Investitionen vom Vorjahr beim FA geltend machen

Hi Leute!

Habe folgendes Fallbeispiel:

Angenommen Herr A. spielt mit dem Gedanken, nebenberuflich ein bisschen Webseiten zu gestalten und das Ganze über die Kleinunternehmer-Regelung anzumelden.

Angenommen er hat im Anmeldejahr schon einen kleinen Auftrag (hätte sich vor der eigentlichen An-meldung schon ergeben), und müsste sich aber natürlich noch weiter fortbilden bis er so richtig und tief in die Thematik einsteigen könnte. Außerdem hat er sich schon im Vorjahr mit dem Thema be-schäftigt und auch Bücher, Unterlagen usw. für das Selbststudium angeschafft.

Nun möchte er seinen Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Vorjahr (in dem Jahr in dem er das Kleinun-ternehmen noch nicht angemeldet hatte) machen und möchte nun die Unterlagen, Bücher etc. geltend machen.

  1. Könnte Herr A. die Investitionen vom Vorjahr überhaupt schon geltend machen?
  2. Müsste Herr A. das Kleinunternehmen schon angemeldet haben um die Investitionen für das Vor-jahr schon geltend machen zu können? (z.B. Abgabe des Lohnsteuer-Jahresausgleich im August und Anmeldung des Kleinunternehmens im Mai oder ginge es auch umgekehrt?)
  3. Könnte er auch Arbeitsmittel (z.B. PC usw.), die schon seit früheren Jahren in seinem Besitzt sind und nun für die kleinunternehmerische Tätigkeit benötigt werden, geltend machen? – Und wenn ja, in welcher Höhe?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Schöne Grüße

Hallo!

Das nennt sich vorweggenommene Betriebsausgaben.

  1. Könnte Herr A. die Investitionen vom Vorjahr überhaupt
    schon geltend machen?

Ja, wenn diese in Zusammenhang mit dem Gewerbe stehen.

  1. Müsste Herr A. das Kleinunternehmen schon angemeldet haben
    um die Investitionen für das Vor-jahr schon geltend machen zu
    können? (z.B. Abgabe des Lohnsteuer-Jahresausgleich im August
    und Anmeldung des Kleinunternehmens im Mai oder ginge es auch
    umgekehrt?)

Man kann die Kosten auch schon vor Anmeldung geltend machen.

  1. Könnte er auch Arbeitsmittel (z.B. PC usw.), die schon
    seit früheren Jahren in seinem Besitzt sind und nun für die
    kleinunternehmerische Tätigkeit benötigt werden, geltend
    machen? – Und wenn ja, in welcher Höhe?

Ja, Diese müssen mit dem zeitwert eingelegt werden.

Man sollte dem Finanzamt ein paar Zeilen dazu schreiben, dass man ab dann und dann sich schon hinsichtlich der späteren Selbständigkeit fortgebildet hat, dass man einen PC brauchte um Probe-Sites zu entwerfen, usw. und dass ab dann un dann das Gewerbe auch ausgeübt wird.

Gruß

Jörg