Form
in der diese auf der Seite angezeigt werden
Auf welcher Seite angezeigt?
schreibt und bei
Google sucht.
Ich verstehe es so, dass Firma X ihre Nummer z.B. im Impressum ihrer Homepage angibt. Und nun sucht jemand diese Nummer per google und google findet eben das Impressum der Firma X.
Wenn die Nummer veröffentlicht wird (oder veröffentlicht werden muss), dann ist es halt so, dass Suchmaschinen sie finden.