Hi Leute!
Habe folgendes Fallbeispiel:
Angenommen Herr A. spielt mit dem Gedanken, nebenberuflich ein bisschen Webseiten zu gestalten und das Ganze über die Kleinunternehmer-Regelung anzumelden.
Angenommen er hat im Anmeldejahr schon einen kleinen Auftrag (hätte sich vor der eigentlichen An-meldung schon ergeben), und müsste sich aber natürlich noch weiter fortbilden bis er so richtig und tief in die Thematik einsteigen könnte. Außerdem hat er sich schon im Vorjahr mit dem Thema be-schäftigt und auch Bücher, Unterlagen usw. für das Selbststudium angeschafft.
Nun möchte er seinen Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Vorjahr (in dem Jahr in dem er das Kleinun-ternehmen noch nicht angemeldet hatte) machen und möchte nun die Unterlagen, Bücher etc. geltend machen.
- Könnte Herr A. die Investitionen vom Vorjahr überhaupt schon geltend machen?
- Müsste Herr A. das Kleinunternehmen schon angemeldet haben um die Investitionen für das Vor-jahr schon geltend machen zu können? (z.B. Abgabe des Lohnsteuer-Jahresausgleich im August und Anmeldung des Kleinunternehmens im Mai oder ginge es auch umgekehrt?)
- Könnte er auch Arbeitsmittel (z.B. PC usw.), die schon seit früheren Jahren in seinem Besitzt sind und nun für die kleinunternehmerische Tätigkeit benötigt werden, geltend machen? – Und wenn ja, in welcher Höhe?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Schöne Grüße